Kündigung in WGs: Rechte für Mieter in Deutschland
Was tun bei Kündigung in einer WG?
Wenn in einer Wohngemeinschaft (WG) ein Mitbewohner kündigt, betrifft das die gemeinsame Mietstruktur und die verbleibenden Mieter. Klären Sie zuerst, ob der kündigende Mitbewohner Hauptmieter oder Untermieter ist und ob es eine Nachmieterklausel oder gesonderte Vereinbarungen im Mietvertrag gibt. Prüfen Sie formale Fristen und die Schriftform nach den gesetzlichen Regeln im BGB[1]. Kommunizieren Sie offen mit dem Vermieter und dokumentieren Sie jede Vereinbarung schriftlich, damit später Missverständnisse oder Kostenstreitigkeiten vermieden werden.
Praktische Schritte zur Koordination
- Fristen prüfen (deadline): Ermitteln Sie Kündigungsfrist und wirksames Kündigungsdatum nach dem Mietvertrag und BGB.
- Verantwortlichkeit klären (form): Klären Sie, wer offiziell kündigt und ob ein Nachmieter gesucht werden muss.
- Kaution und Kosten (rent): Besprechen Sie Verteilung der Kaution, mögliche Abrechnungen für Nebenkosten und offene Zahlungen.
- Übergabe und Reparaturen (repair): Vereinbaren Sie ein Übergabeprotokoll und notwendigen Reparatur- oder Schönheitsarbeiten.
- Kommunikation (contact): Informieren Sie Vermieter, Mitbewohner und ggfs. Verwaltung rechtzeitig schriftlich.
Muster-Kündigung und Formalien
Für Mieter gibt es keine bundesweit verbindliche Formularpflicht für die Kündigung, jedoch schreibt das BGB die schriftliche Form vor; die Kündigung muss unterschrieben sein und Zugang beim Vermieter finden[1]. Ein kurzes Kündigungsschreiben enthält Datum, Adressen, die Erklärung der Kündigung und die Unterschrift des kündigenden Mieters. Beispielhinweis: Nennen Sie genau das Vertragsverhältnis (Hauptmiete/Untermiete) und das gewünschte Beendigungsdatum nach Abgleich mit der Frist.
Wenn der Vermieter oder Gericht beteiligt werden muss
Kommt es zu einer Meinungsverschiedenheit über Fristen, Rückzahlung der Kaution oder Zahlungsausstände, ist das Amtsgericht zuständig, da mietrechtliche Streitigkeiten häufig auf dieser Ebene beginnen. Bei Rechtsfragen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) relevant sein; prüfen Sie Rechtsprechung bei komplexen Fällen[2]. Reichen Sie im Notfall eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und nutzen Sie die dort verfügbaren Formulare und Hinweise zur Klageeinreichung nach der ZPO[3].
FAQ
- Wer kann in einer WG kündigen?
- Jeder Vertragspartner, der Hauptmieter ist, kann kündigen; Untermieter benötigen in vielen Fällen die Zustimmung des Vermieters oder der Hauptmieter nach vertraglicher Regelung.
- Gilt die Kündigungsfrist für alle Mitbewohner?
- Die Frist gilt für das Mietverhältnis des kündigenden Mieters; verbleibende Hauptmieter behalten ihr Mietverhältnis, es sei denn, der Vertrag regelt gesamtschuldnerische Haftung oder andere Besonderheiten.
- Muss ich als verbleibender Mieter einen Nachmieter stellen?
- Nur wenn dies vertraglich vereinbart wurde oder eine Nachmieterregel im Mietvertrag steht; ansonsten können Vermieter einen Nachmieter verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Anleitung
- Schriftliche Kündigung anfertigen (form): Der kündigende Mieter erstellt ein unterschriebenes Kündigungsschreiben mit Datum und Adressen.
- Vermieter informieren (contact): Senden Sie das Schreiben per Einschreiben oder übergeben Sie es gegen Empfangsbestätigung.
- Nachmieter organisieren (move-out): Falls erforderlich, suchen Sie einen geeigneten Nachmieter und stimmen Sie Details mit dem Vermieter ab.
- Übergabe protokollieren (record): Erstellen Sie ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schäden.
- Bei Streit: Amtsgericht einschalten (court): Reichen Sie Unterlagen gesammelt ein und beantragen Sie ggf. gerichtliche Klärung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Rechtsprechung
- Justizportal der Länder – Informationen und Formulare
