Mieter: Besichtigung protokollieren in Deutschland
Als Mieter in Deutschland kann es vorkommen, dass Vermieter oder deren Beauftragte Besichtigungstermine durchführen, während Sie nicht zuhause sind. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche Zutrittsrechte der Vermieter hat, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen und wie Sie ein zuverlässiges Protokoll erstellen, um später Beweiswerte zu haben. Dieser Artikel erklärt praxisnah, welche Dokumente und Fotos hilfreich sind, welche Fristen und Gesetze zu beachten sind und welche Schritte Sie ergreifen können, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Die Hinweise sind so formuliert, dass Sie sofort handeln und Ihre Rechte wahren können.
Wann darf der Vermieter die Wohnung besichtigen?
Grundsätzlich braucht der Vermieter für Besichtigungen Ihre Erlaubnis; er hat kein automatisches Recht auf jederzeitigen Zutritt. Ausnahmen gibt es bei akuten Gefahren (z. B. Wasserrohrbruch) oder wenn im Mietvertrag spezielle Zugangsregelungen stehen. Die gesetzlichen Pflichten des Vermieters ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Pflichten und Nutzung der Mietsache[1]. Kommunizieren Sie Termine schriftlich und fordern Sie eine klare Zweckangabe und Zeitspanne.
Vorbereitung: Was protokollieren Sie bei Abwesenheit?
Wenn Sie nicht anwesend sein können, erstellen Sie ein schriftliches Protokoll oder bitten Sie um ein unterschriebenes Übergabeprotokoll des Besuchers. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Namen der anwesenden Personen, Zweck der Besichtigung und Dauer. Fotografieren Sie relevante Bereiche (z. B. vorhandene Schäden) und speichern Sie die Bilddateien mit Datum und Zeit.
Checkliste für die Protokollführung
- Datum, genaue Uhrzeit und Dauer der Besichtigung.
- Vollständige Namen und Funktion der Besucher (z. B. Hausverwaltung, Handwerker).
- Konkreter Besichtigungsgrund und begutachtete Räume.
- Fotos von Schäden oder dem aktuellen Zustand, mit Datumsstempel.
- Schriftliche Aufforderungen oder Zustimmungen (E-Mails, SMS, Briefe) als Nachweis.
Praktische Schritte, wenn Sie nicht anwesend sind
Bitten Sie den Vermieter schriftlich um Bestätigung des Termins und um ein kurzes Protokoll nach der Besichtigung. Wenn möglich, benennen Sie eine bevollmächtigte Person, die für Sie anwesend sein darf. Dokumentieren Sie jede Kommunikation und speichern Sie Kopien. Wenn der Vermieter Termine unangekündigt oder wiederholt missbräuchlich durchführt, können Sie sich an das zuständige Amtsgericht wenden; Mietrechtsstreitigkeiten werden in der Regel vor dem Amtsgericht verhandelt[2].
Welche Beweismittel sind sinnvoll?
Beweismittel helfen, Ihre Darstellung zu stützen. Nutzen Sie Fotos, Zeugenangaben, E-Mails und Protokolle. Achten Sie auf vollständige Datumsangaben und speichern Sie Dateien an zwei sicheren Orten. Wenn es zu rechtlichen Schritten kommt, greifen die Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) für Beweiserhebung und Verfahrensführung[3].
FAQ
- Kann der Vermieter ohne vorherige Ankündigung die Wohnung betreten?
- Nein, außer in Notfällen (z. B. akute Gefährdung). Ansonsten brauchen Vermieter Ihre Zustimmung oder eine vertragliche Grundlage.
- Muss ich einen Besichtigungstermin akzeptieren, wenn ich nicht zuhause bin?
- Sie müssen Besichtigungen nicht bedingungslos erlauben; verlangen Sie schriftliche Termine, Zweckangaben und bieten Sie Alternativtermine an.
- Was mache ich bei Datenschutzbedenken (z. B. Videoaufnahmen)?
- Informieren Sie den Vermieter, dass Videoaufnahmen ohne Einwilligung unzulässig sind, und verlangen Sie Löschung nicht autorisierter Aufnahmen.
Anleitung
- Termin schriftlich bestätigen lassen: Datum, Uhrzeit, Zweck und Namen der Besucher notieren.
- Bevollmächtigte Person benennen, die stellvertretend anwesend ist, und deren Kontaktdaten übermitteln.
- Fotos vor und nach der Besichtigung machen und mit Datum speichern.
- Innerhalb weniger Tage eine schriftliche Bestätigung (Protokoll) vom Besucher anfordern oder Einsicht in das Protokoll verlangen.
- Bei Problemen Kontakt zu lokalen Gerichten oder Mietberatungsstellen aufnehmen und Fristen beachten.
Kernaussagen
- Dokumentation (Fotos, Protokolle, Nachrichten) ist zentral für Ihren Schutz.
- Unnötiger Zutritt ohne Zustimmung ist unzulässig außer bei Notfällen.
- Suchen Sie rechtliche Hilfe frühzeitig, wenn Besuche wiederholt problematisch sind.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §535 ff. zur Vermieterpflicht
- Informationen zu Amtsgerichten und Prozessablauf
- Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensregeln
