AGG-Beschwerde: Mieter dokumentieren in Deutschland
Was ist eine AGG-Beschwerde?
Eine AGG-Beschwerde bezieht sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und richtet sich gegen Benachteiligungen aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter. Das AGG schützt Personen auch im Wohnumfeld; wenn Sie sich diskriminiert fühlen, können Sie Verletzungen dieser Rechte dokumentieren und melden[2].
Welche Beweise und Indizien sind wichtig?
- Datum und Uhrzeit (time) aller Vorfälle notieren
- Fotos und Screenshots (photo) von Nachrichten, Mängeln oder Aussagen sichern
- Zeugen nennen und Kontaktdaten (call) festhalten
- Schriftverkehr aufbewahren: E‑Mails, SMS, Kündigungen (form)
- Mietzahlungen, Kaution und finanzielle Folgen (rent) dokumentieren
- Mängelmeldungen und Reparaturaufforderungen dokumentieren (repair)
Was in einem Beschwerdeschreiben stehen sollte
Ein klares Beschwerdeschreiben nennt Datum, Uhrzeit, beteiligte Personen, konkrete Vorfälle und die gewünschte Abhilfe. Nennen Sie Belege (Fotos, Nachrichten) und fügen Sie Zeugenangaben bei. Es gibt kein einheitliches staatliches Formular für AGG-Beschwerden; bei gerichtlichen Schritten ist jedoch die Klageschrift nach den Regeln der ZPO relevant[3].
An wen melden?
Versuchen Sie zuerst eine schriftliche Beschwerde an Vermieter oder Hausverwaltung. Wenn intern keine Lösung erreicht wird, können Sie rechtliche Schritte prüfen und sich an das zuständige Amtsgericht wenden; in Zivilfällen regelt die ZPO das weitere Vorgehen[3].
Häufige Fragen
- Kann ich eine AGG-Beschwerde selbst einreichen?
- Ja. Sie können eine schriftliche Beschwerde an den Vermieter oder die zuständige Stelle richten. Bei unsicherer Rechtslage ist Beratung durch Mietervereine oder Anwälte empfehlenswert.
- Welche Fristen gelten für Beschwerden und Klagen?
- Fristen hängen vom konkreten Rechtsweg ab; bei Gerichtsverfahren sind die Fristen der ZPO und die Verjährungsfristen des BGB zu beachten. Dokumentieren Sie Fristen sofort.
- Welche Gerichte sind zuständig bei Mietstreitigkeiten?
- Für die meisten mietrechtlichen Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen sind Landgerichte und gegebenenfalls der Bundesgerichtshof beteiligt.
Anleitung
- Sammeln Sie alle Beweise: Fotos, Nachrichten, Zeugen und Zahlungsnachweise.
- Verfassen Sie eine schriftliche Beschwerde an Vermieter oder Verwaltung mit klarer Forderung und Fristsetzung (form).
- Suchen Sie Beratung bei offiziellen Stellen oder Mietervereinen; dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme.
- Wenn keine Einigung gelingt, prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht; reichen Sie eine Klageschrift gemäss ZPO ein (court).
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- BGB §§535–580a — Mietrecht (Gesetze im Internet)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) — Gesetze im Internet
- Zivilprozessordnung (ZPO) — Verfahren und Klageschrift