Wohngeld für WG-Haushalte 2025 - Mieter in Deutschland
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. In einer WG entscheidet die Haushaltsstruktur über den Anspruch: Wohnen die Personen gemeinsam in einem Haushalt oder führt jede Person einen eigenen Haushalt? Die rechtliche Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[1]
Welche Unterlagen brauchen WG-Mieter?
Bereiten Sie vollständige Belege vor; unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung. Typische Unterlagen sind:
- Wohngeldantrag (form): vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
- Personalausweis oder Pass (proof): Kopien aller mitwohnenden Personen.
- Mietvertrag (form): alle Seiten, inklusive Untermietverträge oder Zusatzvereinbarungen.
- Einkommensnachweise (rent): Lohnabrechnungen, ALG II-Bescheide oder Bescheinigungen über Stipendien.
- Heiz- und Betriebskostenabrechnung (proof): zur Ermittlung der zuschussfähigen Belastung.
Wie berechnet sich das Wohngeld?
Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Miete und dem anrechenbaren Einkommen der Haushaltsmitglieder. Faktoren sind: zuschussfähige Miete, Anzahl der Haushaltsmitglieder und das Gesamteinkommen. Die Wohngeldstelle nutzt Tabellen und lokale Mietstufen zur Berechnung.
Wie und wo beantragen?
Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises gestellt. In der Regel reichen Sie den Antrag persönlich, per Post oder elektronisch ein, falls Ihre Kommune ein Online-Portal anbietet. Achten Sie darauf, Fristen und Nachreichaufforderungen schnell zu erfüllen.[2]
Häufige Fragen
- Kann ich Wohngeld beantragen, wenn ich in einer WG wohne?
- Ja, WG-Bewohner können Wohngeld erhalten. Entscheidend ist, ob eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt oder eigenständige Haushalte bestehen; die Wohngeldstelle prüft dies anhand der Mietverträge, Zahlungsflüsse und Alltagsorganisation.
- Ändert sich mein Anspruch, wenn Mitbewohner ein- oder ausziehen?
- Ja, Änderungen der Haushaltszusammensetzung oder des Einkommens müssen unverzüglich der Wohngeldstelle mitgeteilt werden, da sie den Zuschuss beeinflussen können.
- Welche Behörden sind zuständig bei Streit oder Ablehnung?
- Widerspruch und gegebenenfalls Klage gegen Entscheidungen der Wohngeldstelle werden vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geführt; bei allgemeinen mietrechtlichen Streitigkeiten sind oft die Amtsgerichte zuständig.[3]
Anleitung: Antrag stellen
- Formular besorgen (form): Laden Sie das Wohngeldformular Ihrer Kommune herunter oder holen Sie es bei der Wohngeldstelle ab.
- Unterlagen sammeln (proof): Legen Sie Ausweise, Mietvertrag, Einkommensnachweise und Betriebskostenabrechnungen bereit.
- Antrag einreichen (deadline): Reichen Sie den Antrag vollständig ein und notieren Sie das Eingangsdatum.
- Nachfragen verfolgen (help): Reagieren Sie zügig auf Rückfragen der Behörde und reichen Sie fehlende Unterlagen ein.
- Bescheid prüfen (rent): Prüfen Sie den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid und legen Sie bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Wohngeldgesetz (WoFG) - Gesetze im Internet
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 535 ff. - Vermieterpflichten
- Bundesgerichtshof (BGH) - Informationen zu Rechtsprechung
