AGG-Beschwerde: Mieterrechte in Deutschland
Was ist eine AGG-Beschwerde?
Eine AGG-Beschwerde richtet sich gegen Benachteiligungen im Wohnumfeld wegen Merkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder Alter. Das AGG regelt Diskriminierungsverbote und die Möglichkeiten, Rechte geltend zu machen.[1]
Wann sollten Mieter eine Beschwerde einreichen?
- Wenn der Vermieter bei Besichtigungen gezielt Personen ausschließt oder Wohnungsangebote wegen Herkunft oder Religion verweigert.
- Bei beleidigenden oder bedrohenden Aussagen, die den Zugang zur Wohnung oder Nutzung der Räume einschränken.
- Wenn notwendige Reparaturen oder Leistungen systematisch bestimmten Mietern verweigert werden.
- Bei wiederholter, nicht gerechtfertigter Schikane, die das Wohnen unzumutbar macht.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtig sind das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie mietrechtliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu Pflichten des Vermieters, Mietminderung und Kündigungsschutz. Bei gerichtlichen Verfahren ist die Zivilprozessordnung (ZPO) einschlägig; Mietstreitigkeiten werden in erster Instanz beim Amtsgericht verhandelt.[1][2][3]
FAQ
- Was kann ich mit einer AGG-Beschwerde erreichen?
- Mit einer Beschwerde können Sie eine Aufklärung, Unterlassung der Diskriminierung, Schadensersatz oder eine Abhilfe erreichen. Bei schweren Verstößen ist auch ein Gerichtsverfahren möglich.
- Muss ich zuerst den Vermieter schriftlich informieren?
- Ja. Dokumentieren Sie Vorfälle schriftlich, fordern Sie Abhilfe und setzen Sie eine angemessene Frist. Ein Musterbrief hilft, Form und Inhalt zu standardisieren.
- Wann ist der Gang zum Amtsgericht notwendig?
- Wenn außergerichtliche Schritte keine Abhilfe bringen oder Schadensersatzansprüche bestehen, kann eine Klage beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden.
Anleitung
- Belege sammeln: Notieren Sie Daten, Uhrzeiten, Namen, machen Sie Fotos und speichern Sie Nachrichten oder E‑Mails als Beweis.
- Beschwerdeschreiben erstellen: Nutzen Sie ein klares Muster mit Beschreibung des Vorfalls, gewünschter Abhilfe und Fristsetzung.
- Beschwerde intern einreichen: Senden Sie das Schreiben an den Vermieter und bitten um schriftliche Bestätigung des Eingangs.
- Externe Stelle informieren: Ziehen Sie die Antidiskriminierungsstelle oder eine Behördenberatung hinzu, wenn nötig.
- Fristen beachten: Reagieren Sie innerhalb gesetzter Fristen und dokumentieren Sie alle Antworten.
- Gerichtliche Schritte: Wenn keine Einigung möglich ist, reichen Sie eine Klage beim zuständigen Amtsgericht ein und reichen Sie Ihre Dokumentation ein.[3]
Hilfe und Unterstützung
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Beratung und Information
- AGG (Gesetzestext) auf gesetze-im-internet.de
- Informationen zu Gerichten und Zuständigkeiten (justiz.de)