Räumungsschutz beantragen: Mieter in Deutschland

Kündigung durch Vermieter & Kündigungsschutz 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Was ist Räumungsschutz?

Räumungsschutz ist das Verfahren, mit dem Mieter in Deutschland versuchen, eine bevorstehende Zwangsräumung abzuwenden oder zu verzögern. Er umfasst fristgerechte Reaktionen, formale Schriftsätze und gegebenenfalls einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, um Zeit für die Klärung des Streitfalls zu gewinnen. Relevante mietrechtliche Pflichten und Kündigungsregeln finden sich im BGB, während die ZPO das gerichtliche Verfahren regelt.[1][2]

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Wohnqualität.

Schnelle Schritte nach Kündigung

  • Fristen prüfen: Widerspruchs- oder Einspruchsfristen sofort notieren und die Reaktionsfristen einhalten.
  • Schriftverkehr sichern: Mietzahlungen, Mängelanzeigen, Fotos und E‑Mails chronologisch sammeln.
  • Antrag erwägen: Bei unmittelbarer Räumungsgefahr prüfen, ob ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz sinnvoll ist.
Bewahren Sie Zahlungsbelege und Schriftwechsel chronologisch auf.

Formulare und Amtsgericht

Es gibt nicht immer ein bundeseinheitliches Pflichtformular für die Abwehr einer Räumung; viele Gerichte akzeptieren formloses Schreiben (schriftlicher Schriftsatz) als Klageerwiderung oder Antrag. Wenn Eilbedarf besteht, kann ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt werden; dafür sind Angaben zur Dringlichkeit, Belege und eine klare Darstellung der Tatsachen nötig. Zuständig für Mietstreitigkeiten und Räumungsklagen ist in erster Instanz meist das Amtsgericht.[3][2]

Reagieren Sie binnen der gesetzten Fristen, sonst können Rechte verlorengehen.

Wichtige Formulare und Hinweise

  • Klageerwiderung / schriftlicher Schriftsatz — meist kein bundeseinheitliches Nummernformular; Beispiel: Sie reichen eine schriftliche Erwiderung mit Gegenargumenten und Belegen beim Amtsgericht ein.
  • Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz — wenn die Räumung unmittelbar bevorsteht; Beispiel: Sie legen dem Gericht ein Eilantrags-Paket mit Zahlungsbelegen, Mietvertrag und Fotos vor.
  • Vollständige Belegmappe — Mietzahlungen, Kontoauszüge, Mängelanzeigen und Schriftwechsel systematisch zusammenstellen.

Häufige Fragen

Kann ich sofort Räumungsschutz bekommen?
In dringenden Fällen kann das Amtsgericht einstweiligen Rechtsschutz gewähren, wenn glaubhaft gemacht wird, dass eine sofortige Räumung unzumutbaren Schaden verursacht; das Gericht entscheidet nach Aktenlage und Eilbedürftigkeit.[2]
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen ergeben sich aus der Zustellung der Kündigung und aus gerichtlichen Vorgaben; reagieren Sie möglichst sofort und notieren Sie alle Fristtermine, um Einspruch oder Anträge rechtzeitig einzureichen.[1]
Gibt es Kosten für das Verfahren?
Gerichts- und gegebenenfalls Anwaltskosten können anfallen; in bestimmten Fällen gibt es Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Anleitung

  1. Prüfen Sie die Kündigung und notieren Sie alle gesetzten Fristen.
  2. Sammeln Sie Belege: Mietvertrag, Zahlungsnachweise, Mängelanzeigen, Fotos und Nachrichten.
  3. Bereiten Sie einen schriftlichen Schriftsatz oder Eilantrag vor und reichen Sie ihn beim zuständigen Amtsgericht ein.
  4. Suchen Sie Beratung (Mieterverein, Rechtsanwalt) und prüfen Sie Möglichkeiten für Prozesskosten- oder Beratungshilfe.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Erfolgschancen in gerichtlichen Verfahren.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a — gesetze-im-internet.de
  2. [2] Zivilprozessordnung (ZPO) — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Amtsgericht und Gerichtsorganisation — justiz.de
  4. [4] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen zu Mietrecht und Vollstreckung — bundesgerichtshof.de
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.