Wohngeld richtig beantragen für Mieter in Deutschland

Wohngeld & Mietzuschüsse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland wissen nicht genau, wie Wohngeld für Alleinerziehende online beantragt wird. Dieser Leitfaden erklärt einfach und praxisnah, welche Dokumente nötig sind, welche Fristen zu beachten sind und welche häufigen Irrtümer beim digitalen Antrag auftreten. Er richtet sich an nicht-rechtsexperten, nennt offizielle Formulare und Behörden und zeigt konkrete Schritte, damit Sie Ihren Antrag vollständig und fristgerecht einreichen können. So vermeiden Sie Nachforderungen, Verzögerungen oder Ablehnungen und sichern finanzielle Unterstützung für Ihren Haushalt.

Was ist Wohngeld und wer hat Anspruch?

Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung bei der Wohnkostenbelastung. Anspruchsberechtigt sind Mieter und Eigentümer mit geringen Einkommen; für genaue Bedingungen siehe das Wohngeldgesetz.[1] Alleinerziehende zählen häufig zu den berechtigten Haushalten, sofern Einkommen, Haushaltsgröße und Miete die Grenzen erfüllen.

Wohngeld soll eine akzeptable Wohnkostenbelastung sichern.

Wichtige Gesetze und Zuständigkeiten

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Wohngeldgesetz (WoFG) und die mietrechtlichen Pflichten im BGB (z. B. §§ 535–580a).[1][2] Bei Streitigkeiten über Mietzahlung oder Räumung ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof.

Genaue Gesetzestexte helfen beim Verständnis von Anspruchsgrundlagen und Verfahrenswegen.

Dokumente und Formulare

Für den Wohngeldantrag benötigen Sie in der Regel:

  • Mietvertrag oder Nachweis über die Höhe der Belastung (z. B. Mietbescheinigung).
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Bescheide).
  • Nachweis über Mietnebenkosten und ggf. Bescheide über Sozialleistungen.

Das offizielle Formular heißt meist "Antrag auf Wohngeld" (variantenabhängig je nach Kommune). Reichen Sie den Antrag digital über das kommunale Serviceportal oder postalisch beim zuständigen Wohngeldamt ein.[3]

Bewahren Sie Kopien aller Belege und des eingereichten Antrags auf.

Häufige Irrtümer beim digitalen Antrag

Viele Antragsfehler entstehen durch fehlende Belege, falsche Angaben zur Haushaltsgröße oder veraltete Kontoangaben. Vermeiden Sie folgende Fehler:

  • Unvollständige Einkommensnachweise.
  • Falsche oder fehlende Mietnachweise.
  • Nichteinhaltung von Fristen für Nachreichungen.
Reichen Sie fehlende Unterlagen schnell nach, sonst kann der Antrag abgelehnt werden.

Wie die Prüfung abläuft

Die Behörde prüft Anspruchsvoraussetzungen, Einkommen und Miethöhe. Bei Unklarheiten fordert das Wohngeldamt Nachweise an. Antworten auf Behördenfragen sollten möglichst vollständig und zeitnah erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Was tun bei Ablehnung oder Rückfragen

Bei Ablehnung erhalten Sie einen Bescheid mit Begründung und Hinweisen auf Rechtsbehelfe. Widerspruch oder Klage sind möglich; Mietrechtliche Fragen zu Kündigung oder Räumung gehören meist zum Amtsgericht. Suchen Sie frühzeitig Beratung und reichen Sie gegebenenfalls ergänzende Belege ein.[2]

Fristgerechte Reaktion erhöht die Erfolgschancen bei Widerspruch oder Klage.

Häufige Fragen

Wer kann Wohngeld beantragen?
Grundsätzlich Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen; Alleinerziehende können berechtigt sein, wenn Einkommen und Miete in die Berechnungsgrenzen fallen.
Welche Fristen gelten?
Wohngeld wird in der Regel monatlich gezahlt; stellen Sie den Antrag möglichst früh, idealerweise vor oder zu Beginn des Bedarfsmonats.
Wie reiche ich Nachweise ein?
Digitale Portale der Gemeinden akzeptieren meist PDFs; ansonsten per Post. Bewahren Sie Versand- oder Uploadbestätigungen auf.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Ihren Anspruch anhand der Haushaltsgröße und Miete und laden Sie das "Antrag auf Wohngeld"-Formular herunter (oder öffnen Sie das Online-Formular).
  2. Sammeln Sie Einkommensnachweise, Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.
  3. Füllen Sie das Formular vollständig aus und fügen Sie alle erforderlichen Belege bei.
  4. Reichen Sie den Antrag digital über das kommunale Serviceportal ein oder senden Sie ihn per Post an das Wohngeldamt.
  5. Antworten Sie schnell auf Rückfragen der Behörde und reichen Sie fehlende Dokumente innerhalb der gesetzten Frist nach.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] WoFG – Wohngeldgesetz (Gesetze im Internet)
  2. [2] BGB §§535–580a (Gesetze im Internet)
  3. [3] Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Wohngeldinfo
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.