WG-Kündigung koordinieren für Mieter in Deutschland
Viele Mieterinnen und Mieter stehen in einer Wohngemeinschaft vor der Aufgabe, eine Kündigung koordiniert anzugehen: Mitbewohner informieren, Kündigungsfristen prüfen und mögliche Ersatzmieter finden. In Deutschland gelten dabei konkrete Regeln im Mietrecht, die Fristen und Formvorgaben des BGB bestimmen. Dieser Beitrag erklärt leicht verständlich, wie Sie eine WG-Kündigung praktisch vorbereiten, welche Belege und Dokumente wichtig sind und wie Sie bei Meinungsverschiedenheiten vorgehen können. Ziel ist, dass Sie als Mieterinnen und Mieter die Kündigung rechtssicher gestalten, Ärger vermeiden und wissen, wann ein Gericht, etwa das Amtsgericht, zuständig wird.[1]
Was gilt bei einer WG-Kündigung?
In einer Wohngemeinschaft kann die Kündigung komplizierter sein als bei Alleinmietverträgen. Entscheidend ist, ob jede Person einen eigenen Mietvertrag hat oder alle gemeinsam untermieterähnlich im selben Vertrag stehen. Grundsätzlich schreibt das BGB vor, dass Kündigungen schriftlich erfolgen und Fristen eingehalten werden müssen. Bei Unsicherheit prüfen Sie den Mietvertrag und sprechen mit allen Beteiligten, bevor Sie die Kündigung absenden.[1]
Kündigungsfrist, Form und Empfänger
- Prüfen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die gesetzlichen Regelungen.
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; E‑Mails genügen in der Regel nicht.
- Richten Sie die Kündigung an den im Vertrag genannten Vermieter oder die Hausverwaltung.
Wenn mehrere Mieter im Vertrag stehen, ist oft die Unterschrift aller erforderlich. Fehlt eine Unterschrift, kann der Vermieter die Kündigung anfechten; deshalb: lieber vollständig unterschreiben lassen.
Mustertext für eine WG-Kündigung (Beispiel)
Es gibt kein bundeseinheitliches Pflichtformular für die Kündigung; nach § 568 BGB ist eine schriftliche Kündigung ausreichend. Ein einfaches Muster enthält: Datum, Namen aller kündigenden Mieter, Adresse der Wohnung, Kündigungszeitpunkt, Unterschriften. Fügen Sie eine Kopie des Mietvertrags bei, wenn Unklarheit besteht.[1]
Praktische Schritte vor dem Absenden
- Dokumente sammeln: Mietvertrag, Übergabeprotokolle, Zahlungsbelege.
- Fristen prüfen und Rückwärtsdatum für rechtzeitigen Versand festlegen.
- Mitbewohner schriftlich informieren und Unterschriften einholen.
- Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder lassen Sie die Zustellung bestätigen.
Wenn ein Mitbewohner nicht mitzieht, dokumentieren Sie Ihre Kommunikationsversuche und behalten Sie Belege. Das hilft bei späteren Rechtsstreitigkeiten.
Was tun bei Konflikten oder Zahlungsverzug?
Bei Streit über Kündigung oder offenen Zahlungen sind die Gerichte vor Ort zuständig; Mietrechtliche Streitigkeiten beginnen oft beim Amtsgericht, höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof für Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung. Bei einer Räumungsklage greifen prozessuale Regeln der ZPO; handeln Sie frühzeitig, um Fristen und Kosten zu begrenzen.[2][3]
Übergabe und Rückgabe der Kaution
- Führen Sie ein gemeinsames Übergabeprotokoll mit Fotos zu Zustand und Zählern.
- Die Kaution muss gemäß Vertrag abgerechnet werden; behalten Sie Zahlungsnachweise.
FAQ
- Wer kann in einer WG kündigen?
- Das hängt vom Mietvertrag ab: Stehen alle Mitbewohner gemeinsam im Vertrag, ist meist die Unterschrift aller nötig; bei Einzelverträgen kann jeder für sich kündigen.
- Welche Fristen gelten für die Kündigung?
- Im Regelfall sind vertraglich vereinbarte Fristen oder die gesetzlichen Fristen nach BGB maßgeblich; prüfen Sie den Vertrag und § 568 BGB.
- Was passiert, wenn ein Mitbewohner nicht ausziehen will?
- Der Vermieter kann gegebenenfalls eine Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen; suchen Sie rechtlichen Rat und dokumentieren Sie alles.
Anleitung
- Lesen Sie den Mietvertrag und notieren Sie Kündigungsfristen.
- Sprechen Sie alle Mitbewohner an und klären Sie Unterschriften.
- Erstellen Sie das schriftliche Kündigungsschreiben mit Datum und Unterschriften.
- Senden Sie die Kündigung per Einschreiben oder lassen Sie die Zustellung bestätigen.
- Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll bei Auszug und dokumentieren Sie Schäden mit Fotos.
Schlüsselgedanken
- Schriftlichkeit und Fristeinhaltung sind für Mieter zentral.
- Dokumentation (Protokolle, Fotos, Zahlungen) schützt im Streitfall.