WG-Kündigung: Mietrecht für Mieter in Deutschland
Wenn eine Wohngemeinschaft (WG) gekündigt werden soll, stehen Mieter in Deutschland vor organisatorischen und rechtlichen Fragen: Wer kündigt offiziell, welche Fristen gelten, und wie stimmen sich Hauptmieter und Untermieter ab? Dieser Text erklärt die wichtigsten Schritte für Mieter in Alltagssprache, nennt relevante Rechtsgrundlagen und zeigt ein Muster für ein Kündigungsschreiben. Ziel ist, Streit zu vermeiden, Fristen einzuhalten und bei Bedarf Beweise für Absprachen zu sichern. Die Hinweise sind praxisnah und adressieren typische WG-Situationen wie Nachmieterregelungen, Rückzahlung von Kautionen und mögliche Räumungsklagen.
Rechtliche Grundlagen
Das Mietverhältnis richtet sich in erster Linie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere den Vorschriften zu Pflichten von Vermieter und Mieter in den §§ 535–580a[1]. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist die Zivilprozessordnung (ZPO) relevant, z. B. für Räumungsklagen[2]. In WG-Konstellationen kommt es darauf an, ob Untermietverhältnisse bestehen oder ob einer der WG-Mitglieder Hauptmieter ist; die Kündigungsrechte folgen dann dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
Vor dem Kündigen: Punkte prüfen
- Prüfen Sie die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und mögliche Sonderkündigungsrechte.
- Klärung: Wer ist Hauptmieter und wer Untermieter; nur der Vertragspartner kann in der Regel kündigen.
- Kaution: Dokumentieren Sie Zahlung und Zustand der Wohnung für eine spätere Rückforderung.
- Dokumentation: Fotos, Nachrichten und Absprachen sichern, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Wie man verhandelt und einigt
Eine einvernehmliche Lösung vermindert Stress und Kosten. Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Mitbewohnern und dem Vermieter, schlagen Sie mögliche Nachmieter vor und bieten Sie klare Übergabetermine an. Manche Vermieter akzeptieren eine Vereinbarung, wenn ein geeigneter Nachmieter gefunden wird; halten Sie solche Absprachen schriftlich fest.
Muster: Einfaches Kündigungsschreiben
Nachfolgend ein kompaktes Muster für ein Kündigungsschreiben durch einen Hauptmieter. Passen Sie Namen, Adressen, Vertragsdaten und Fristen an:
Kündigung des Mietverhältnisses
Vor- und Nachname des Mieters
Adresse der Wohnung
Vermieter / Hausverwaltung
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis für die oben genannte Wohnung fristgerecht zum [Datum]. Ich bitte um Bestätigung des Kündigungstermins sowie um Vereinbarung eines Übergabetermins.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anwaltliche und gerichtliche Schritte
Falls keine Einigung möglich ist und der Vermieter Räumung verlangt, kann eine Räumungsklage drohen; diese wird beim zuständigen Amtsgericht verhandelt. In solchen Fällen empfiehlt sich frühzeitige Beratung, saubere Dokumentation und Beachtung von Fristen nach der ZPO[2]. Berufungen und Grundsatzfragen landen ggf. beim Landgericht oder Bundesgerichtshof[3].
Häufige Fragen
- Wer kann in einer WG kündigen?
- Nur derjenige, der im Mietvertrag als Mieter steht, kann das Hauptmietverhältnis kündigen; Untermieter sind an ihre Untermietverträge gebunden.
- Welche Fristen gelten bei einer ordentlichen Kündigung?
- Für Wohnraummietverhältnisse gelten in der Regel die gesetzlichen Kündigungsfristen des BGB, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Was passiert mit der Kaution nach Auszug?
- Die Kaution muss der Vermieter nach Abrechnung der ausstehenden Forderungen zurückzahlen; dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei Übergabe.
Anleitung
- Prüfen Sie Vertragsdauer und Kündigungsfrist im Mietvertrag.
- Informieren Sie Mitbewohner und Vermieter frühzeitig schriftlich über den Kündigungswunsch.
- Dokumentieren Sie Zustand, Zählerstände und Absprachen für das Übergabeprotokoll.
- Suchen Sie aktiv nach Nachmietern, falls dies die Beendigung erleichtert.
- Vereinbaren Sie einen konkreten Übergabetermin und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an.
- Bei Konflikten: Fristen wahren und ggf. rechtliche Beratung einholen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zum Mietrecht