Allgemeinstrom & Mieterrechte in Deutschland
Viele Mieter in Deutschland stehen vor der Frage, ob und wie Allgemeinstrom in ihrem Mietvertrag abgerechnet wird und welche Fristen und Rechte gelten. Dieser Artikel erklärt in verständlicher Sprache, was Allgemeinstrom bedeutet, welche Pflichten Vermieter haben nach dem BGB [1] und der BetrKV [2], wie Sie Rechnungen prüfen sollten und welche Formulare und Fristen wichtig sind. Sie erhalten praktische Schritte, wie Sie dokumentieren, Einspruch erheben und Kosten reduzieren können, oft ohne Anwalt. Außerdem nennen wir Gerichte und Behörden, die bei Streit helfen, sowie offizielle Musterformulare, die Sie verwenden können. Ziel ist, Mieter zu stärken und konkrete Handlungsschritte für Deutschland zu geben. Lesen Sie weiter für FAQs, Schritt‑für‑Schritt‑Anleitungen und Links zu offiziellen Formularen.
Was ist Allgemeinstrom?
Unter Allgemeinstrom versteht man Strom, der für gemeinsam genutzte Bereiche eines Hauses berechnet wird, zum Beispiel für Treppenhausbeleuchtung, Hausflur oder Kellerbeleuchtung. Die Umlage dieser Kosten auf einzelne Mietparteien muss klar im Mietvertrag oder in der Betriebskostenabrechnung genannt sein. Grundlagen zur rechtlichen Einordnung finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Betriebskostenverordnung [1][2].
Worauf Mieter achten sollten
- Prüfen Sie die Abrechnung punktgenau: Ist "Allgemeinstrom" aufgeführt und sind Beträge nachvollziehbar?
- Fordern Sie Belege an und verlangen Sie Verbrauchs- oder Zählernachweise, wenn diese fehlen.
- Achten Sie auf Fristen: Widerspruch gegen die Abrechnung sollte innerhalb kurzer Zeit erfolgen.
- Prüfen Sie, ob Kosten für Beleuchtung oder Pumpen wirklich anteilig umlegbar sind oder der Vermieter sie selbst tragen muss.
Wenn Punkte unklar sind, dokumentieren Sie Datum, Betrag und Grund der Beanstandung schriftlich und senden Sie den Widerspruch per Einschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung.
Wie prüfen und widersprechen
So gehen Sie praktisch vor, um eine fehlerhafte Allgemeinstrom-Abrechnung anzufechten:
- Fordern Sie schriftlich die detaillierten Belege an (Verbrauchsaufstellung, Rechnungen des Versorgers).
- Vergleichen Sie die Abrechnung mit dem Mietvertrag und der letzten Betriebskostenabrechnung.
- Widersprechen Sie innerhalb der üblichen Fristen schriftlich und begründen Sie kurz die Einwände.
- Suchen Sie bei Unsicherheit Beratung bei einer offiziellen Stelle oder dem Amtsgericht, bevor Sie Zahlungen zurückhalten.
Eine sachliche Formulierung des Widerspruchs hilft: Datum, betroffener Abrechnungszeitraum, konkreter Punkt der Beanstandung und die Bitte um Nachreichung von Belegen reichen in vielen Fällen aus. Wenn der Vermieter nicht reagiert, kann das Amtsgericht eingeschaltet werden.
FAQ
- Was zählt genau als Allgemeinstrom?
- Allgemeinstrom sind Stromkosten für gemeinsame Bereiche wie Treppenhaus, Außenbeleuchtung oder die Tiefgaragenbeleuchtung, sofern sie in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen sind.
- Kann der Vermieter Allgemeinstrom ohne Einwilligung umlegen?
- Nur wenn die Umlage ausdrücklich im Mietvertrag oder der Betriebskostenvereinbarung geregelt ist und die Abrechnung transparent erfolgt; ansonsten kann Widerspruch erfolgen [1][2].
- Wie gehe ich gegen eine fehlerhafte Abrechnung vor?
- Fordern Sie Belege an, legen Sie schriftlich Widerspruch ein, dokumentieren Sie alles und holen Sie bei Bedarf amtliche Beratung ein oder prüfen das Vorgehen vor dem Amtsgericht.
Anleitung
- Dokumentieren Sie die Abrechnung vollständig (Kopien, Fotos von Zählern).
- Fordern Sie binnen 14 Tagen schriftlich die Originalbelege vom Vermieter an.
- Formulieren Sie einen begründeten Widerspruch und senden Sie ihn nachweisbar.
- Nutzen Sie offizielle Beratungsstellen oder das Amtsgericht, wenn der Vermieter nicht reagiert.
- Prüfen Sie, ob Kosten gesenkt werden können (z.B. durch Zeiteffizientere Beleuchtung oder getrennte Zähler).
Hilfe und Unterstützung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)
- Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht