Vertreter der Hausverwaltung: Nachweise für Mieter in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland kann es vorkommen, dass ein Vertreter der Hausverwaltung während Ihrer Abwesenheit die Wohnung betritt. In solchen Fällen ist wichtig zu wissen, welche Nachweise Ihnen helfen, Ihr Recht auf Privatsphäre und Schutz vor unberechtigtem Zutritt durchzusetzen. Dieser Text erklärt schlicht und praxisnah, welche Dokumente, Fotos und Zeugenaufzeichnungen relevant sind, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und welche Schritte Sie als Mieter sofort unternehmen sollten. Sie erhalten eine Checkliste mit Beweismitteln, Hinweise zu offiziellen Formularen und eine Vorgehensweise für Beschwerden oder gerichtliche Schritte in Deutschland. Ziel ist, Ihnen klare Handlungsschritte zu geben, damit Sie Ihre Rechte gegenüber der Hausverwaltung und dem Vermieter sicher vertreten können.

Was gilt rechtlich?

Grundsätzlich regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Pflichten von Vermieter und Mieter, etwa zur Erhaltung der Mietsache und zur Rücksichtnahme auf die Privatsphäre des Mieters[1]. Ein Hausverwalter oder dessen Vertreter darf die Wohnung nur betreten, wenn eine Rechtsgrundlage vorliegt (z. B. Einverständnis, dringende Reparatur, Gefahr in Verzug) oder eine eindeutige Vollmacht vorhanden ist. Bei Streitigkeiten über Zutritt oder unberechtigte Handlungen entscheidet in der Regel das Amtsgericht, Mietrechtsstreitigkeiten können aber bis zum Landgericht und in Einzelfällen bis zum Bundesgerichtshof gehen[2].

In den meisten Fällen gilt: Ohne vorherige Ankündigung und ohne Grund ist ein Zutritt unzulässig.

Welche Gesetze sind besonders wichtig?

Für Mieter relevant sind insbesondere die §§ 535–580a BGB zur Miete und die Regelungen zur Besitzstörung; prozessuale Abläufe richten sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO). Bei strittigen, grundsätzlichen Fragen existieren einschlägige BGH-Entscheidungen, die Vermieter- und Mieterrechte auslegen[3].

Checkliste: Beweise sammeln

  • Fotos der Tür, Schlösser und des Zustands der Wohnung mit Zeitstempel oder Metadaten.
  • Fotos oder Video vom Vertreter (Name/Erkennungszeichen), sofern ohne Verletzung der Persönlichkeitsrechte möglich.
  • Schriftliche Vollmacht oder Zugangsanordnung des Vermieters (Formular/Schriftstück).
  • Zeugenangaben mit Kontaktdaten (Nachbarn, Hausmeister).
  • Datum- und Uhrzeit-Notizen: wann Sie abwesend waren und wann der Zutritt erfolgte.
  • Alle schriftlichen Nachrichten (E‑Mails, SMS, Briefe) zwischen Ihnen, Vermieter und Hausverwaltung.
  • Quittungen oder Rechnungen für durchgeführte Arbeiten, wenn Reparaturen als Grund genannt wurden.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in Streitfällen.

Formulare und Muster

Ein spezifisches bundesweites Formular für den Zutritt existiert nicht, oft relevant sind jedoch die Vollmacht des Vermieters an die Hausverwaltung und schriftliche Anzeigen von Mängeln oder Reparaturaufträgen. Als Mieter können Sie standardisierte Schreiben nutzen, um den Sachverhalt zu dokumentieren oder eine Unterlassung zu verlangen. Wenn Sie gerichtliche Schritte erwägen, sind Klageschriften und Anträge nach den Regeln der ZPO erforderlich; für die Einreichung bestehen je nach Gericht klare Formvorschriften.

Bewahren Sie Originale und Kopien sicher auf und erstellen Sie eine chronologische Akte.

Häufige Fragen

Darf ein Vertreter der Hausverwaltung ohne Ankündigung eintreten?
In der Regel nein. Ohne Erlaubnis oder eine klare rechtliche Grundlage ist Zutritt nicht erlaubt, außer es liegt Gefahr in Verzug vor (z. B. Wasserrohrbruch).
Welche Beweise sind besonders aussagekräftig?
Fotos mit Zeitangaben, die Vollmacht des Vertreters, Zeugenaussagen und schriftliche Kommunikation sind am hilfreichsten.
Wohin kann ich mich wenden, wenn meine Rechte verletzt wurden?
Zunächst an die Hausverwaltung und den Vermieter; bei einem ungeklärten Konflikt können Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht erwägen oder rechtliche Beratung suchen.

Anleitung

  1. Sichern Sie sofort Beweise: Fotos, Notizen und Zeugenkontakte sammeln.
  2. Schreiben Sie eine kurze, datierte E‑Mail oder einen Brief an Vermieter und Hausverwaltung mit der Aufforderung zur Stellungnahme.
  3. Kontaktieren Sie ggf. Zeugen und fordern Sie sie schriftlich zur Aussage auf oder notieren Sie deren Angaben.
  4. Wenn keine Einigung möglich ist: Prüfen Sie die Möglichkeit einer Klage beim Amtsgericht und bereiten Sie Beweismaterial vor.
  5. Erwägen Sie rechtliche Beratung, etwa eine Erstberatung beim Mieterverein oder einer Verbraucherzentrale.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Informationen zur gerichtlichen Zuständigkeit (Justiz) — justiz.de
  3. [3] Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.