Wohngeld für Alleinerziehende in Deutschland beantragen

Wohngeld & Mietzuschüsse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Alleinerziehende Mieter in Deutschland stehen oft vor der Frage, ob und wie sie Wohngeld beantragen können. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen nötig sind und wie das Verfahren bei der zuständigen Wohngeldstelle abläuft. Ich erläutere praxisnah Fristen, typische Fehler und Hinweise zum Mietvertrag, damit Sie als Mieter Ihre Ansprüche rechtssicher prüfen können. Ziel ist, dass Sie am Ende wissen, welche Formulare auszufüllen sind, wie Sie Einkommen und Ausgaben korrekt nachweisen und wo Sie offizielle Hilfe finden. Ich gebe außerdem Beispiele für typische Berechnungen und erkläre, wie sich Kinderzuschläge oder Unterhaltszahlungen auf den Anspruch auswirken.

Was ist Wohngeld und wer ist anspruchsberechtigt?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruch haben Mieter und Eigentümer, die ihre Wohnkosten nicht voll tragen können, wenn bestimmte Einkommens- und Mietgrenzen eingehalten werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[2]

Wohngeld ist kein Sozialleistungsersatz, sondern ein einkommensabhängiger Zuschuss.

Relevante Rechtsgrundlagen

Wichtige Regelungen zum Mietverhältnis finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere zu Pflichten von Mieter und Vermieter.[1] Zuständig für rechtliche Streitfragen sind die Amtsgerichte, höhere Instanzen sind Landgerichte und der Bundesgerichtshof für Grundsatzfragen.[3]

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Bereiten Sie vollständige Nachweise vor, bevor Sie den Antrag stellen. Unvollständige Akten verzögern die Entscheidung.

  • Nachweis der Miete (rent): Mietvertrag und aktuelle Mietzahlungen.
  • Einkommensnachweise (amount): Gehaltsabrechnungen, Alg II-Bescheide oder Einkommenssteuerbescheide.
  • Nachweise zu Kindern: Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheide.
  • Nachweise zu Unterhaltszahlungen (payment) oder Sonderbelastungen.
Bewahren Sie alle Belege mindestens ein Jahr lang auf.

Antrag: Wo und wie stellen Sie ihn?

Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie schriftlich bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Viele Kommunen bieten ein Online-Formular oder ein PDF zum Herunterladen an; prüfen Sie die lokale Website Ihrer Kommune für das korrekte Antragsformular.

Praktische Prüfungen vor dem Absenden

  • Prüfen Sie, ob der Antrag vollständig ausgefüllt ist (Formularfeldangaben, Unterschrift).
  • Kontrollieren Sie, dass alle Nachweise beigefügt sind (Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Kinderbescheide).
  • Achten Sie auf Fristen: Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Reichen Sie fehlende Belege sofort nach, sonst wird der Antrag abgelehnt oder verzögert.

Was passiert nach der Antragstellung?

Die Wohngeldstelle prüft Ihre Unterlagen, berechnet das anzurechnende Einkommen und die zulässige Miete. Bei Rückfragen fordert die Behörde Nachreichungen an oder setzt Fristen zur Stellungnahme.

Widerspruch und Klage

Bei Ablehnung des Antrags können Sie Widerspruch gegen den Bescheid einlegen; im Anschluss ist der Weg zum Verwaltungsgericht möglich. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten (z. B. Mietminderung, Kündigung) sind die Amtsgerichte zuständig.[3]

Anleitung

  1. Formular holen: Laden Sie das offizielle Antragsformular von der Webseite Ihrer Kommune herunter oder holen Sie es persönlich bei der Wohngeldstelle.
  2. Unterlagen sammeln: Legen Sie Mietvertrag, Einkommensnachweise, Kinderdokumente und Nachweise zu Unterhalt bereit.
  3. Antrag ausfüllen: Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
  4. Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der Wohngeldstelle ein.
  5. Rückfragen beantworten: Reichen Sie angeforderte Nachweise innerhalb der gesetzten Frist nach.
  6. Bescheid prüfen: Überprüfen Sie den Bescheid auf Richtigkeit und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein.

Häufige Fragen

Kann ich Wohngeld erhalten, wenn ich Unterhalt bekomme?
Ja, Unterhaltszahlungen werden als Einkommen angerechnet, können aber in bestimmten Fällen Freibeträge oder Abzüge auslösen; prüfen Sie dies mit Ihren Einkommensnachweisen.
Ab wann wird Wohngeld gezahlt?
Wohngeld wird in der Regel ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was mache ich bei einem abgelehnten Antrag?
Prüfen Sie den Ablehnungsbescheid, legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein und fragen Sie frühzeitig bei der Wohngeldstelle nach den Gründen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Gesetze im Internet
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) - Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesamt/Informationen zu Gerichten - Bundesjustizamt
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.