Zutritt regeln: Checkliste für Mieter in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland haben Sie einen Anspruch auf Privatsphäre und auf angekündigten Zutritt durch den Vermieter. Dieser Text erklärt verständlich, wann der Vermieter Eintritt verlangen darf, welche Fristen und Ankündigungen üblich sind und wie Sie als Mieter korrekt reagieren, dokumentieren und bei Bedarf rechtliche Schritte vorbereiten. Wir erklären praktische Schritte zur Kontaktaufnahme, welche Ausnahmen bei Notfällen gelten und wie Sie Beweise sammeln. Hinweise zu Gerichten und maßgeblichen Gesetzen helfen Ihnen einzuschätzen, wann eine formelle Beschwerde oder Klage sinnvoll ist. Viele Tipps sind so formuliert, dass sie sofort anwendbar sind und Ihnen Sicherheit im Alltag geben.

Was bedeutet "Zutritt nur mit Ankündigung"?

Vermieter dürfen nicht beliebig in die Wohnung kommen. In der Regel ist eine vorherige Ankündigung nötig und ein triftiger Grund wie Reparatur, Besichtigung zur Neuvermietung oder klinische Notfälle. Der gesetzliche Rahmen für Pflichten und Rechte aus dem Mietvertrag steht im BGB.[1]

Grundsätzlich gilt: Ohne dringenden Grund ist unangekündigter Zutritt unzulässig.

Wann darf der Vermieter Zutritt verlangen?

  • Wenn Reparaturen nötig sind und ein Termin vereinbart wurde.
  • Bei Besichtigungen zur Neuvermietung nach Ankündigung.
  • Für dringende Arbeiten zur Wiederherstellung der Gebrauchstauglichkeit.
  • Bei Gefahren für das Gebäude (z. B. Leitungsbruch, Brandgefahr).
Gute Kommunikation vor dem Termin verringert Konflikte und Missverständnisse.

Fristen und Form der Ankündigung

Eine schriftliche oder nachvollziehbare mündliche Ankündigung mit Datum und Zeitspanne ist üblich. Es gibt keine starre gesetzliche Frist für alle Fälle, aber Angemessenheit ist maßgeblich: kurzfristige Termine bei Notfällen, ansonsten mindestens 24–48 Stunden Vorlauf, wenn möglich.

Widersprechen Sie nicht pauschal der Ankündigung, sondern fragen Sie nach einer konkreten Zeitangabe.

Praktische Schritte für Mieter

  • Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Grund des angekündigten Zutritts.
  • Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich, wenn die Zeit nicht passt oder Sie Bedenken haben.
  • Machen Sie Fotos oder Videos von relevanten Zuständen vor und nach dem Zutritt.
  • Fordern Sie bei wichtigen Eingriffen eine Bestätigung oder Abrechnung der Arbeiten an.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Nachweise in einem Ordner für mögliche spätere Schritte auf.

Was tun bei unangekündigtem Zutritt oder Konflikt?

Wenn der Vermieter unangekündigt eingetreten ist oder wiederholt unangemessene Termine setzt, fordern Sie eine schriftliche Erklärung und dokumentieren Sie Vorfälle. Bei Verletzung Ihrer Privatsphäre können Sie eine Unterlassung verlangen und notfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Zuständig für zivilrechtliche Streitfragen sind in erster Instanz die Amtsgerichte; prozessuale Regeln finden sich in der ZPO.[2]

Anzeigen, Formulare und Muster

Es gibt keine einheitliche Pflichtform für die Ankündigung seitens des Vermieters, wohl aber Muster für Kündigungen und Klagen, die offizielle Stellen bereitstellen. Relevante Formulare und Muster (z. B. Kündigungsschreiben-Muster) finden Sie auf Seiten des Bundesministeriums und der Justizportale.[4]

Wann ist gerichtliches Vorgehen sinnvoll?

Gerichtlich vorgehen sollten Sie, wenn wiederholte Rechtsverletzungen vorliegen, Wiederherstellung der Pflichten nötig ist oder Schadenersatz gefordert wird. In Mietstreitigkeiten gibt es höchstrichterliche Entscheidungen des BGH, die als Orientierung dienen.[3]

Häufige Fehler vermeiden

  • Keine Dokumentation: fehlende Belege schwächen spätere Ansprüche.
  • Nur mündlich beschweren: schriftliche Nachweise sind hilfreicher.

FAQ

Was muss eine Ankündigung enthalten?
Eine Ankündigung sollte Datum, Zeitraum, Grund und mögliche Ansprechpartner enthalten.
Darf der Vermieter in Notfällen ohne Ankündigung eintreten?
Ja, bei Gefahren für Personen oder das Gebäude ist ein sofortiges Betreten zulässig.
Welches Gericht ist zuständig bei Mietstreit?
Zuständig ist in erster Instanz üblicherweise das Amtsgericht am Wohnort.

Anleitung

  1. Notieren Sie sofort Datum und Uhrzeit jeder Ankündigung oder jedes Zutritts.
  2. Speichern Sie Nachrichten (SMS, E‑Mail) und machen Sie Fotos als Beweis.
  3. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und schlagen Sie alternative Termine vor, wenn nötig.
  4. Fordern Sie bei größeren Eingriffen eine Kostenschätzung und schriftliche Bestätigung der Arbeiten.
  5. Suchen Sie rechtliche Beratung, wenn wiederholt Rechte verletzt werden oder Schaden entstanden ist.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 535–580a
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO)
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) — Entscheidungen
  4. [4] Bundesministerium der Justiz — Muster und Informationen zum Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.