Treppenhaus-Dekoration für Mieter in Deutschland

Hausordnung & Gemeinschaftsrechte 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland fragen sich, ob sie Pflanzen, Lichterketten oder Schuhe im gemeinsamen Treppenhaus anbringen dürfen. Das Treppenhaus gehört zur gemeinschaftlichen Fläche, deshalb gelten Hausordnung, § 535 BGB[1] und Nachbarschaftsrechte. Wer dekoriert, sollte an Sicherheit, Brandschutz und Flurzugang denken und Rücksicht auf andere wohnen. In diesem Text erklären wir verständlich, wann Dekoration erlaubt ist, welche Formen der Zustimmung oder Ablehnung möglich sind, und wie Sie Konflikte dokumentieren, Fristen einhalten und nötigenfalls das Amtsgericht[2] kontaktieren. Praktische Schritte, offizielle Formulare[3] und Beispiele helfen Ihnen, Streit fair zu lösen und rechtlich abgesichert zu handeln.

Rechtliche Grundlagen

Das Treppenhaus zählt meist zur gemeinschaftlichen Nutzung; einzelne Stellplätze oder Keller gehören oft separat. Nach § 535 BGB hat der Vermieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten, zugleich regelt die Hausordnung zulässige Beschränkungen. Entscheidend sind Fluchtwege, Brandschutz und Rechte anderer Mieter. Dokumentieren Sie deshalb Uhrzeit, Ort und Art der Dekoration sowie etwaige Beschädigungen mit Datum und Foto.

In der Regel dürfen keine Fluchtwege durch Dekoration blockiert werden.

Was oft erlaubt ist

  • Kleine, nicht blockierende Pflanzen in Töpfen an der Seite des Flurs.
  • Lichterketten für kurze Zeiten, sofern sie brandschutzkonform sind.
  • Beschilderungen oder Namensschilder am Briefkastenbereich mit Zustimmung der Hausgemeinschaft.

Was meist verboten ist

  • Dauerhafte Blockade von Fluchtwegen, Fahrrädern oder Kinderwagen im Rettungsweg.
  • Offene Kerzen oder elektrische Dekoration ohne geprüften Schutz gegen Überhitzung.
  • Deutliche Privatsphäre-Eingriffe wie Überwachungskameras im Gemeinschaftsbereich ohne Zustimmung.
Reagieren Sie schriftlich auf Beschwerden und bewahren Sie Kopien aller Nachrichten auf.

Zustimmung, Widerspruch und Fristen

Oft entscheidet die Hausordnung; fehlt eine Regel, hilft eine Abstimmung der Mieter oder eine schriftliche Zustimmung des Vermieters. Weist der Vermieter auf Gefahren hin, müssen Sie reagieren und Dekoration entfernen oder anpassen. Setzen Sie klar eine Frist, dokumentieren Sie jede Aufforderung und behalten Sie die Fristen im Blick.

Dokumentation und klare Fristen verbessern Ihre Position bei Streit.

Praktische Schritte bei Konflikten

  1. Schritt 1: Sprechen Sie zuerst mit den Nachbarn und versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung.
  2. Schritt 2: Schreiben Sie eine kurze, sachliche E-Mail oder einen Brief mit Fotos als Beleg.
  3. Schritt 3: Fordern Sie bei Bedarf den Vermieter schriftlich zur Handlung auf und setzen Sie eine angemessene Frist.
  4. Schritt 4: Bleibt die Lage ungeklärt, prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht oder suchen Sie Mediation.

FAQ

Kann der Vermieter jede Dekoration im Treppenhaus verbieten?
Der Vermieter kann Regeln durch die Hausordnung durchsetzen, darf aber nicht pauschal alle harmlosen Dekorationen verbieten, wenn sie keinen Sicherheitsmangel darstellen.[1]
Muss ich eine Aufforderung des Vermieters sofort befolgen?
Sie sollten Fristen beachten; in der Regel ist eine angemessene Zeit zur Beseitigung zu gewähren, bevor rechtliche Schritte erfolgen.[2]
Welche Formulare oder Nachweise sind hilfreich?
Fotos mit Datum, Zeugenangaben und Kopien von Schriftverkehr sind wichtig; für gerichtliche Schritte gibt es standardisierte Formulare beim Amtsgericht.[3]

Anleitung

  1. Dokumentieren: Fotografieren Sie die Dekoration, Datum und Uhrzeit und speichern Sie Dateien sicher.
  2. Prüfen: Lesen Sie die Hausordnung und relevante Paragraphen wie § 535 BGB nach.
  3. Informieren: Schreiben Sie Nachbarn und Vermieter, fügen Sie Belege bei und setzen Sie eine Frist.
  4. Handeln: Entfernen Sie bei Bedarf die Dekoration oder suchen Sie Mediation; als letzter Schritt kann das Amtsgericht entscheiden.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet - BGB § 535
  2. [2] Justiz - Informationen zu Gerichten
  3. [3] Bundesministerium der Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.