Mieter: Gasgeruch im Altbau melden in Deutschland
Was tun bei Gasgeruch im Altbau?
Erste Priorität hat Ihre Sicherheit: Verlassen Sie die Wohnung bei starkem Geruch sofort, schließen Sie Türen hinter sich und rufen Sie den Notruf 112. Informieren Sie danach umgehend den Gasversorger und den Vermieter. Schalten Sie keine elektrischen Schalter und vermeiden Sie offenes Feuer. Notieren Sie genaue Uhrzeit, Raum und konkrete Beobachtungen; Fotos oder ein kurzes Video sind besonders wertvoll. Erwähnen Sie in Ihrer schriftlichen Anzeige die Möglichkeit einer Mietminderung nach den gesetzlichen Regelungen im BGB [1] und die Zuständigkeit des Zivilprozesses nach der ZPO, falls eine Klärung vor Gericht nötig wird [2].
Wichtige Dokumente und Nachweise
- Fotos und Videos von Geruchssymptomen, Datum und Uhrzeit.
- Schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter (Mängelanzeige, Datum, Fristsetzung).
- Zeiten und Fristen: Notieren Sie, wann Sie gemeldet haben und wie der Vermieter reagiert hat.
- Dokumentation aller Anrufe und Rückmeldungen (Name des Ansprechpartners, Datum, Uhrzeit).
Formale Mängelanzeige: Inhalt und Muster
Eine formelle Mängelanzeige sollte kurz, sachlich und vollständig sein: Datum, genaue Beschreibung des Geruchs, Auswirkungen auf die Nutzung der Wohnung, geforderte Abhilfe und eine angemessene Frist (z. B. 48 Stunden bei akuter Gefahr). Senden Sie die Anzeige per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben mit Rückschein, wenn möglich. Formulieren Sie klar, dass Sie bei ausbleibender Abhilfe Mietminderung oder weitere rechtliche Schritte prüfen werden; verweisen Sie dabei auf Ihre Dokumentation.
Rechtliche Schritte und Gericht
Reagiert der Vermieter nicht oder besteht weiterhin Gefahr, können Sie rechtliche Schritte prüfen: Schlichtung, Klage beim zuständigen Amtsgericht oder einstweilige Maßnahmen. Verfahren und Fristen richten sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO) [2]. Mietrechtliche Auslegungen stützen sich auf das BGB (§§ 535–536) und einschlägige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die im Einzelfall den Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz klären können [3]. Suchen Sie rechtliche Beratung frühzeitig, besonders wenn Gesundheitsgefahren vorliegen.
FAQ
- Was mache ich sofort, wenn ich Gasgeruch rieche?
- Wohnung verlassen, Notruf 112 wählen, Vermieter und Gasversorger informieren; keine elektrischen Schalter betätigen und keine Zündquellen verwenden.
- Welche Frist muss der Vermieter einhalten?
- Es gibt keine einheitliche Frist, aber bei Gefahr ist unverzügliches Handeln Pflicht; setzen Sie dem Vermieter in der Mängelanzeige eine konkrete Frist (z. B. 48 Stunden).
- Bei erheblichen Gebrauchseinschränkungen kann Mietminderung möglich sein; prüfen Sie die rechtliche Grundlage in BGB §536 und dokumentieren Sie den Mangel sorgfältig [1].
Anleitung
- Verlassen Sie die Wohnung und rufen Sie sofort 112 an, wenn akute Gefahr besteht.
- Vermeiden Sie Zündquellen und betätigen Sie keine elektrischen Schalter; sichern Sie, soweit gefahrlos möglich, Fenster und Türen.
- Informieren Sie den Gasversorger und den Vermieter und notieren Sie Ansprechpartner und Uhrzeiten.
- Erstellen Sie eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung und senden Sie sie per E-Mail und Einschreiben.
- Wenn keine Abhilfe erfolgt, prüfen Sie Schlichtung oder Klage beim zuständigen Amtsgericht und sammeln Sie alle Beweise.
Hilfe & Unterstützung
- Gesetze im Internet: BGB §535
- Gesetze im Internet: ZPO
- Bundesgerichtshof: Informationen und Entscheidungen
