Mietrecht: Diskriminierung wegen Herkunft in Deutschland
Was tun als Mieter bei Diskriminierung wegen Herkunft?
Diskriminierung wegen Herkunft kann sich versteckt zeigen: Absagen bei Wohnungsbesichtigungen, unterschiedlich hohe Anforderungen an Kaution oder Benachteiligung bei Reparaturen. Nach dem Mietrecht stehen Mieterinnen und Mietern Schutz zu; die gesetzlichen Grundlagen finden sich unter anderem im BGB §§ 535–580a[1]. Gerade bei Verdacht auf Herkunftsbenachteiligung ist es wichtig, ruhig zu dokumentieren, Beweise zu sichern und fristgerecht zu reagieren.
Welche Beweise helfen?
- Fotos und Screenshots (evidence) von Anzeigen, Nachrichten oder widersprüchlichen Angaben.
- Schriftwechsel mit Vermieter oder Makler (evidence) wie E‑Mails oder SMS.
- Zeugenaussagen oder Notizen zu Gesprächen (evidence) mit Datum und Uhrzeit.
- Zahlungsbelege und Anzeigen von vergleichbaren Wohnungen (evidence) zur Dokumentation unterschiedlicher Behandlung.
Formulare, Fristen und Behörden
Eine zentrale Anlaufstelle ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes; dort gibt es Hinweise und Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von Diskriminierung und Unterstützungsangebote (Antidiskriminierungsstelle des Bundes)[2]. Für gerichtliche Schritte ist das Amtsgericht zuständig; Informationen zur Klageeinreichung und Verfahrensabläufen finden Sie auf den Seiten der Justiz (Justizportal)[3]. Praktische Formulare und Beispiele:
- Muster: Schriftliche Aufforderung an den Vermieter (notice) — Use a dated letter asking for an explanation and set a reasonable deadline (z. B. 14 Tage).
- Meldung an die Antidiskriminierungsstelle (contact) — Beschreiben Sie Sachverhalt, fügen Sie Belege bei und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.
- Klage beim Amtsgericht (court) — Wenn außergerichtliche Schritte scheitern, kann die Klage auf Unterlassung oder Schadensersatz nötig sein.
Häufige Fragen
- Kann ich wegen Herkunft die Wohnung kündigen oder der Vertrag anfechten?
- Eine reine Kündigung durch den Vermieter wegen Herkunft ist rechtswidrig; in schweren Fällen können Sie rechtliche Schritte prüfen und Unterlassung fordern.[1]
- Wohin kann ich mich melden, wenn der Vermieter diskriminiert?
- Kontaktieren Sie zuerst die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Beratung; danach ist gegebenenfalls eine Klage beim Amtsgericht möglich.[2]
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Setzen Sie dem Vermieter eine klare schriftliche Frist (z. B. 14 Tage) zur Stellungnahme; für gerichtliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Anleitung
- Beweise sammeln (evidence): Sammeln Sie Fotos, Nachrichten und Zeugennamen mit Datum.
- Vermieter schriftlich informieren (notice): Schreiben Sie ein datiertes Schreiben mit Sachverhalt und Frist zur Stellungnahme.
- Frist setzen (deadline): Geben Sie eine klare Frist, z. B. 14 Tage, und dokumentieren Sie die Zustellung.
- Hilfe holen (contact): Melden Sie den Fall bei der Antidiskriminierungsstelle und holen Sie kostenlose Beratung ein.
- Gerichtliche Schritte prüfen (court): Reichen Sie, falls nötig, eine Klage beim Amtsgericht ein oder lassen Sie sich rechtlich vertreten.
Hilfe und Unterstützung
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes (contact)
- Gesetze im Internet – BGB und weitere Gesetze (document)
- Justizportal – Infos zu Amtsgericht und Verfahren (court)