Wohngeld für Mieter in Deutschland 2025 – WG & Familie

Wohngeld & Mietzuschüsse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stellen sich viele Fragen zum Wohngeld, besonders in WG-Haushalten und bei Familien mit geringem Einkommen. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wer Anspruch hat, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie den Antrag korrekt ausfüllen. Sie erhalten klare Hinweise zu Fristen, Berechnung des anrechenbaren Einkommens und zu relevanten gesetzlichen Grundlagen wie dem BGB sowie zu zuständigen Behörden. Praktische Beispiele zeigen typische WG-Situationen und Familienfälle, dazu nützliche Handlungsschritte, wenn ein Antrag abgelehnt wird oder Nachweise fehlen. Ziel ist es, Ihnen Sicherheit bei der Antragstellung zu geben und Wege aufzuzeigen, wie Sie Unterstützung in Deutschland erhalten können. Lesen Sie weiter.

Was ist Wohngeld und wer kann es beantragen?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für die Wohnkosten, der Mieterinnen und Mietern mit geringem Einkommen helfen soll. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen und Miethöhe bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Für WG-Haushalte werden die Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt; bei Familien zählen Kindergeld und Unterhaltszahlungen in der Regel mit. Gesetzliche Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Wohnraumförderungsrecht.[1][3]

In den meisten Fällen entscheidet die Kommune über den Wohngeldantrag.

Welche Unterlagen braucht der Antrag?

  • Nachweise über Einkommen (Lohnabrechnungen, Bescheide).
  • Mietvertrag und Nachweis der Mietkosten.
  • Bescheinigungen über Kinder, Unterhalt oder Sozialleistungen.
  • Angaben zu Beginn des Mietverhältnisses und Fristen für Änderungsmitteilungen.
Bewahren Sie Kopien aller Belege geordnet und datiert auf.

Wichtige Formulare und Behörden

Den Antrag "Antrag auf Wohngeld" erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung; viele Kommunen bieten das Formular auch online an. Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Wohnungsförderstelle, wenn dies im jeweiligen Bundesland Voraussetzung ist. Für Rechtsstreitigkeiten rund um Mietrecht ist das Amtsgericht zuständig; Verfahrensregeln finden sich in der Zivilprozessordnung.[2]

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Wohngeldstelle spart oft Nachforderungen.

Wie wird das Wohngeld berechnet?

Die Berechnung hängt von der Höhe der zuschussfähigen Miete und vom anrechenbaren Haushaltseinkommen ab. Abzüge für bestimmte Ausgaben und Freibeträge werden berücksichtigt; die genaue Berechnungsweise ist in den einschlägigen Verordnungen und dem Wohnraumförderungsrecht geregelt.[3]

Was tun bei Ablehnung oder Änderungsbedarf?

Wenn der Antrag abgelehnt wird, prüfen Sie die Begründung und holen fehlende Nachweise nach. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb der genannten Frist Widerspruch einlegen oder Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben. Bei Unsicherheit empfiehlt sich eine Beratung durch die örtliche Wohngeldstelle oder eine Rechtsauskunftsstelle.

Reichen Sie Widerspruch oder Klage fristgerecht ein, sonst können Rechte verloren gehen.

Häufige Fragen

Wer zählt zum Haushalt in einer WG für Wohngeld?
Zum Haushalt zählen alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung gemeldet und wirtschaftlich beteiligt sind; Einkünfte aller Haushaltsmitglieder werden berücksichtigt.
Kann Wohngeld rückwirkend gezahlt werden?
Wohngeld kann in der Regel nur für die Zeit ab Antragstellung gewährt werden; außergewöhnliche Umstände sollten Sie der Wohngeldbehörde darlegen.
Welche Behörde entscheidet über den Antrag?
Die zuständige Wohngeldbehörde der Stadt oder Gemeinde entscheidet über Anträge; bei Rechtsfragen sind Amtsgerichte zuständig.

Anleitung

  1. Anspruch prüfen: Vergleichen Sie Ihr Haushalts- einkommen und die Miete mit den kommunalen Vorgaben.
  2. Unterlagen sammeln: Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Nachweise zu Kindern und Sozialleistungen bereitlegen.
  3. Antrag ausfüllen: Formular der Gemeinde ausfüllen und alle Belege beifügen.
  4. Einreichen und Rückfragen: Antrag persönlich, per Post oder online bei der Wohngeldstelle einreichen und Rückfragen beantworten.
  5. Bei Ablehnung: Bescheid prüfen, Widerspruch einlegen oder Fristen für Klage beachten.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet – Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Gesetze im Internet – Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  4. [4] Bundesgerichtshof – Informationen zu Mietrecht und Rechtsprechung
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.