Ordentliche Kündigung: Mieter (Studierende) in Deutschland
Viele Studierende wohnen in Wohngemeinschaften oder Einzimmerwohnungen und müssen das Mietverhältnis während des Studiums beenden. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wie Sie als Mieter in Deutschland eine ordentliche Kündigung verfassen, welche Fristen gelten und welche formalen Angaben im Schreiben nicht fehlen dürfen. Sie erhalten eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung, Hinweise zur sicheren Zustellung und Beispiele, wie Sie Belege und Kommunikation dokumentieren, damit Sie im Streitfall vorbereitet sind. Wir nennen die relevanten Rechtsgrundlagen, praktische Formulierungen und zeigen, wo Sie amtliche Muster finden, damit Sie Fristen einhalten und Ihre Rechte wahren können.[1]
Was gehört in eine ordentliche Kündigung?
Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben sollte klar, kurz und vollständig sein. Achten Sie darauf, dass die Erklärung eindeutig ist und keine widersprüchlichen Formulierungen enthält.
- Frist: Nennen Sie das Datum der Kündigung und den Tag, an dem das Mietverhältnis enden soll.
- Formulierung: Schreiben Sie eine klare Kündigungsformel („hiermit kündige ich das Mietverhältnis zum ...“).
- Vertragsangaben: Geben Sie Adresse, Mietvertragsnummer oder Namen aller Mietvertragsparteien an.
- Unterschrift: Eine handschriftliche Unterschrift ist erforderlich; bei mehreren Mietern unterschreibt jede Partei.
- Schlüsselübergabe: Vereinbaren Sie, wie und wann Schlüssel zurückgegeben werden.
Fristen, Zustellung und Nachweis
Die gesetzlich relevanten Fristen für ordentliche Kündigungen richten sich nach dem Mietvertrag und den Vorgaben des BGB; prüfen Sie §§ 535–580a BGB genau, besonders bei Staffelmiete oder Sonderkündigungsrechten.[1] Bei Wohnraumkündigungen gelten häufig dreimonatige Fristen, es können aber vertraglich abweichende Regeln gelten. Wichtig ist die formgerechte Zustellung: Empfehlenswert ist die Zustellung per Einschreiben mit Rückschein oder Übergabe mit schriftlicher Empfangsbestätigung.
- Einschreiben: Zustellung mit Nachweis sichert Fristen und Beweisbarkeit.
- Persönliche Übergabe: Lassen Sie den Empfang schriftlich bestätigen.
- Dokumentation: Speichern Sie E-Mails, Fotos und Quittungen als Beweis.
Praktische Formulierungsbeispiele
Beispiel 1 (einfach): "Hiermit kündige ich den Mietvertrag für die Wohnung, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, zum 30.06.2025." Fügen Sie Datum und Unterschrift hinzu. Beispiel 2 (mit Adressangabe Vermieter): Nennen Sie Namen und Anschrift des Vermieters, Ihre Adresse und das Kündigungsdatum. Verwenden Sie einfache Sätze und vermeiden Sie Bedingungen, die die Kündigung unwirksam machen könnten. Für amtliche Hinweise und Musterblätter schauen Sie in die offiziellen Quellen.[3]
Häufige Fragen
- Kann ein Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen?
- Ja, ein vorzeitiges Ausziehen ist möglich, wenn Vermieter zustimmen oder ein Nachmieter gefunden wird; klären Sie Zahlungs- und Schlüsselregelungen schriftlich.
- Wohin wende ich mich bei Streit über die Kündigung?
- Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; in Gerichtsverfahren gelten die Regeln der ZPO.[2]
- Welche Rolle spielen Formulare und Muster?
- Formulare können helfen, formale Fehler zu vermeiden; nutzen Sie amtliche oder gerichtsnahe Vorlagen und passen Sie diese an Ihren Fall an.
Anleitung
- Prüfen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag und notieren Sie relevante Fristen und Kündigungsbedingungen.
- Formulieren: Erstellen Sie das Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse, Kündigungsformel und Unterschrift.
- Zustellen: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder übergeben Sie sie gegen Empfangsbestätigung.
- Dokumentieren: Bewahren Sie Belege, Bestätigungen und jede Kommunikation auf.
- Kontakt: Informieren Sie Hausverwaltung oder Vermieter rechtzeitig über Übergabetermine.
Wichtigste Punkte
- Beachten Sie Kündigungsfristen und dokumentieren Sie Zustellung und Empfang.
- Nutzen Sie klare, einfache Formulierungen und unterschreiben Sie handschriftlich.
- Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Nachweise gut auf.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet – BGB: Mietrecht §§ 535–580a
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zu Mietrecht
- Bundesministerium der Justiz – Informationen und Formulare
