Überhöhte Miete anfechten: Mieter in Deutschland

Miete & Mietpreisbremse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob eine verlangte Miete zu hoch ist und wie sie diese rügen oder anfechten können. Dieser Text erklärt verständlich, welche Rechte Bestandsmieter haben, welche Schritte zur Prüfung und Dokumentation notwendig sind und wie Fristen eingehalten werden. Sie erfahren, wann eine formelle Rüge reicht, wann eine Mietminderung möglich ist und wie ein Verfahren vor dem Amtsgericht abläuft. Die Sprache ist praxisnah, ohne juristischen Fachjargon, damit Sie als Mieter wissen, welche Belege wichtig sind, welche offiziellen Formulare nötig sein können und welche Behörden oder Gerichte zuständig sind. Am Ende finden Sie konkrete Handlungsschritte und Hinweise zu Mustervorlagen sowie Links zu offiziellen Gesetzestexten und Gerichten.

Wann gilt eine Miete als überhöht?

Eine Miete ist dann überhöht, wenn sie deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt oder gegen gesetzliche Schranken verstößt. Rechtlich relevante Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Mietpflichten und zur Miethöhe[1]. Wichtige Indikatoren sind:

  • Abweichung von der ortsüblichen Vergleichsmiete nach örtlichen Mietspiegeln oder Gutachten.
  • Mieterhöhung oberhalb zulässiger Prozentsätze bei Staffeln oder Indexmieten.
  • Fehlende oder unklare Vereinbarungen im Mietvertrag über Nebenkosten und Betriebskosten.
Der wichtigste Vergleichsmaßstab ist oft die ortsübliche Vergleichsmiete.

Wie rügen und anfechten: praktische Schritte

Prüfen Sie zuerst die Vertragsunterlagen, vergleichen Sie die Miete mit dem Mietspiegel und sammeln Sie Belege (Frühere Abrechnungen, Inserate, Fotos, Zahlungsbelege). Dokumentation ist entscheidend, wenn Sie die Forderung formell anfechten oder eine Mietminderung geltend machen wollen.

  • Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, Belege über Reparaturen und Zahlungsbelege.
  • Prüfen Sie Fristen: Auf Rügen und Klagen gelten Fristen, die Sie beachten müssen.
  • Senden Sie eine schriftliche Rüge oder Aufforderung zur Korrektur per Einschreiben oder per Boten.
  • Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter und dokumentieren Sie Ergebnisse schriftlich.
  • Wenn keine Einigung möglich ist: Vorbereitung auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht (Mietgericht) inklusive Klageschrift.
Bewahren Sie alle Schriftwechsel und Zahlungsnachweise zusammen in einem Ordner auf.

Formulare und Muster (offiziell orientiert)

Für viele Schritte gibt es keine bundeseinheitlichen Pflichtformulare, aber Mustertexte und Hinweise sind praxisnah. Beispiele:

  • "Kündigungsschreiben / Musterschreiben" zur Abmahnung oder Rüge (nutzen Sie ein datiertes, unterschriebenes Schreiben und Versandnachweis).
  • Klageschrift nach den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) beim Amtsgericht einreichen; die ZPO regelt Ablauf und Form der Klage[2].
Reichen Sie keine ungeprüften Muster ein: Passen Sie Aussagen an Ihre Situation an und fügen Sie Belege bei.

Was passiert vor Gericht und welche Zuständigkeiten gelten?

Für viele mietrechtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; bei Berufungen dann das Landgericht und in grundsätzlichen Fragen der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht[3]. Verfahrensregeln und Fristen ergeben sich aus der ZPO[2]. Typischer Ablauf:

  • Schriftliche Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht.
  • Gerichtliche Gütetermin oder schriftliches Verfahren, Beweiserhebung durch Urkunden und Zeugen.
  • Urteil, ggf. Berufung an das Landgericht oder Revision an den BGH in Grundsatzfragen.
In vielen Fällen entscheidet die sorgfältige Beweisdokumentation über den Erfolg.

FAQ

Wie formuliere ich eine Rüge wegen überhöhter Miete?
Schreiben Sie eine datierte, unterschriebene Mitteilung an den Vermieter mit konkreter Begründung (Vergleichsmiete, Mietspiegel, konkrete Zahlen) und fordern Sie die Korrektur innerhalb einer Frist.
Kann ich die Miete zurückhalten, wenn ich glaube, sie sei zu hoch?
Zurückbehaltung von Miete ist riskant; besser ist eine schriftliche Rüge und ggf. Sicherheitsleistung oder treuhänderische Hinterlegung, bis die Frage geklärt ist.
Welches Gericht ist zuständig?
In der Regel das örtliche Amtsgericht; bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet der BGH.[3]

Anleitung

  1. Pruefen: Vergleichen Sie die geforderte Miete mit dem Mietspiegel und prüfen Sie Vertragsklauseln.
  2. Dokumentieren: Sammeln Sie alle Belege, Zahlungsnachweise und Fotos.
  3. Rügen: Senden Sie eine schriftliche, befristete Rüge an den Vermieter und fordern Sie Korrektur.
  4. Vermitteln: Versuchen Sie eine Einigung, notieren Sie Ergebnisse.
  5. Klagen: Falls notwendig, reichen Sie eine Klage beim Amtsgericht ein (ZPO beachten).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) – gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof – bundesgerichtshof.de
  4. [4] Bundesministerium der Justiz und fuer Verbraucherschutz – bmjv.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.