Mieter: Änderungen melden in Deutschland

Wohngeld & Mietzuschüsse 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Wenn sich bei Ihrer Wohnung in Deutschland etwas ändert — etwa die Adresse, die Zusammensetzung des Haushalts oder Ihr Einkommen — sollten Sie das rechtzeitig melden. Für Mieter hat das Folgen bei Mietvertrag, Nebenkosten und der Unterstützung durch Wohngeld oder Mietzuschüsse. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Änderungen wichtig sind, welche Unterlagen Vermieter oder Behörden typischerweise verlangen und welche Fristen gelten. Ich zeige praktische Schritte, wie Sie Formulare ausfüllen, Belege zusammenstellen und Dokumente sicher übergeben. Außerdem nenne ich die zuständigen Gerichte und Behörden, erkläre die wichtigsten Paragrafen des BGB [1] und gebe Beispiele, wann eine Prüfungs- oder Widerspruchsfrist entsteht. Lesen Sie weiter für Checklisten und Mustervorlagen.

Wann Sie Änderungen melden sollten

Nicht jede Änderung muss sofort schriftlich erfolgen, aber einige haben rechtliche oder finanzielle Folgen. Melden Sie Änderungen zeitnah, wenn sie Auswirkungen auf Mietzahlung, Nebenkostenabrechnung oder Förderansprüche (Wohngeld / Mietzuschüsse) haben.[2]

  • Meldung an Vermieter (neue Adresse innerhalb derselben Wohnung, feste Untermiete, geänderte Personenzahl im Haushalt).
  • Meldung an die Wohnungsverwaltung oder Hausverwaltung (Bankverbindung, Einzug/ Auszug von Untermietern).
  • Fristgerechte Meldung an Behörden, wenn das Einkommen sinkt oder steigt und Wohngeld / Zuschüsse betroffen sind.
  • Meldung bei Änderungen der Berechtigung (z. B. Wohnberechtigungsschein: Änderungen der Haushaltsgröße).
Informieren Sie Vermieter schriftlich und bewahren Sie Kopien aller Mitteilungen auf.

Welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten

Bereiten Sie Dokumente vor, bevor Sie Meldungen machen oder Formulare einreichen. Klare, vollständige Unterlagen beschleunigen Prüfungen und verringern Rückfragen.

  • Personalausweis oder Reisepass (document) zur Identifikation.
  • Mietvertrag und letzte Nebenkostenabrechnung (document) als Nachweis zu Wohnverhältnis und Kosten.
  • Gehaltsabrechnungen oder Bescheide zu Sozialleistungen (proof) bei Einkommensänderungen.
  • Schriftliche Vereinbarungen mit Untermietern oder Nachweisen über Aus- und Einzüge (receipt, log).
Reichen Sie fehlende Belege schnell nach, sonst kann eine Förderung zurückgefordert werden.

Praktische Hinweise zur Übergabe

Übergaben und Meldungen sollten wenn möglich schriftlich erfolgen: E-Mail mit Lesebestätigung, Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung. Notieren Sie Datum und Zeitpunkt jedes Kontaktes.

FAQ

Wann muss ich dem Vermieter eine neue Person im Haushalt melden?
Neue dauerhaft einziehende Personen sollten Sie dem Vermieter in der Regel vor oder zeitnah nach dem Einzug schriftlich melden; das schützt Sie und klärt mögliche mietvertragliche Bedingungen.
Muss ich Einkommenänderungen der Wohngeldstelle melden?
Ja: Einkommen änderungen können den Anspruch auf Wohngeld oder Mietzuschüsse beeinflussen und müssen der zuständigen Wohngeldstelle mit passenden Nachweisen gemeldet werden.[2]
Wohin kann ich mich wenden, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Wenn der Vermieter nicht reagiert oder eine Regelung strittig ist, ist das Amtsgericht zuständig für mietrechtliche Streitigkeiten; dort können Sie gegebenenfalls Klage einreichen.[3]

Anleitung

  1. Schritt 1: Prüfen Sie, welche Änderung vorliegt und ob der Mietvertrag oder Förderbedingungen betroffen sind.
  2. Schritt 2: Sammeln Sie notwendige Dokumente (Personalausweis, Gehaltsnachweise, Mietvertrag) und erstellen Sie Kopien.
  3. Schritt 3: Senden Sie die Meldung fristgerecht schriftlich (E-Mail, Einschreiben) und notieren Sie das Versanddatum.
  4. Schritt 4: Bei Streit: Dokumentieren Sie alle Kontakte und prüfen Sie rechtliche Schritte oder Beratung beim Amtsgericht oder einer Beratungsstelle.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - aktuelle Onlinefassung
  2. [2] Wohngeldgesetz (WoFG) - Gesetzestext
  3. [3] Amtsgerichte und Zuständigkeiten - Justizportal
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.