Wohnflächenabweichung durchsetzen: Mieter in Deutschland
Was ist eine Wohnflächenabweichung?
Eine Wohnflächenabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche, nach der Wohnflächenverordnung oder dem vereinbarten Berechnungsmaßstab ermittelte Fläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche wesentlich abweicht. Das kann Grundlage für eine Mietminderung oder Rückforderung sein, insbesondere weil die Miethöhe nach der vereinbarten Fläche berechnet wird.[1]
Was Sie als Mieter tun können
- Dokumente sammeln: Grundrisse, Mietvertrag, Fotos und eigene Messprotokolle zusammenstellen.
- Fristen beachten: Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist zur Stellungnahme und zur Korrektur der Wohnfläche.
- Formulare nutzen: Nutzen Sie Musteranschreiben für Mietminderung oder Rückforderung, und senden Sie diese nachweisbar.
- Amtsgericht einbeziehen: Falls Verhandlungen scheitern, können Sie beim zuständigen Amtsgericht Klage einreichen; prüfbare Zuständigkeiten sind in der ZPO geregelt.[2]
Anwendung offizieller Formulare
Wichtige amtliche Muster und Hinweise finden Sie z.B. beim Bundesministerium der Justiz. Relevante Formulare sind etwa das Kündigungsschreiben-Muster des BMJ oder Musteranschreiben zur Mietminderung. Beispiel: Wenn Ihr Vermieter nicht reagiert, senden Sie eine schriftliche Mängelanzeige per Einschreiben mit Fristsetzung und fordern eine Korrektur der Wohnfläche, bevor Sie Rückforderungen geltend machen.[3]
Häufige Fragen
- Kann ich die Miete wegen einer größeren Wohnflächenabweichung mindern?
- Ja, bei erheblichen Abweichungen können Sie die Miete mindern. Prüfen Sie die Höhe der Abweichung, dokumentieren Sie die Messungen und setzen Sie den Vermieter schriftlich in Kenntnis.
- Wer entscheidet im Streit über die Wohnfläche?
- Das zuständige Amtsgericht entscheidet, oft nach Einholung eines Sachverständigengutachtens.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Mängelanzeigen sollten umgehend erfolgen; setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachbesserung und dokumentieren Sie alle Schritte.
Anleitung
- Dokumente sammeln und Fläche berechnen: Messen Sie Räume nach der Wohnflächenverordnung oder dem vertraglich vereinbarten Maßstab.
- Schriftlich informieren: Senden Sie eine Mängelanzeige mit konkreter Fristsetzung an den Vermieter.
- Formulare verwenden: Nutzen Sie Musteranschreiben für Mietminderung oder Rückforderung und senden Sie diese nachweisbar (Einschreiben oder Übergabe mit Empfangsbestätigung).
- Gerichtliche Schritte: Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht vor und legen Sie alle Belege und Messprotokolle vor.
Hilfe und Unterstützung
- Formulare & Muster: Bundesministerium der Justiz
- Gesetze: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei gesetze-im-internet.de
- BGH: Entscheidungen und Hinweise
