Mieter: Gasgeruch melden in Deutschland — Checkliste

Sicherheit & Notfallschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was tun bei Gasgeruch?

Als Mieter sollten Sie Gasgeruch niemals ignorieren. Bleiben Sie ruhig, prüfen Sie die Situation kurz und handeln Sie schnell nach der folgenden Checkliste.

  • Sicherheit prüfen (safety): Bei Verdacht Fenster öffnen und Zündquellen vermeiden.
  • Notruf wählen (call): Bei starkem Geruch oder Symptomen sofort 112 anrufen und Gebäude verlassen.
  • Vermieter informieren (notice): Den Vermieter schriftlich und per Foto informieren und Zeitpunkt nennen.
  • Gebäude verlassen (move-out): Betroffene Räume räumen und Nachbarn warnen.
  • Beweise sichern (record): Fotos, Uhrzeit und Zeugen notieren für spätere Nachweise.
  • Nichts schalten oder rauchen (warning): Keine elektrischen Schalter oder Feuerquellen benutzen.
  • Fristen beachten (time): Melden Sie Schäden zeitnah schriftlich, Fristen können wichtig sein.
Reagieren Sie innerhalb der Fristen auf Mitteilungen, um Rechte nicht zu verlieren.

Meldung an Vermieter und Behörden

Informieren Sie den Vermieter sofort schriftlich und dokumentieren Sie Mängel; nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Vermieter Instandhaltungspflichten.[1]

Bei Konflikten entscheidet in der ersten Instanz meist das Amtsgericht; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.[2]

Bewahren Sie alle Meldungen, Fotos und Zeitangaben sicher auf.

FAQ

Wann muss ich bei Gasgeruch die Feuerwehr rufen?
Sobald Sie starken Gasgeruch, zischende Geräusche oder gesundheitliche Symptome bemerken, rufen Sie sofort 112 und verlassen Sie das Gebäude.
Kann ich die Miete mindern, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Ja, bei erheblichen Beeinträchtigungen kann eine Mietminderung möglich sein; informieren Sie den Vermieter schriftlich und dokumentieren Sie den Mangel zur Beweissicherung.
Welche Gerichte sind für Mietstreitigkeiten zuständig?
In der Regel ist das Amtsgericht für Mietrechtssachen zuständig; Berufungen können vor das Landgericht und bei grundlegenden Fragen vor den BGH gehen.[3]

Anleitung

  1. Notfall: Bei akuten Symptomen oder starkem Geruch sofort 112 anrufen und das Gebäude verlassen.
  2. Sicherheit: Fenster öffnen, keine elektrischen Schalter betätigen und offene Flammen vermeiden.
  3. Dokumentation: Fotos machen, Uhrzeiten notieren und Zeugen benennen.
  4. Schriftliche Meldung: Mängelanzeige an Vermieter senden und Empfang per Einschreiben oder E-Mail bestätigen lassen.
  5. Beweissicherung: Alle Nachrichten, Rechnungen und Arztberichte sammeln.
  6. Rechtsweg prüfen: Bei ausbleibender Reaktion rechtliche Schritte erwägen und ggf. das Amtsgericht einschalten.[2]

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 535 – Pflichten des Vermieters
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – Zuständigkeiten und Verfahren
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.