Mieter: Treppenlift beantragen in Deutschland
Als Mieter in Deutschland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Treppenlift in Ihrer Wohnung oder im Hausgang beantragen. Dieser Text erklärt verständlich, welche Genehmigungen nötig sind, wie Sie einen Antrag stellen, welche Behörden und Gerichtszuständigkeiten relevant sind und welche Förder- oder Kostenübernahmen möglich sind. Ich beschreibe praktische Schritte, nützliche Formulare und Fristen sowie Beispiele für Kommunikation mit dem Vermieter. Ziel ist, Ihnen als Mieter zu zeigen, wie Sie Rechte geltend machen und Konflikte vermeiden, inklusive Hinweise zu Amtsgericht, relevanten BGB‑Regeln und offiziellen Anlaufstellen.
Rechte, Genehmigung und gesetzliche Grundlagen
Als Mieter haben Sie Anspruch auf Instandhaltung und Gebrauchsüberlassung nach dem BGB, etwa zu Pflichten des Vermieters.[1] Für bauliche Veränderungen wie einen Treppenlift gilt: Zustimmung des Vermieters ist meist erforderlich; in bestimmten Fällen kann ein Anspruch auf eine Zumutbarkeitsregel oder Kostenteilung bestehen. Leistungen zur Wohnumfeldverbesserung können über die Pflegekasse nach SGB XI beantragt werden.[2]
Was Sie vor dem Antrag prüfen sollten
- Prüfen Sie im Mietvertrag Regelungen zu baulichen Veränderungen und Rückbau.
- Fragen Sie schriftlich um Erlaubnis und legen Sie Maße, Kostenangebote und Handwerkerinformationen bei.
- Sammeln Sie ärztliche Bescheinigungen oder Pflegegradnachweise, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist.
Häufige Fragen
- Muss der Vermieter dem Einbau eines Treppenlifts zustimmen?
- In der Regel ja; ohne Zustimmung sind bauliche Veränderungen problematisch. Bei berechtigtem Interesse und nach Abwägung kann ein Anspruch bestehen, den Vermieter zu Beteiligungen zu bewegen.[1]
- Wer kann die Kosten übernehmen?
- Pflegekassen können Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach SGB XI gewähren; in Einzelfällen zahlen Sozialhilfeträger oder Förderprogramme.
- Welches Gericht ist zuständig bei Streit?
- Mietrechtliche Streitigkeiten erster Instanz werden vor dem Amtsgericht verhandelt; Berufung ist an das Landgericht möglich, später ggf. BGH.
Anleitung
- Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und beantragen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder Pflegegrad‑Nachweis.
- Stellen Sie ein schriftliches Ersuchen an den Vermieter mit Kostenvoranschlägen, technischen Plänen und einer Frist zur Antwort (z. B. 4 Wochen).
- Informieren Sie die Pflegekasse über die geplante Maßnahme und beantragen Sie einen Zuschuss nach SGB XI §40.[2]
- Wenn der Vermieter ablehnt, prüfen Sie Rechtsmittel und kontaktieren Sie das zuständige Amtsgericht für mietrechtliche Klärung.[3]
- Beauftragen Sie zertifizierte Fachfirmen, dokumentieren Sie den Einbau und klären Sie Rückbauregeln vertraglich.
