Tierhaltung im Mietvertrag: Regeln für Mieter in Deutschland

Mietverträge & Vertragsarten 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie häufig vor Fragen zur Tierhaltung im Mietvertrag. Manche Klauseln verbieten Haustiere pauschal, andere verlangen Zustimmung oder regeln Tierarten und Größe. Sie brauchen klare Informationen, welche Klauseln rechtlich zulässig sind, welche Formulierungen Ihre Rechte als Mieter schützen und wie Sie sichere Musterklauseln vereinbaren können. Dieser Ratgeber erklärt praxisnah die rechtliche Grundlage nach dem BGB, wie Gerichte Klauseln prüfen, welche Musterformulierungen üblich sind und welche Schritte Sie bei Konflikten oder Änderungswünschen unternehmen können. Am Ende finden Sie konkrete Formulierungsvorschläge, Hinweise zu Zustimmungsverfahren und Links zu offiziellen Formularen und Gerichtsstellen in Deutschland. Die Hinweise sind allgemein gehalten; bei komplexen Streitfällen sollten Sie rechtliche Beratung suchen.

Wann sind Tierhaltungsklauseln zulässig?

Vermieter dürfen in Mietverträgen Regeln zur Tierhaltung vereinbaren, diese Klauseln müssen jedoch mit den allgemeinen Regeln des Mietrechts vereinbar sein. Entscheidend ist, dass Klauseln nicht pauschal und überraschend in die Rechte der Mieter eingreifen oder den Mieter unangemessen benachteiligen. Gerichtliche Prüfungen orientieren sich an den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu Vertragsklauseln und allgemeinen Geschäftsbedingungen.[1]

In vielen Fällen kommt es auf den Einzelfall und die konkrete Formulierung der Klausel an.

Typische Klauseln und Musterformulierungen

Gängige Regelungen lassen sich in mehrere Typen unterteilen. Nachfolgend finden Sie Beispiele und kurze Einschätzungen.

  • Generelles Verbot aller Haustiere (häufig unwirksam, wenn es auch kleine Haustiere wie Fische oder Kleintiere betrifft).
  • Erlaubnis für Kleintiere (konkrete Liste etwa: Hamster, Fische, Ziervögel).
  • Zustimmungsvorbehalt des Vermieters unter Angabe eines sachlichen Prüfungsmaßstabs.
  • Regelungen zu Pflege, Lärm und Haftung für Schäden durch Tiere.
  • Ausnahmen für Assistenz- oder Gebrauchshunde mit Nachweispflicht.
Fordern Sie bei Unsicherheit eine schriftliche Zustimmung mit klaren Bedingungen an.

Wie verhandeln Sie sichere Regelungen als Mieter?

Verhandeln Sie konkret: nennen Sie Tierart, Größe, Gewicht, Verhalten (z. B. gut sozialisiert) und bieten Sie Nachweise (Impfungen, Haftpflicht). Bitten Sie um eine schriftliche Individualvereinbarung statt pauschaler Klauseln.

  • Nennen Sie die Tierart und geben Sie Informationen zu Größe und Gewicht an.
  • Schlagen Sie klare Auflagen vor (Geruchs- und Lärmschutz, Haftpflichtversicherung).
  • Vereinbaren Sie eine Probezeit mit schriftlicher Rücknahmeoption bei erheblichen Problemen.
Bewahren Sie alle Zustimmungen und Nachweise schriftlich auf.

Was tun bei Konflikten oder Verweigerung?

Wenn der Vermieter die Haltung verbietet oder die Zustimmung verweigert, prüfen Sie zunächst die konkrete Klausel und versuchen Sie eine einvernehmliche Lösung. Kommt es zum Streit, sind zivilrechtliche Verfahren beim zuständigen Amtsgericht möglich; das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung (ZPO).[2] Für Klagen und Anträge können Formulare und Hinweise beim Justizportal der Länder hilfreich sein.[3]

Eine dokumentierte Kommunikation erhöht Ihre Chancen im Streitfall deutlich.

Formulare und relevante Behörden

Für Kündigungsschreiben, Widersprüche oder gegebenenfalls Klageeinreichungen nutzen Sie die offiziellen Vordrucke und Hinweise der Justizportale und Gerichte. Gerichtliche Instanzen sind in der Regel das Amtsgericht, bei Berufung das Landgericht und für richtungsweisende Entscheidungen der Bundesgerichtshof (BGH).[2][4]

FAQ

Ist Haustierhaltung generell verboten?
Nein. Ein generelles Pauschalverbot ist oft unwirksam, insbesondere für kleine Heimtiere; entscheidend ist die konkrete Klausel und ihre Auswirkung auf den Mieter.
Welche Formulierungen schützen Mieterrechte?
Klare Individualvereinbarungen, eine zulässige Zustimmungspflicht mit sachlichem Prüfmaßstab und Regelungen zu Haftung und Schäden sind sinnvoll.
Was tun, wenn der Vermieter die Zustimmung verweigert?
Versuchen Sie zunächst Verhandlungen. Falls nötig, dokumentieren Sie alles und prüfen Sie rechtliche Schritte vor dem Amtsgericht nach der ZPO.[2]

Anleitung

  1. Lesen Sie Ihre Mietvertragsklausel genau und notieren Sie unklare Formulierungen.
  2. Schreiben Sie ein formloses Zustimmungsersuchen mit Angaben zu Tierart, Größe und Nachweisen.
  3. Sichern Sie alle Nachrichten schriftlich und machen Sie Fotos von relevanten Dokumenten.
  4. Schlagen Sie eine konkrete Formulierung als Ergänzung zum Vertrag vor und lassen Sie die Zustimmung schriftlich bestätigen.
  5. Kommt es zum Streit, informieren Sie sich über die zuständige Gerichtsbarkeit und mögliche Formulare auf dem Justizportal.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet – BGB
  2. [2] Gesetze im Internet – ZPO
  3. [3] Justizportal – Formulare und Hinweise
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.