All-in-Miete anpassen: Mieterrechte in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, wie sich eine All-in-Miete bei Vertragsverlängerung rechtssicher anpassen lässt. Dieser Artikel erklärt in klarer Sprache Ihre Rechte als Mieter, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und welche praktischen Schritte nötig sind, damit Änderungen an Warmmiete, Nebenkosten oder Inklusivleistungen rechtlich belastbar werden. Sie erfahren, wann ein neuer Mietvertrag nötig ist, wie Sie Verhandlungen protokollieren und welche Fristen Sie beachten müssen. Außerdem nennen wir offizielle Formulare und Anlaufstellen für Streitfälle vor Gericht. Praktische Beispiele zeigen, wie Sie eine Anpassung schriftlich vorschlagen und welche Unterlagen Vermieter verlangen dürfen. Wir erklären auch, wann eine Zustimmung notwendig ist und welche Alternativen es gibt.

Was bedeutet "All-in-Miete"?

Eine All-in-Miete (Warmmiete mit inkludierten Nebenkosten) fasst Grundmiete und Nebenkosten in einem Betrag zusammen. Bei einer Vertragsverlängerung stellt sich die Frage, ob Leistungen weiterhin im Pauschalbetrag enthalten bleiben oder neu aufgeschlüsselt werden müssen. Gesetzlich gelten die Pflichten von Vermieter und Mieter nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere zu Instandhaltung, Betriebskosten und Informationspflichten.[1]

In den meisten Fällen ist eine schriftliche Vereinbarung zur Anpassung der All-in-Miete sinnvoll.

Wann ist eine Anpassung möglich?

Eine Anpassung ist möglich, wenn beide Parteien zustimmen oder wenn der Mietvertrag eine Anpassungsklausel enthält, die rechtlich zulässig ist. Einseitige Erhöhungen ohne vertragliche Grundlage sind in der Regel unwirksam. Besondere Regeln gelten bei pauschalen Betriebskosten: der Vermieter muss bei Abrechnungen zeigen können, welche Kosten tatsächlich angefallen sind.

Rechtliche Grundlagen und Fristen

Wichtige Regelungen finden Sie in den §§ 535–580a BGB (Mietvertrag, Mietminderung, Instandhaltungspflichten) und in der ZPO für gerichtliche Schritte. Prüfen Sie Fristen für Widerspruch oder Zustimmung, zum Beispiel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Angebot zur Anpassung.[1]

Dokumentieren Sie alle Absprachen schriftlich und bewahren Sie Kopien auf.

Praktische Schritte bei der Verlängerung

  1. Kontaktieren Sie den Vermieter schriftlich und fordern Sie eine genaue Aufschlüsselung der bisherigen All-in-Leistungen (Form/notice).
  2. Sammeln Sie Belege: alte Abrechnungen, Fotos von Mängeln, Schriftverkehr und Zahlungseingänge (evidence).
  3. Schlagen Sie eine konkrete Vertragsformulierung vor oder bitten Sie um ein neues Angebot mit klarer Nebenkostenaufstellung (form).
  4. Setzen Sie eine Frist zur Antwort (within 14 days) und kündigen Sie an, wie Sie weiter vorgehen, falls keine Einigung erzielt wird (deadline).
  5. Nutzen Sie bei Bedarf eine Mietberatung oder die Schlichtungsstelle vor Gericht als ersten Schritt (call).
Frühzeitige, sachliche Kommunikation reduziert das Risiko eines Rechtsstreits.

Formulare und Muster

Für viele Anliegen gibt es offizielle Vorlagen oder Musterschreiben, z. B. Muster für Kündigungsschreiben oder Formulare zur Mietminderung bzw. Einwendung gegen eine Mieterhöhung. Nutzen Sie offizielle Vorlagen der Bundesressorts als Orientierung und passen Sie Texte an Ihren Fall an. Ein praktisches Beispiel: Ein Schreiben zur Anpassung kann kurz den Sachverhalt schildern, die gewünschte Neuregelung vorschlagen und eine Antwortfrist setzen.[2]

Antworten Sie fristgerecht auf Angebote oder rechtliche Schreiben, um Rechte nicht zu verlieren.

Wenn es zum Streit kommt

Bei Uneinigkeit entscheidet in der Regel das Amtsgericht als erste Instanz bei Mietstreitigkeiten; in Berufung das Landgericht und in Grundsatzfragen der Bundesgerichtshof. Vor Gericht sind Belege, Schriftwechsel und ein nachvollziehbares Zeitprotokoll wichtig. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt Verfahrensschritte wie Klageeinreichung und Räumungsklagen.[3]

Häufige Fragen

Kann der Vermieter bei Verlängerung die All-in-Miete einseitig erhöhen?
Nein, eine einseitige Erhöhung ist nur mit vertraglicher Grundlage oder gesetzlicher Erlaubnis möglich; ansonsten braucht der Vermieter Ihre Zustimmung.
Was tun, wenn Nebenkosten plötzlich steigen?
Fordern Sie eine Aufschlüsselung und prüfen Sie die Abrechnung; gegebenenfalls können Sie Zahlungen zurückhalten und rechtlich prüfen lassen.
Muss ich einem neuen Vertrag mit geänderter All-in-Miete zustimmen?
Sie müssen zustimmen, sonst gelten die bisherigen vertraglichen Bedingungen weiter; bei Uneinigkeit sind gerichtliche Klärung oder Verhandlungen möglich.

Anleitung

  1. Schreiben Sie ein sachliches Anschreiben an den Vermieter mit Vorschlag zur neuen Regelung und Frist (form).
  2. Sammeln Sie alle relevanten Belege und erstellen Sie eine Übersicht (evidence).
  3. Nutzen Sie eine Mietberatungsstelle oder Hotline für eine erste Einschätzung (call).
  4. Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage oder eine Schlichtungsantrag beim Amtsgericht vor (court).
  5. Halten Sie einvernehmliche Vereinbarungen schriftlich fest und lassen Sie sie ggf. notariell bestätigen (approved).
Selbst kleine formale Fehler in Schreiben können die Rechtslage beeinflussen.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Änderungen der All-in-Miete brauchen meist die Zustimmung beider Parteien.
  • Gute Dokumentation erhöht die Erfolgsaussichten bei Streitigkeiten.
  • Bei Konflikten sind Amtsgericht, Landgericht und BGH die zuständigen Instanzen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Muster und Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz — bmjv.de
  3. [3] Informationen und Entscheidungen des Bundesgerichtshofs — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.