Überhöhte Miete anfechten: Mieter in Deutschland
Wann gilt eine Miete als überhöht?
Eine Miete ist dann überhöht, wenn sie deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt oder gegen gesetzliche Schranken verstößt. Rechtlich relevante Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Mietpflichten und zur Miethöhe[1]. Wichtige Indikatoren sind:
- Abweichung von der ortsüblichen Vergleichsmiete nach örtlichen Mietspiegeln oder Gutachten.
- Mieterhöhung oberhalb zulässiger Prozentsätze bei Staffeln oder Indexmieten.
- Fehlende oder unklare Vereinbarungen im Mietvertrag über Nebenkosten und Betriebskosten.
Wie rügen und anfechten: praktische Schritte
Prüfen Sie zuerst die Vertragsunterlagen, vergleichen Sie die Miete mit dem Mietspiegel und sammeln Sie Belege (Frühere Abrechnungen, Inserate, Fotos, Zahlungsbelege). Dokumentation ist entscheidend, wenn Sie die Forderung formell anfechten oder eine Mietminderung geltend machen wollen.
- Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, Belege über Reparaturen und Zahlungsbelege.
- Prüfen Sie Fristen: Auf Rügen und Klagen gelten Fristen, die Sie beachten müssen.
- Senden Sie eine schriftliche Rüge oder Aufforderung zur Korrektur per Einschreiben oder per Boten.
- Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter und dokumentieren Sie Ergebnisse schriftlich.
- Wenn keine Einigung möglich ist: Vorbereitung auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht (Mietgericht) inklusive Klageschrift.
Formulare und Muster (offiziell orientiert)
Für viele Schritte gibt es keine bundeseinheitlichen Pflichtformulare, aber Mustertexte und Hinweise sind praxisnah. Beispiele:
- "Kündigungsschreiben / Musterschreiben" zur Abmahnung oder Rüge (nutzen Sie ein datiertes, unterschriebenes Schreiben und Versandnachweis).
- Klageschrift nach den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO) beim Amtsgericht einreichen; die ZPO regelt Ablauf und Form der Klage[2].
Was passiert vor Gericht und welche Zuständigkeiten gelten?
Für viele mietrechtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; bei Berufungen dann das Landgericht und in grundsätzlichen Fragen der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Zivilgericht[3]. Verfahrensregeln und Fristen ergeben sich aus der ZPO[2]. Typischer Ablauf:
- Schriftliche Klageeinreichung beim zuständigen Amtsgericht.
- Gerichtliche Gütetermin oder schriftliches Verfahren, Beweiserhebung durch Urkunden und Zeugen.
- Urteil, ggf. Berufung an das Landgericht oder Revision an den BGH in Grundsatzfragen.
FAQ
- Wie formuliere ich eine Rüge wegen überhöhter Miete?
- Schreiben Sie eine datierte, unterschriebene Mitteilung an den Vermieter mit konkreter Begründung (Vergleichsmiete, Mietspiegel, konkrete Zahlen) und fordern Sie die Korrektur innerhalb einer Frist.
- Kann ich die Miete zurückhalten, wenn ich glaube, sie sei zu hoch?
- Zurückbehaltung von Miete ist riskant; besser ist eine schriftliche Rüge und ggf. Sicherheitsleistung oder treuhänderische Hinterlegung, bis die Frage geklärt ist.
- Welches Gericht ist zuständig?
- In der Regel das örtliche Amtsgericht; bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet der BGH.[3]
Anleitung
- Pruefen: Vergleichen Sie die geforderte Miete mit dem Mietspiegel und prüfen Sie Vertragsklauseln.
- Dokumentieren: Sammeln Sie alle Belege, Zahlungsnachweise und Fotos.
- Rügen: Senden Sie eine schriftliche, befristete Rüge an den Vermieter und fordern Sie Korrektur.
- Vermitteln: Versuchen Sie eine Einigung, notieren Sie Ergebnisse.
- Klagen: Falls notwendig, reichen Sie eine Klage beim Amtsgericht ein (ZPO beachten).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB: Bürgerliches Gesetzbuch (gesetze-im-internet.de)
- ZPO: Zivilprozessordnung (gesetze-im-internet.de)
- Bundesgerichtshof (bundesgerichtshof.de)
- Bundesministerium der Justiz und fuer Verbraucherschutz (bmjv.de)