Treppenlift für Mieter in Deutschland genehmigen

Barrierefreiheit & Behindertenrechte 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland überlegen, ob sie einen Treppenlift einbauen lassen können, weil Mobilität eingeschränkt ist. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Mieter haben, wann Vermieter zustimmen müssen und welche Fördermöglichkeiten existieren. Sie erfahren, welche Formulare und Nachweise Sie brauchen, wie Sie Anträge bei der Pflegekasse oder Förderstellen stellen und welche Fristen zu beachten sind. Außerdem beschreibe ich praxisnah, wie Sie ein Angebot einholen, die Kostenverteilung verhandeln und welche gesetzlichen Grundlagen (z. B. BGB) relevant sind. Ziel ist, dass Sie als Mieter konkrete Schritte kennen, um einen Treppenlift rechtssicher zu planen und finanzielle Unterstützung in Deutschland zu prüfen. Bei Bedarf zeigen wir auch Formulartexte und Musterschreiben.

Was Mieter wissen müssen

Grundsätzlich darf ein Mieter bauliche Veränderungen nicht einseitig vornehmen, weil die Mietwohnung Teil des Vermögens des Vermieters ist. Änderungen wie ein Treppenlift betreffen Substanz und Nutzung; deshalb ist in der Regel die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ohne schriftliche Zustimmung riskieren Mieter eine Abmahnung oder die Aufforderung zur Wiederherstellung des Ursprungszustands.

Bitte dokumentieren Sie jede schriftliche Zustimmung des Vermieters.

Wann Vermieter zustimmen müssen

Der Vermieter muss nicht automatisch zustimmen, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen kooperativ sein. Kommt der Einbau der Wohnung zugute, etwa zur Erhaltung der Mietfähigkeit für ältere oder behinderte Mieter, ist eine Verhandlung sinnvoll. Vereinbaren Sie klare Regeln zur Entfernung und Kostenübernahme beim Auszug.

Wichtige Unterlagen und Nachweise

  • Antragsformular (form) für Wohnraumanpassung bei der Pflegekasse oder Förderstelle.
  • Ärztliches Attest (evidence) zur Begründung der medizinischen Notwendigkeit.
  • Fotos der Treppe (evidence) und Maße zur Angebotseinholung.
  • Kostenvoranschlag des Fachbetriebs (cost) mit Positionen für Montage und Demontage.
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters (notice) oder eine Vereinbarung zur Rückbauverpflichtung.

Die genannten Unterlagen helfen sowohl bei Verhandlungen mit dem Vermieter als auch bei der Antragstellung bei der Pflegekasse oder anderen Förderstellen. Legen Sie Kopien in einer Mappe ab und führen Sie ein kurzes Protokoll über Gespräche.

Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen bei Förderentscheidungen.

Rechtliche Grundlagen

Wichtige gesetzliche Grundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zu Mieterpflichten und Vermieterrechten sowie Vorschriften zur Sozialhilfe und Pflegeleistungen. Bei Streitfragen entscheidet in der Regel das Amtsgericht; Berufungen gehen an das Landgericht und gegebenenfalls zum Bundesgerichtshof.[1][3]

Praktische Schritte vor dem Einbau

  • Termin mit Fachbetrieb vereinbaren (deadline) für Begutachtung und Messung.
  • Vermieter schriftlich informieren (form) und Angebot sowie Attest beilegen.
  • Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen (call) und Möglichkeiten nach SGB XI prüfen.
  • Förderoptionen vergleichen (cost) und geplante Eigenanteile festlegen.

Wenn die Pflegekasse Leistungen zur Wohnraumanpassung prüft, greift häufig der Anspruch nach SGB XI, etwa für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Beantragen Sie die Leistung schriftlich und legen Sie die erforderlichen Nachweise bei.[2]

Reagieren Sie zeitnah auf Nachforderungen von Behörden oder Versicherern, sonst verzögert sich die Auszahlung.

Häufige Fragen

Kann ich als Mieter einen Treppenlift ohne Erlaubnis des Vermieters einbauen?
Nein. Ohne Zustimmung riskieren Sie rechtliche Schritte und Rückbaupflichten; verhandeln Sie stattdessen eine schriftliche Vereinbarung.
Wer zahlt den Treppenlift?
Das hängt von Vereinbarungen, Förderungen und individueller Bedürftigkeit ab. Die Pflegekasse kann bei medizinischer Notwendigkeit unterstützen; in anderen Fällen trägt oft der Mieter oder gemeinsame Vereinbarungen regeln die Kostenverteilung.[2]
An welches Gericht wende ich mich bei Streit?
Mietrechtliche Streitigkeiten werden in der Regel beim örtlich zuständigen Amtsgericht verhandelt; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.[3]

Anleitung

  1. Termin beim Fachbetrieb vereinbaren und Begutachtung durchführen lassen (deadline).
  2. Ärztliche Unterlagen und Fotos sammeln (evidence).
  3. Schriftliche Anfrage an Vermieter senden und Zustimmung anstreben (form).
  4. Leistungsantrag bei der Pflegekasse stellen und Kostenvoranschlag beifügen (call).
  5. Bei positiver Entscheidung Installationsdatum vereinbaren und alle Absprachen schriftlich festhalten (cost).

Wichtig kurz zusammengefasst

  • Vermieterzustimmung immer schriftlich sichern.
  • Ärztliche Nachweise und Kostenvoranschläge sind entscheidend für Förderprüfungen.
  • Achten Sie auf Fristen bei Anträgen und Nachforderungen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§535–580a (Mietrecht) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] SGB XI §40 (Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Zuständige Gerichte: Amtsgerichte / Landgerichte / BGH — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.