Absage trotz guter Bonität: Mieterrechte in Deutschland
Was tun bei Absage trotz Bonität?
Wenn ein Vermieter Ihre Bewerbung ablehnt, obwohl Ihre Bonität klar ist, sollten Sie systematisch vorgehen. Fordern Sie schriftlich die Gründe an und dokumentieren Sie alle Nachrichten, Unterlagen und Gespräche. Prüfen Sie, ob Diskriminierung vorliegt (z. B. wegen Herkunft, Familie oder Behinderung) und notieren Sie verdächtige Aussagen. Belegen Sie Ihre Bonitätsnachweise, Einkommensnachweise und Referenzen, damit Sie im Zweifel nachweisen können, dass die Ablehnung nicht sachlich begründet ist.[1]
Fristen und rechtliche Schritte
Reagieren Sie früh: Manche Ansprüche verjähren oder sind an Fristen gebunden. Ein formaler Widerspruch oder ein formloses Schreiben kann oft Klarheit schaffen. Wenn eine einvernehmliche Klärung nicht gelingt, kann eine Klage vor dem zuständigen Amtsgericht folgen; das Verfahren richtet sich nach der ZPO.[2]
Formulare und Beweismittel
Welche Unterlagen sind wichtig:
- Bonitätsnachweis (z. B. SCHUFA-Ausdruck oder Gehaltsnachweise).
- Schriftwechsel mit dem Vermieter und Bewerbungsunterlagen.
- Zeugenangaben oder Referenzen früherer Vermieter.
- Ein formloses Widerspruchsschreiben oder Musterbriefe für die Akten.
Was das Amtsgericht und der BGH sagen
Im Mietrecht sind viele Grundsätze im BGB geregelt; relevante Paragrafen betreffen die Pflichten des Vermieters und Rechte des Mieters.[1] Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist in erster Instanz in der Regel das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen wie das Landgericht oder der Bundesgerichtshof entscheiden Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.[2]
FAQ
- Warum erhalte ich eine Absage, obwohl meine Bonität stimmt?
- Es kann sachliche Gründe geben, aber auch unbegründete oder diskriminierende Motive. Fordern Sie eine schriftliche Begründung und sammeln Sie Beweise.
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Es gibt keine einheitliche Frist für eine Antwort, aber gerichtliche Schritte und Beweissicherung sollten zügig erfolgen; in Verfahren gelten Fristen der ZPO.[2]
- Kann ich gegen eine diskriminierende Absage klagen?
- Ja. Wenn Diskriminierung vorliegt, können Sie rechtliche Schritte prüfen und beim Amtsgericht klagen; dafür sind Belege und Zeugen hilfreich.[3]
Anleitung
- Dokumentieren Sie alle Kontakte und Unterlagen sofort.
- Fordern Sie vom Vermieter schriftlich eine Begründung an.
- Senden Sie bei Bedarf einen formellen Widerspruch und sammeln Sie Belege.
- Kontaktieren Sie Beratungsstellen oder die Mieterberatung für Unterstützung.
- Erwägen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht, wenn alle anderen Schritte scheitern.[2]
