Zinsgutschriften bei Kaution: Mieterrechte Deutschland

Kaution & Kautionskonto 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Beim Auszug fragen sich viele Mieter in Deutschland, wie Zinsgutschriften auf die Mietkaution korrekt berechnet und ausgezahlt werden müssen. Die Kaution wird oft auf einem speziellen Kautionskonto angespart; darauf anfallende Zinsen stehen dem Mieter zu, müssen aber transparent in der Endabrechnung erscheinen. Fehler bei der Zinsberechnung, nicht ausgewiesene Konten oder fehlende Nachweise lassen sich anfechten. Dieser Artikel erklärt verständlich, welche Pflichten Vermieter haben, welche Fristen gelten, welche Formulare und Belege Sie sammeln sollten und wann ein Antrag beim Amtsgericht nötig werden kann. Die Hinweise helfen Ihnen, Ihre Kautionsabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls berechtigte Forderungen durchzusetzen.

Wie werden Zinsen berechnet?

Die Mietkaution darf nach §551 BGB auf einem separaten Konto verwahrt werden; die dort anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu.[1] Die Berechnung richtet sich nach den tatsächlich gutgeschriebenen Zinsen auf dem Kautionskonto. Vermieter müssen die Zinsen in der Schlussabrechnung ausweisen und belegen, auf welchem Konto die Kaution lag.

Zinsen auf einem separaten Kautionskonto gehören dem Mieter.

Praktisch heißt das: Fordern Sie den Kontoauszug mit ausgewiesenen Zinsgutschriften an und vergleichen Sie die Summen mit der Abrechnung des Vermieters. Achten Sie auf Zeiträume, Verzinsung und mögliche Gebühren, die eine Bank einbehält.

  • Bankauszug oder Kontoauszug anfordern, um Zinsgutschriften nachzuweisen.
  • Auf Fristen achten: Reagieren Sie innerhalb von Monaten nach Erhalt der Abrechnung, sonst können Ansprüche schwieriger durchzusetzen sein.
  • Schriftliche Abrechnung verlangen; fordern Sie eine klare Aufstellung von Hauptsumme und Zinsen.

Was tun bei fehlerhafter Abrechnung?

Setzen Sie dem Vermieter eine schriftliche Frist zur Korrektur und legen Sie die fehlenden Nachweise bei. Nützt das nichts, können Sie die Ansprüche beim Amtsgericht geltend machen; dort werden mietrechtliche Streitigkeiten verhandelt.[2]

Belege sorgfältig aufbewahren, sonst wird ein Anspruch schwerer durchsetzbar.

Bei größeren Streitfragen spielen auch BGH-Entscheidungen eine Rolle; relevante Urteile können die Auslegung von Zinspflichten und Abrechnungspflichten beeinflussen.[3]

FAQ

Wer hat Anspruch auf Zinsen?
Der Mieter hat Anspruch auf die Zinsen, die tatsächlich auf dem separaten Kautionskonto entstanden sind; der Vermieter darf diese nicht einbehalten.
Wann kann ich Zinsen nachfordern?
Wenn Zinsen in der Schlussabrechnung fehlen oder falsch berechnet sind, sollten Sie den Vermieter schriftlich zur Nachbesserung auffordern und Belege einreichen.
Was mache ich bei fehlender Kontoauskunft?
Fordern Sie die Auskunft schriftlich an und setzen Sie eine Frist; bleibt die Auskunft aus, kann das Amtsgericht die Herausgabe von Nachweisen anordnen.

Anleitung

  1. Prüfen Sie Mietvertrag und Kontoauszug auf Zinsnachweise.
  2. Fordern Sie schriftlich eine detaillierte Kautionsabrechnung an.
  3. Sammeln Sie Belege: Kontoauszüge, Übergabeprotokoll und Schriftverkehr.
  4. Setzen Sie eine angemessene Frist und reichen Sie gegebenenfalls Klage beim Amtsgericht ein.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §551
  2. [2] Amtsgericht — Zuständigkeit und Verfahren
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.