Allgemeinstrom nachfordern für Mieter in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland wissen nicht, dass Allgemeinstrom — also Strom für Treppenhaus, Hausflur oder Gemeinschaftsräume — oft über die Nebenkosten abgerechnet werden kann. Wenn Kosten fehlen oder fehlerhaft sind, können Mieter Nachforderungen stellen, müssen dafür aber Fristen und formale Regeln des Mietrechts beachten. Dieser Artikel erklärt klar und praktikabel, welche Unterlagen Sie sammeln sollten, wie Sie eine fristgerechte Nachforderung formulieren und welche Amtstellen oder Gerichte zuständig sind. Am Ende finden Sie eine Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung, ein kurzes FAQ und offizielle Links zu BGB, Betriebskostenverordnung und Amtsgerichten.

Was bedeutet Allgemeinstrom?

Allgemeinstrom bezeichnet elektrischen Verbrauch, der nicht direkt einer Wohnung zugeordnet ist, zum Beispiel Flurbeleuchtung, Klingelanlage oder Außenbeleuchtung. Solche Kosten können Teil der Betriebskosten sein und damit auf die Mieter umgelegt werden. Bei fehlender oder fehlerhafter Abrechnung haben Mieter Anspruch auf Nachforderung, sofern die Kosten nachgewiesen werden können.[2]

In den meisten Regionen gehören Allgemeinstromkosten zu den Betriebskosten.

Wann können Mieter Allgemeinstrom nachfordern?

  • Nicht abgerechnete Allgemeinstromkosten liegen vor.
  • Der Vermieter hat die Abrechnung oder Belege nicht vollständig geliefert.
  • Fristen beachten: Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren.
  • Sie verfügen über Nachweise wie Rechnungen, Zählerstände oder Wartungsprotokolle.
Dokumentieren Sie Belege chronologisch und sicher.

Wie setzen Sie die Nachforderung richtig durch?

Formulieren Sie Ihre Forderung sachlich und nachvollziehbar: nennen Sie Zeitraum, Betrag, Berechnungsgrundlage und setzen Sie eine klare Frist zur Nachzahlung. Verweisen Sie bei Bedarf auf einschlägige Gesetzesvorschriften und auf die Pflicht des Vermieters zur Transparentdarstellung der Betriebskosten.[1]

  • Schriftliche Forderung per Einschreiben mit klarer Fristsetzung (z. B. 14 Tage).
  • Belege und Berechnung beilegen: genaue Beträge und Abrechnungszeitraum.
  • Bei Unklarheiten Kontakt zu Beratungsstellen oder Anwalt suchen.
  • Wenn keine Reaktion erfolgt: Prüfung einer Klage beim zuständigen Amtsgericht.
Reagieren Sie schriftlich und innerhalb gesetzter Fristen.

Anleitung

  1. Belege sammeln: Rechnungen, Zählerstände, Fotos von Zählern und Ableseprotokollen, sowie Schriftwechsel mit dem Vermieter.[2]
  2. Forderung berechnen: Addieren Sie die anteiligen Kosten für den relevanten Zeitraum und dokumentieren Sie die Formel der Berechnung.
  3. Schriftlich nachfordern: Senden Sie ein formloses Schreiben per Einschreiben mit einer klaren Zahlungsfrist (z. B. 14 Tage) und Fristankündigung zur gerichtlichen Durchsetzung.
  4. Bei ausbleibender Zahlung: Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen; das Amtsgericht ist erste Instanz für mietrechtliche Streitigkeiten.[3]
  5. Gerichtstermin vorbereiten: Legen Sie alle Belege geordnet vor und erstellen Sie eine kurze Übersicht für Richter oder Schöffengericht.

FAQ

Kann ich Allgemeinstrom nach 3 Jahren noch fordern?
Ansprüche aus dem Mietverhältnis verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet vom Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist; prüfen Sie daher frühzeitig Unterlagen.[1]
Welche Form muss die Nachforderung haben?
Die Forderung sollte schriftlich erfolgen, mit klarer Aufstellung von Betrag und Zeitraum; ein Musterbrief hilft bei der Formulierung und sollte Belege beifügen.[4]
Wohin wende ich mich bei Streit?
Bei nicht einvernehmlicher Lösung ist das Amtsgericht zuständig; ggf. können Verfahren bis zum Landgericht oder Bundesgerichtshof (BGH) gehen.

Kernaussagen

  • Achten Sie auf Verjährungsfristen und setzen Sie Fristen verbindlich.
  • Sammeln und ordnen Sie alle Belege, bevor Sie nachfordern.
  • Schriftliche Nachforderung mit klarer Berechnung ist Voraussetzung für Erfolg.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet — Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
  2. [2] Gesetze im Internet — Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  3. [3] Justizportal — Informationen zu Gerichten (Amtsgerichte)
  4. [4] Bundesministerium der Justiz — Formulare und Muster (BMJ)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.