Zutritt nur mit Ankündigung? Rechte für Mieter in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob sie einen Zutritt des Vermieters ablehnen dürfen, wenn sie nicht zu Hause sind. Als Mieter haben Sie Schutzrechte gegenüber unangekündigtem Betreten, aber auch Pflichten bei dringenden Reparaturen oder Gefahrentrennungen. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann Sie den Zutritt verweigern können, welche Fristen gelten, welche Beweismittel helfen und wie Sie formell reagieren. Wir nennen die relevanten Paragrafen, zeigen praktische Formulierungsbeispiele für Schreiben an den Vermieter und beschreiben das Verfahren, falls ein gerichtliches Verfahren nötig wird.

Zutrittsrecht: Was gilt rechtlich?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Mietsache zu betreten, wenn es eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage gibt. Gleichzeitig sind die Persönlichkeits- und Privatsphärenrechte des Mieters zu schützen, sodass Zutritt in der Regel vorher anzukündigen ist[1]. Bei akuten Gefahren (z. B. Wasserrohrbruch) kann der Vermieter ohne Ankündigung handeln. Zuständig für Streitigkeiten über Zutritt und Räumungsklagen sind die Amtsgerichte; im Beschwerdefall können Verfahren bis zum Landgericht oder BGH gehen[2].

Fotografieren Sie Datum und Uhrzeit von Mängeln und Ankündigungen als Beweismittel.

Typische Situationen

  • Der Vermieter kündigt einen Termin zur Wohnungsbesichtigung mit ausreichender Frist an.
  • Bei dringenden Notfällen (Leck, Brandgefahr) ist ein sofortiger Zutritt möglich.
  • Ohne Ankündigung und ohne Notfall können Mieter den Zutritt verweigern.

Wenn Sie nicht zu Hause sind und der Vermieter Zugriff verlangt, ist eine schriftliche Ankündigung vor dem Termin der sichere Nachweis. Fehlt diese Ankündigung, können Sie das Betreten ablehnen und um einen neuen Termin bitten. Sollte der Vermieter wiederholt unangekündigt versuchen einzutreten, dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sammeln Sie Beweise.

Reagieren Sie schriftlich und fristgerecht, damit Ihre Rechte nicht verspätet werden.

Praktische Formulierungen und Formulare

Ein kurzes, formales Schreiben an den Vermieter schützt Ihre Position. Beispiel: "Hiermit teile ich mit, dass ich dem unangekündigten Betreten der Wohnung am [Datum] nicht zustimme. Bitte vereinbaren Sie Termine vorher schriftlich." Für Kündigungen, Klagen oder formelle Schriftsätze nutzen Sie offizielle Muster und Formulare der Justiz oder des Bundesministeriums der Justiz, wenn verfügbar[3]. Ein praktisches Beispiel: Sie erhalten eine SMS ohne Terminangabe; antworten Sie per E‑Mail und verlangen Sie eine schriftliche Einladung mit Datum und Zweck.

Häufige Fragen

Kann ich den Zutritt verweigern, wenn ich nicht zu Hause bin?
Ja, allgemein dürfen Sie Zutritt verweigern, wenn keine vorherige Ankündigung oder keine akute Gefahr vorliegt.
Was gilt als ausreichende Ankündigung?
Eine schriftliche Nachricht mit Datum, Uhrzeit und Zweck gilt in der Regel als ausreichend.
Welches Gericht ist zuständig, wenn es Streit gibt?
Für Mietstreitigkeiten ist meist das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof für Revisionen.

Anleitung

  1. Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und speichern Sie Nachrichten, Fotos und Zeugenangaben.
  2. Schicken Sie dem Vermieter ein kurzes schriftliches Schreiben, in dem Sie Zutritt nur nach Ankündigung erlauben.
  3. Weigern Sie den Zutritt höflich, aber bestimmt, wenn keine Ankündigung erfolgt.
  4. Sollte es zu einer Eskalation kommen, informieren Sie das zuständige Amtsgericht oder suchen Sie rechtliche Beratung.

Wesentliche Hinweise

  • Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und eine Chronologie der Ereignisse auf.
  • Klären Sie im Konfliktfall Fristen und reagieren Sie fristgerecht, um Rechte zu wahren.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §535 – Pflichten des Vermieters
  2. [2] Zuständigkeit: Amtsgerichte – Justizportal des Bundes und der Länder
  3. [3] Bundesministerium der Justiz – Offizielle Informationen und Formulare
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.