Wohngeld für WG-Haushalte 2025 - Mieter in Deutschland

Wohngeld & Mietzuschüsse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Viele Mieter in Wohngemeinschaften wissen nicht, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben oder wie der Antrag korrekt ausgefüllt wird. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, welche Voraussetzungen für WG-Haushalte in Deutschland gelten, welche Nachweise Vermieter oder Behörden erwarten und wie man die Höhe des Zuschusses berechnet. Ich führe Schritt für Schritt durch typische Situationen — Teilmiete, gemeinsame Haushaltsführung und Änderungen beim Einkommen — und zeige, wie Fristen einzuhalten und Unterlagen zu organisieren sind. Ziel ist, dass jede*r Mieter in einer WG weiß, welche Formulare nötig sind, wo sie zu finden sind und wie man die Rechte gegenüber der Behörde souverän wahrnimmt. Praktische Muster und Links helfen dabei.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. In einer WG entscheidet die Haushaltsstruktur über den Anspruch: Wohnen die Personen gemeinsam in einem Haushalt oder führt jede Person einen eigenen Haushalt? Die rechtliche Grundlage ist das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).[1]

In vielen Fällen prüfen die Wohngeldstellen die tatsächliche Haushaltsführung, nicht nur Vertragsverhältnisse.

Welche Unterlagen brauchen WG-Mieter?

Bereiten Sie vollständige Belege vor; unvollständige Anträge verzögern die Bearbeitung. Typische Unterlagen sind:

  • Wohngeldantrag (form): vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
  • Personalausweis oder Pass (proof): Kopien aller mitwohnenden Personen.
  • Mietvertrag (form): alle Seiten, inklusive Untermietverträge oder Zusatzvereinbarungen.
  • Einkommensnachweise (rent): Lohnabrechnungen, ALG II-Bescheide oder Bescheinigungen über Stipendien.
  • Heiz- und Betriebskostenabrechnung (proof): zur Ermittlung der zuschussfähigen Belastung.
Bewahren Sie Kopien aller Unterlagen in einer geordneten Mappe auf.

Wie berechnet sich das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Miete und dem anrechenbaren Einkommen der Haushaltsmitglieder. Faktoren sind: zuschussfähige Miete, Anzahl der Haushaltsmitglieder und das Gesamteinkommen. Die Wohngeldstelle nutzt Tabellen und lokale Mietstufen zur Berechnung.

Wie und wo beantragen?

Der Antrag wird bei der zuständigen Wohngeldstelle der Stadt oder des Landkreises gestellt. In der Regel reichen Sie den Antrag persönlich, per Post oder elektronisch ein, falls Ihre Kommune ein Online-Portal anbietet. Achten Sie darauf, Fristen und Nachreichaufforderungen schnell zu erfüllen.[2]

Reichen Sie Nachweise vollständig ein, sonst verlängert sich die Bearbeitungszeit.

Häufige Fragen

Kann ich Wohngeld beantragen, wenn ich in einer WG wohne?
Ja, WG-Bewohner können Wohngeld erhalten. Entscheidend ist, ob eine gemeinsame Haushaltsführung vorliegt oder eigenständige Haushalte bestehen; die Wohngeldstelle prüft dies anhand der Mietverträge, Zahlungsflüsse und Alltagsorganisation.
Ändert sich mein Anspruch, wenn Mitbewohner ein- oder ausziehen?
Ja, Änderungen der Haushaltszusammensetzung oder des Einkommens müssen unverzüglich der Wohngeldstelle mitgeteilt werden, da sie den Zuschuss beeinflussen können.
Welche Behörden sind zuständig bei Streit oder Ablehnung?
Widerspruch und gegebenenfalls Klage gegen Entscheidungen der Wohngeldstelle werden vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geführt; bei allgemeinen mietrechtlichen Streitigkeiten sind oft die Amtsgerichte zuständig.[3]

Anleitung: Antrag stellen

  1. Formular besorgen (form): Laden Sie das Wohngeldformular Ihrer Kommune herunter oder holen Sie es bei der Wohngeldstelle ab.
  2. Unterlagen sammeln (proof): Legen Sie Ausweise, Mietvertrag, Einkommensnachweise und Betriebskostenabrechnungen bereit.
  3. Antrag einreichen (deadline): Reichen Sie den Antrag vollständig ein und notieren Sie das Eingangsdatum.
  4. Nachfragen verfolgen (help): Reagieren Sie zügig auf Rückfragen der Behörde und reichen Sie fehlende Unterlagen ein.
  5. Bescheid prüfen (rent): Prüfen Sie den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid und legen Sie bei Bedarf fristgerecht Widerspruch ein.
Notieren Sie alle Kontakte zur Wohngeldstelle inklusive Ansprechpartner und Datum der Einreichung.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Wohngeldgesetz (WoFG) - Gesetze im Internet
  2. [2] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 535 ff. - Gesetze im Internet
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) - Offizielle Webseite
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.