WG-Kündigung: Mieterrechte in Deutschland

Kündigung durch Mieter 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 09. März 2026

Viele Mieter in einer WG stehen irgendwann vor der Frage, wie sie die Kündigung fristgerecht und fair koordinieren können. In Deutschland sind schriftliche Kündigungen, klare Fristen und abgestimmte Übergaben wichtig, damit niemand rechtlich oder finanziell benachteiligt wird. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Schritte Mieter beachten sollten, wie die formale Kündigung aussehen muss, welche Fristen üblich sind und wie man die Wohnungsübergabe organisiert. Er hilft auch, Konflikte zwischen Mitbewohnern zu vermeiden und zeigt, wann ein Gericht oder das Amtsgericht eingeschaltet werden kann.

Was muss eine WG-Kündigung enthalten?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von dem kündigenden Mieter unterschrieben sein. Nenne das Datum, die Anschrift der Wohnung, den Mietvertrag (falls bekannt) und den gewünschten Beendigungstermin. Verweise auf die gesetzliche Grundlage in den mietrechtlichen Vorschriften, damit der Vermieter sofort die Frist prüfen kann.[1]

Bewahre ein unterschriebenes Original der Kündigung auf.

Fristen und Termine

Übliche Kündigungsfristen hängen vom Mietvertrag und der Vertragsform ab; viele unbefristete Mietverhältnisse nutzen die dreimonatige Frist, außer es gelten abweichende Vereinbarungen. Kläre, wer im Mietvertrag als Mieter steht: Bei gemeinsamer Hauptmiete gelten besondere Regeln, bei Einzelmietverträgen kündigt jeder Mieter separat. Bei möglichen Räumungsklagen oder gerichtlichen Verfahren gelten prozessuale Regeln nach der Zivilprozessordnung.[1][2]

Kündigungen müssen schriftlich und unterschrieben beim Vermieter eingehen.
  • Frist prüfen und Beendigungstermin festlegen.
  • Schriftliche Kündigung formulieren und unterschreiben.
  • Zustellung nachweisen (z. B. per Einschreiben oder Übergabe gegen Empfangsbestätigung).
  • Fotos und Übergabeprotokoll für Zustand und Zählerstände anfertigen.

Praktisches Muster und Formulierungen

Ein klares Kündigungsschreiben enthält: Betreff "Kündigung des Mietverhältnisses", vollständige Adresse, gewünschtes Beendigungsdatum und die Unterschrift. Beispiel: "Hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung Musterstraße 1, 12345 Musterstadt, zum [Datum]." Es gibt kein einheitliches staatliches Vordruckformular für die Kündigung; die Formvorschrift (schriftlich, eigenhändige Unterschrift) ergibt sich aus dem Gesetz.[1]

Unterschrift eines kündigenden Mieters ist rechtlich erforderlich.

Mitbewohner, gemeinsame Verträge und Nachmieter

Bei gemeinsamer Hauptmiete müssen alle Mieter die Folgen der Kündigung beachten: Vertraglich kann geregelt sein, ob ein einzelner Mieter kündigen darf oder ob alle zustimmen müssen. Häufig ist die Zustimmung der verbleibenden Mitbewohner und des Vermieters für einen Nachmieter nötig. Klärt intern, wer welche Kosten (z. B. Kautionsteil) übernimmt und dokumentiert Vereinbarungen schriftlich.

  • Abstimmen, wer kündigt und wer im Vertrag bleibt.
  • Nachmietersuche und Übergabebedingungen schriftlich regeln.
  • Kautionsabrechnung prüfen und Nachforderungen dokumentieren.

Wohnungsübergabe und Übergabeprotokoll

Vereinbart einen festen Übergabetermin mit Schlüsselübergabe und setzt ein gemeinsames Übergabeprotokoll auf: Zählerstände, bestehende Schäden, Foto-Anhang und Unterschriften. Ein sauberes, vollständiges Protokoll reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten. Bei Beschädigungen empfiehlt sich eine einvernehmliche Lösung oder schriftliche Fixierung, wer welche Kosten übernimmt.

In den meisten Fällen schützt ein detailliertes Übergabeprotokoll beide Seiten bei späteren Forderungen.

Wann sollte man rechtliche Hilfe oder das Amtsgericht einschalten?

Wenn Mitbewohner die Kündigung blockieren, der Vermieter eine Räumungsklage anstrengt oder sich über Fristen und Zuständigkeiten streitet, entscheidet häufig das Amtsgericht. Für gerichtliche Schritte gelten die formalen Regeln der Zivilprozessordnung.[2] Bei Präzedenzfällen oder grundsätzlichen Interpretationen können Entscheidungen des Bundesgerichtshofs relevant sein.[3]

Häufige Fragen

Wer muss die Kündigung unterschreiben, wenn mehrere Mieter im Vertrag stehen?
Bei gemeinsamer Hauptmiete sollten alle vertraglich eingetragenen Mieter klären, ob eine Einzelkündigung möglich ist; oft ist die Unterschrift des kündigenden Mieters ausreichend, aber das hängt vom Vertrag ab.
Kann ein Mitbewohner die Kündigung verhindern?
Ein Mitbewohner kann eine einseitige Kündigung nur dann verhindern, wenn vertragliche Bindungen oder fristlose Gründe gegen die Kündigung sprechen; ansonsten gilt die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist.
Empfohlen ist die Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Rückschein, damit der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden kann.

Anleitung

  1. Prüfe den Mietvertrag und kläre, wer laut Vertrag kündigen darf.
  2. Berechne die Kündigungsfrist und wähle ein realistisches Beendigungsdatum.
  3. Erstelle das schriftliche Kündigungsschreiben mit Datum, Adresse und Unterschrift.
  4. Stelle die Kündigung zu (Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Unterschrift).
  5. Organisiere die Wohnungsübergabe: Protokoll, Fotos, Zählerstände und Schlüsselrückgabe.
  6. Klärt Kautionsfragen und erstellt eine schriftliche Vereinbarung zu eventuellen Abrechnungen.

Hilfe und Support / Ressourcen


  1. [1] BGB §§ 535–580a (gesetze-im-internet.de)
  2. [2] Zivilprozessordnung (zpo) (gesetze-im-internet.de)
  3. [3] Bundesgerichtshof Entscheidungen (bundesgerichtshof.de)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.