Videoüberwachung für Mieter in Deutschland 2025

Sonderwohnformen 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland ist es wichtig, die Regeln zur Videoüberwachung zu kennen. Viele Mietverhältnisse betreffen gemeinschaftliche Bereiche wie Hausflur oder Fahrradkeller, aber auch private Räume können betroffen sein, wenn Vermieter Kameras anbringen. Dieser Praxisleitfaden erklärt in verständlicher Sprache, welche Rechte und Pflichten Mietende haben, welche Gesetze maßgeblich sind und wie man praktikable Schritte unternimmt, wenn man eine unzulässige Überwachung vermutet. Der Text richtet sich an Mieter in ganz Deutschland und zeigt, wie Dokumentation, formelle Aufforderungen und gegebenenfalls Behördenkontakte oder gerichtliche Schritte helfen können.

Was Mieter zur Videoüberwachung wissen müssen

Grundsätzlich schützt das Mietrecht die Wohnnutzung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht; außerdem greifen Datenschutzregeln bei der Speicherung von Bilddaten.[1] Vieles hängt vom Ort der Kamera ab: private Wohnräume sind besonders geschützt, während für Gemeinschaftsbereiche engere Abwägungen gelten. Als Mieter sollten Sie unterscheiden, ob die Kamera ausschließlich das Treppenhaus, den Eingangsbereich oder auch Bereiche mit Personenfokus erfasst. Bei Speicherung und Weitergabe greift das Bundesdatenschutzrecht und die DSGVO.

In Deutschland dürfen Kameras nicht willkürlich in private Räume oder auf dauerhaft personenbezogene Bereiche gerichtet werden.

Wann Vermieter Überwachung einsetzen dürfen

Vermieter dürfen Videoüberwachung nur aus konkreten, rechtlich anerkannten Gründen einsetzen, zum Beispiel zum Schutz von Eigentum, aber auch dann sind Verhältnismäßigkeit und Transparenz nötig. Eine pauschale Überwachung der Mieter ist nicht zulässig. Entscheidend sind Zweckbindung, Speicherdauer, Transparenzpflichten und Abwägung der Interessen der Betroffenen gegenüber dem berechtigten Schutzinteresse.

Dokumentieren Sie Datum und Uhrzeit, sobald Sie eine neue Kamera entdecken.

Praktische Schritte bei Verdacht auf unzulässige Überwachung

  • Sammeln Sie Beweise: Fotos, Videos, Protokolle von Vorfällen und genaue Zeitangaben.
  • Formulieren Sie eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter mit Fristsetzung und Begründung.
  • Setzen Sie eine angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Beseitigung oder Klärung der Kamera.
  • Reichen Sie bei Verdacht einer rechtswidrigen Datenverarbeitung eine Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde ein.
  • Ist keine Einigung möglich, prüfen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht (Mietstreitigkeiten nach ZPO).
Eine klare Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Behörden oder Gericht.

Formulare und behördliche Wege

Relevante Formulare und Anträge für Mieter sind zum Beispiel der Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) für Gerichtsverfahren, die formlose Beschwerde oder das Beschwerdeformular bei der Landes-/Bundesdatenschutzbehörde sowie die Klageschrift beim Amtsgericht. Ein typischer Ablauf ist: Beweissicherung, schriftliche Aufforderung an Vermieter, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, bei Bedarf Klageeinreichung und Antrag auf PKH, wenn die eigenen Mittel begrenzt sind.[2]

Reichen Sie wichtige Fristen schriftlich und nachweisbar ein, zum Beispiel per Einschreiben.

FAQ

Wann ist Videoüberwachung in Hausfluren erlaubt?
Videoüberwachung in Hausfluren kann unter engen Voraussetzungen erlaubt sein, wenn ein überwiegendes Interesse des Vermieters vorliegt und die Überwachung verhältnismäßig ist.
Darf der Vermieter die Haustür überwachen?
Die Überwachung der unmittelbaren Haustür kann zulässig sein, wenn dadurch keine privaten Bereiche dauerhaft gefilmt werden und Hinweise zur Datenerhebung vorhanden sind.
Was tun, wenn Kameras direkt auf meine Wohnungstür oder mein Fenster gerichtet sind?
Dokumentieren Sie den Sachverhalt, fordern Sie den Vermieter schriftlich zur Änderung auf und wenden Sie sich gegebenenfalls an die Datenschutzbehörde oder das Amtsgericht.

Anleitung

  1. Sichern Sie Beweise: Fotos, Videoaufnahmen und ein kurzes Protokoll mit Datum und Uhrzeit.
  2. Schreiben Sie eine formelle Aufforderung an den Vermieter mit klarer Fristsetzung und gewünschter Maßnahme.
  3. Warten Sie die gesetzte Frist ab und dokumentieren Sie jede Antwort oder deren Ausbleiben.
  4. Kontaktieren Sie die zuständige Landesdatenschutzbehörde zur Beschwerde, wenn keine Lösung erreicht wird.
  5. Erwägen Sie als letzten Schritt die Klage beim Amtsgericht und prüfen Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - Gesetze im Internet
  3. [3] Zivilprozessordnung (ZPO) - Gesetze im Internet
  4. [4] Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.