Wohngeldrechner sicher nutzen: Mieter in Deutschland

Wohngeld & Mietzuschüsse 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als alleinerziehende Mieterin oder Mieter in Deutschland kann das Ausrechnen von Wohngeld und das richtige Ausfüllen des Wohngeldantrags sehr hilfreich sein. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wie Sie den Wohngeldrechner sicher nutzen, welche Unterlagen nötig sind und welche Fristen gelten. Sie lernen, welche Angaben zu Miete, Einkommen und Haushaltsgröße wichtig sind, wie Sie Belege organisieren und welche Formulare Behörden erwarten. Ich beschreibe außerdem, was bei Widerspruch oder Streit mit dem Vermieter zu tun ist und welche Gerichte zuständig sind. Am Ende finden Sie eine praktische Checkliste für Alleinerziehende, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag und offizielle Links zu Gesetzen und Ämtern. Die Sprache ist klar und ohne Fachchinesisch erklärt, damit Sie selbstbewusst handeln können. Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen auf.

Wohngeldrechner kurz erklärt

Ein Wohngeldrechner hilft Ihnen, schnell eine erste Einschätzung zu erhalten, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Der Rechner fragt übliche Werte ab: Brutto- und Nettoeinkommen, Anzahl der Haushaltsmitglieder, die monatliche Miete und ggf. Heizkosten. Nutzen Sie den Rechner als Orientierung, nicht als endgültige Bewilligung. Für die Entscheidung zählt der offizielle Antrag samt Nachweisen bei der zuständigen Behörde.

Prüfen Sie Angaben im Rechner immer mit Ihren aktuellen Gehaltsabrechnungen und Mietverträgen.

Welche Angaben sind besonders wichtig?

Folgende Werte beeinflussen das Ergebnis am stärksten:

  • Brutto- und Nettoeinkommen: alle regelmäßigen Einnahmen inklusive Unterhalt und Kindergeld.
  • Monatliche Kaltmiete und umlagefähige Nebenkosten.
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und deren Alter.
  • Belege: Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge, Nachweise über Unterhalt oder Sozialleistungen.

Formulare und praktische Beispiele

Der eigentliche Wohngeldantrag muss bei der Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt werden. Typischer Titel des Formulars ist "Wohngeldantrag"; viele Kommunen bieten ein Online-Formular oder ein PDF zum Ausdrucken an. Als Beispiel füllen Sie im Antrag die gleichen Werte ein wie im Rechner und fügen die Belege bei. Falls Sie unsicher sind, fragen Sie gezielt nach, welche Nachweise die zuständige Behörde in Ihrer Stadt benötigt.

Reichen Sie den Antrag vollständig ein, sonst verzögert sich die Entscheidung.

FAQ

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Anspruch haben Haushalte mit niedrigem Einkommen, die Miete zahlen und nicht bereits durch andere Sozialleistungen (mit Wohngeldanspruch ausgeschlossen) versorgt sind; Alleinerziehende können je nach Einkommen förderfähig sein.[1]
Wie lange dauert die Entscheidung über den Antrag?
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Kommune. Rechnen Sie mit mehreren Wochen; bei fehlenden Unterlagen verlängert sich die Frist.
Was tun, wenn die Behörde ablehnt?
Sie können Widerspruch einlegen; die Frist für Widerspruch steht im Bescheid. Sammeln Sie alle Unterlagen, begründen Sie fehlende Punkte und reichen Sie den Widerspruch fristgerecht ein.

Anleitung

  1. Notieren Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen sowie alle regelmäßigen Einnahmen.
  2. Ermitteln Sie Ihre monatliche Kaltmiete und die umlagefähigen Nebenkosten.
  3. Scannen oder kopieren Sie die benötigten Nachweise: Lohnabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge und Nachweise über Unterhalt.
  4. Nutzen Sie einen Wohngeldrechner zur Vorabschätzung und notieren Sie das Ergebnis.
  5. Füllen Sie den offiziellen Wohngeldantrag der Kommune aus und legen Sie alle Belege bei.
  6. Senden Sie den Antrag ein und merken Sie sich die Eingangsbestätigung; falls abweichend, legen Sie eine Vollmacht bei, wenn jemand für Sie handelt.
In vielen Kommunen ist eine elektronische Antragstellung möglich.

Widerspruch, Streit mit dem Vermieter und Gerichte

Wenn Ihr Wohngeldantrag abgelehnt wird oder der Vermieter die Miethöhe bestreitet, sind zunächst die lokalen Behörden oder Schlichtungsstellen anzusprechen. Für gerichtliche Auseinandersetzungen im Mietrecht sind in der Regel die Amtsgerichte zuständig; gegen deren Entscheidungen folgen Berufungen bei den Landgerichten oder ggf. Revisionen bis zum Bundesgerichtshof.[2]

Reagieren Sie auf Bescheide innerhalb der angegebenen Fristen, sonst verlieren Sie Rechte.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] BGB §§535–580a (Mietrecht) — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Bundesgerichtshof — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.