AGG-Beschwerde korrigieren: Mieter in Deutschland
Was ist eine AGG-Beschwerde?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Personen vor Benachteiligung. Eine AGG-Beschwerde dokumentiert und meldet eine erlebte Diskriminierung mit dem Ziel auf Unterlassung oder Schadenersatz; sie ist kein Ersatz für mietrechtliche Ansprüche, ergänzt diese aber.[1]
Wann sind Mieter betroffen?
Mieter sind betroffen, wenn Vermieter oder Mitbewohner Verhalten zeigen, das aufgrund geschützter Merkmale wie Geschlecht, Religion, Behinderung oder Herkunft diskriminiert. Parallel dazu regelt das BGB Pflichten des Vermieters zur Nutzung und Erhaltung der Mietsache; in Einzelfällen greifen sowohl AGG- als auch mietrechtliche Regelungen.[2]
- Sammle Beweise (evidence): Fotos, E-Mails, Textnachrichten und Zeugenaussagen.
- Notiere Fristen (deadline): Datum, Uhrzeit und Reaktionsfristen bei Vorfällen.
- Bewahre Mietvertrag und Abrechnungen (form) sowie frühere Korrespondenz auf.
Anleitung
- Dokumentieren Sie den Vorfall vollständig (evidence): Datum, Uhrzeit, Beteiligte und konkrete Worte oder Handlungen.
- Verfassen Sie eine schriftliche Beschwerde (form): Beschreiben Sie den Vorfall, fordern Sie Unterlassung und nennen Sie gewünschte Abhilfe.
- Senden Sie die Beschwerde per Einschreiben oder elektronisch mit Lesebestätigung und beachten Sie gesetzliche Fristen (deadline).
- Kommt es zur Eskalation, kann eine Klage beim zuständigen Amtsgericht nötig sein; informieren Sie sich über Verfahrensabläufe.[3]
- Holen Sie Rat bei offiziellen Stellen oder Beratungsstellen ein, bevor Sie gerichtliche Schritte einleiten.
Kernaussagen
- Dokumentation ist zentral und oft entscheidend für den Erfolg einer Beschwerde.
- Achten Sie auf Fristen bei Beschwerden und möglichen Klagen.
- Nutzen Sie offizielle Beratungsstellen und amtliche Informationen.
Häufige Fragen
- Was deckt das AGG ab?
- Das AGG schützt Menschen vor Diskriminierung etwa wegen Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung und ermöglicht Unterlassungsansprüche und Schadenersatz.
- Kann ich Mietminderung wegen Diskriminierung verlangen?
- Mietminderung bezieht sich auf Sachmängel der Wohnung; Diskriminierung kann gesonderte Ansprüche nach AGG und gegebenenfalls Schadensersatz oder Unterlassung begründen.
- Welches Gericht ist zuständig?
- Für mietrechtliche Streitigkeiten ist in der Regel das Amtsgericht zuständig; bei Rechtsfragen zu AGG-Ansprüchen kann ebenfalls das Zivilgericht zuständig sein und höhere Instanzen sind Landgericht und BGH.
Anleitung
- Dokumentieren: Sammeln Sie Beweise und erstellen Sie eine Chronologie des Vorfalls.
- Beschwerde schreiben: Formulieren Sie klar Ihr Anliegen und gewünschte Abhilfe.
- Fristen prüfen: Senden Sie die Beschwerde rechtzeitig und behalten Sie Antwortfristen im Blick.
- Gerichtliche Schritte: Prüfen Sie Klageoptionen beim Amtsgericht, falls ein Vermieter nicht reagiert.
- Unterstützung suchen: Kontaktieren Sie offizielle Beratungsstellen oder Rechtsbeistand.
Hilfe und Unterstützung
- Gesetze im Internet: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ) – Informationen und Hinweise
- Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen und Informationen
