Allgemeinstrom: Rechte von Mietern in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wie Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung behandelt wird und welche Rechte ihnen zustehen. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann Vermieter Allgemeinstrom berechnen dürfen, wie Sie Einsicht in Verbrauchs- und Vertragsdaten fordern und welche gesetzlichen Grundlagen gelten. Sie erhalten praktische Schritte, Musterhinweise für schriftliche Einwendungen und Hinweise zur Kostenreduzierung. Ziel ist es, Sie als Mieter zu befähigen, fehlerhafte Abrechnungen zu erkennen, Fristen einzuhalten und bei Bedarf sicher vor dem Amtsgericht zu reagieren.

Was ist Allgemeinstrom?

Als Allgemeinstrom bezeichnet man elektrischen Strom, der für Gemeinschaftsflächen oder zentrale Einrichtungen (z. B. Hausflurbeleuchtung, Türöffner, Briefkastenbeleuchtung) bereitgestellt wird. Die Kosten können als Teil der Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung geregelt ist und unter Beachtung der Betriebskostenverordnung steht.[2]

Allgemeinstrom wird häufig pauschal oder anteilig über die Betriebskosten abgerechnet.

Wann ist die Umlage zulässig?

Eine Umlage ist grundsätzlich möglich, wenn der Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält oder der Vermieter die Kosten nach der BetrKV als umlagefähige Betriebskosten ausweist. Gesetzliche Grundlagen finden sich im BGB und in der BetrKV.[1][2]

Wichtige Prüfpunkte für Mieter

  • Prüfen Sie den Mietvertrag auf Formulierungen zur Umlage von Allgemeinstrom (notice).
  • Fordern Sie Belege und Rechnungen an, um Abrechnungen zu prüfen (document).
  • Vergleichen Sie die abgerechneten Beträge mit tatsächlichen Rechnungen des Energieversorgers (rent).
  • Achten Sie auf Abrechnungsfristen und Einspruchsfristen (deadline).
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, fehlerhafte Abrechnungen erfolgreich anzufechten.

Typische Fehler in Abrechnungen

Fehler entstehen oft durch falsche Verteilungsschlüssel, fehlende Nachweise des Energiebezugs oder Pauschalbeträge ohne Grundlage. Prüfen Sie, ob der Vermieter die Kosten transparent und nachvollziehbar ausgewiesen hat. Bei Unklarheiten können Sie eine schriftliche Aufschlüsselung verlangen und innerhalb der gesetzten Frist Widerspruch einlegen.

Wie Mieter vorgehen sollten

  1. Schriftlich Belege und die Energieabrechnung vom Vermieter anfordern (document).
  2. Innerhalb der Abrechnungsfrist förmlich Widerspruch einlegen, falls Unstimmigkeiten bestehen (notice).
  3. Nur berechtigte Beträge zurückhalten und die Höhe begründet angeben (rent).
  4. Bei andauernden Streitigkeiten Klage beim zuständigen Amtsgericht prüfen (court).
Antworten Sie immer schriftlich auf Abrechnungen und dokumentieren Sie den Schriftverkehr.

Formulare und Muster

Für Verfahren vor Gericht und formelle Einwendungen nutzen Mieter die allgemeinen zivilprozessualen Formulare und Musterschreiben. Relevante offizielle Stellen und Gesetzestexte sind unten in den Fußnoten verlinkt. Beispiele:

  • Mahnung oder Widerspruch als schriftliches Schreiben an den Vermieter (notice).
  • Bei Klagen: Antragsformulare für das Amtsgericht verwenden; Zuständigkeit richtet sich nach Wohnsitz des Mieters (court).

FAQ

Wer zahlt Allgemeinstrom, wenn keine Regelung im Mietvertrag steht?
Fehlt eine Vereinbarung, ist die Umlage auf Mieter nicht automatisch zulässig; der Vermieter muss die Kosten sonst selbst tragen.
Kann ich als Mieter die Abrechnung prüfen lassen?
Ja, Sie haben Anspruch auf Einsicht in Rechnungen und Belege; verlangen Sie die Unterlagen schriftlich.
Was tun bei Verdacht auf falsch berechnete Allgemeinstromkosten?
Leisten Sie rechtzeitig Widerspruch, bewahren Sie Belege auf und ziehen Sie bei Bedarf rechtliche Hilfe hinzu.

Anleitung

  1. Belege anfordern: Fordern Sie schriftlich die Stromrechnungen und Verteilerschlüssel vom Vermieter an (document).
  2. Widerspruch einlegen: Schreiben Sie innerhalb der Frist einen begründeten Widerspruch (notice).
  3. Kosten prüfen: Vergleichen Sie abgerechnete Beträge mit den tatsächlichen Rechnungen des Energieversorgers (rent).
  4. Letzter Schritt: Reichen Sie, falls nötig, eine Klage beim Amtsgericht ein (court).

Schlussfolgerung und Tipps

Als Mieter sollten Sie bei Allgemeinstrom auf Transparenz und Belege bestehen. Dokumentieren Sie alle Schritte, reagieren Sie fristgerecht und nutzen Sie die gesetzlichen Prüfrechte. Im Streitfall ist das Amtsgericht die erste Instanz; bei wichtigen Rechtsfragen können Entscheidungen des BGH Wegweiser sein.[4]

Bewahren Sie alle Abrechnungen und Schriftwechsel mindestens drei Jahre auf.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - §535 ff. auf gesetze-im-internet.de
  2. [2] Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf gesetze-im-internet.de
  3. [3] Heizkostenverordnung (HeizKV) auf gesetze-im-internet.de
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) - Entscheidungen und Hinweise
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.