Mieter: Diskriminierende Anzeige melden in Deutschland

Diskriminierung & Gleichbehandlung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland sollten Sie wissen, wie Sie gegen diskriminierende Wohnungsanzeigen vorgehen. Diskriminierung kann sich gegen Alter, Herkunft, Geschlecht, Familienstand, Religion oder Behinderung richten und ist oft illegal. In diesem Artikel erfahren Sie praktisch, welche Beweise wichtig sind, welche Behörden Sie einschalten können und welche gesetzlichen Grundlagen Ihre Rechte stützen. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie dokumentieren, ein offizielles Anliegen einreichen und wann Sie rechtliche Schritte erwägen sollten, inklusive konkreter Hinweise zu Formularen und Gerichtsstellen in Deutschland.

Erste Schritte für Mieter

Beginnen Sie mit klarer Dokumentation: speichern Sie die Anzeige, machen Sie Screenshots mit Datum und notieren Sie alle Kontakte oder Antworten. Prüfen Sie, ob die Anzeige gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder mietrechtliche Pflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1] verstößt und markieren Sie relevante Passagen. Wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Beratung und mögliche Vermittlung.

Sammeln Sie Beweise wie Screenshots, Zeitstempel und Gesprächsnotizen.

Wenn die Anzeige auf einer Plattform erschienen ist, melden Sie den Eintrag zusätzlich an den Betreiber; viele Plattformen haben Meldewege für Regelverstöße.

  • Beweise sichern: Screenshots, URL, Datum und eventuelle Nachrichten speichern.
  • Fristen beachten: Melden Sie Vorfälle zeitnah, damit Zeugen und digitale Belege erhalten bleiben.
  • Formulare prüfen: Nutzen Sie offizielle Beschwerde- oder Kontaktformulare der Antidiskriminierungsstelle.
  • Kontakt aufnehmen: Suchen Sie Beratung bei offiziellen Stellen oder dem Amtsgericht, wenn nötig.
Frühzeitige und strukturierte Dokumentation verbessert Ihre Chancen in einer Beschwerde.

Rechtliche Grundlagen und Behörden

Das AGG schützt vor Benachteiligung in vielen Lebensbereichen; bei Wohnungsanzeigen kann es anwendbar sein. Prüfen Sie den Wortlaut der Anzeige und vergleichen Sie ihn mit den Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)[2]. Mietrechtliche Aspekte wie Vertragsabschluss oder Zugang zu Wohnraum greifen über Vorschriften im BGB.[1] Für gerichtliche Verfahren ist das Amtsgericht zuständig, für Berufungen das Landgericht und bei grundsätzlichen Rechtsfragen der Bundesgerichtshof.

Reagieren Sie auf Aufforderungen oder Fristen, da sonst Ansprüche verfallen können.

FAQ

Kann ich eine Diskriminierung bei einer Wohnungsanzeige melden?
Ja. Als Mieter können Sie diskriminierende Anzeigen melden und formell Beschwerde einlegen oder sich beraten lassen.
An welche Stelle wende ich mich zuerst?
Nutzen Sie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Beratung; bei mietrechtlichen Fragen kann auch ein Amtsgericht relevant sein.
Gibt es offizielle Formulare für Beschwerden?
Für die Antidiskriminierungsstelle nutzen Sie deren Kontakt- und Meldeformulare; gerichtliche Klagen folgen den Regeln der Zivilprozessordnung.

Anleitung

  1. Beweise sammeln: Screenshot der Anzeige, Datum, Plattformnamen und alle Nachrichten sichern.
  2. Formular nutzen: Füllen Sie das Kontakt- oder Beschwerdeformular der Antidiskriminierungsstelle aus oder reichen Sie eine schriftliche Beschwerde ein.
  3. Beratung einholen: Vereinbaren Sie ggf. eine Beratung bei offiziellen Stellen oder suchen Sie Rechtsauskunft beim Amtsgericht.
  4. Gerichtliche Schritte: Wenn nötig, können Sie eine Klage beim Amtsgericht einreichen; beachten Sie ZPO-Fristen.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
  2. [2] Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Gesetze im Internet
  3. [3] Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.