Außenversicherung prüfen: Mieter-Check in Deutschland
Als Mieter in Deutschland sollten Sie prüfen, ob Ihre Außenversicherung Schäden an Fahrrädern, Gartenmöbeln, Garageninhalten oder bei Sturm und Einbruch abdeckt. Viele Versicherungen haben Einschränkungen bei beweglichen Sachen außerhalb der Wohnung; prüfen Sie deshalb die Police, Deckungssummen und Selbstbeteiligung. Notieren Sie Schadensereignis, Zeit, Ort und Fotos, melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Versicherung und informieren Sie gegebenenfalls den Vermieter. Bei Unklarheiten helfen offizielle Formulare und die Rechtslage nach dem BGB[1], zum Beispiel für Mietminderung oder Schadensersatz. Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, welche Belege wichtig sind, welche Fristen gelten und welche Behörden oder Gerichte Sie bei Streitfällen kontaktieren können. Lesen Sie weiter für konkrete Vorlagen.
Was deckt die Außenversicherung?
Außenversicherung (auch Außenversicherungsschutz genannt) erweitert häufig den Schutz für bewegliche Sachen außerhalb der Wohnung. Typische Deckungsfälle sind Diebstahl, Sturm- und Leitungswasserschäden sowie Vandalismus an Dingen, die dem Mieter gehören und sich auf Balkon, Terrasse, im Fahrradraum oder in einer Garage befinden. Prüfen Sie die Police genau auf Ausschlüsse und Höchstgrenzen.
Wichtig zu prüfen
- Reparaturkosten für beschädigte Gegenstände und Erstattungsgrenzen müssen in der Police stehen.
- Deckungssummen bestimmen, ob teure Gegenstände voll ersetzt werden oder nur anteilig.
- Obhuts- und Mitverschuldensregelungen prüfen, besonders bei unsachgemäßer Aufbewahrung.
- Fristen für die Meldung von Schäden beachten.
Checkliste für Mieter
- Dokumentation: Fotos, Datum, Ort, Zeugen und eine kurze Schilderung des Ereignisses.
- Schaden schriftlich bei der Versicherung melden und Eingangsbestätigung anfordern.
- Rechnungen und Kostenvoranschläge für Reparaturen sammeln.
- Fristen für Meldung und Rückfragen einhalten, sonst droht Leistungsverweigerung.
Welche Formulare und Anträge sind relevant?
Es gibt keine einheitliche "Außenversicherung-Formularvorlage" beim Bund, aber für rechtliche Schritte und gerichtliche Verfahren gelten die Vorschriften der ZPO[3]. Musterkündigungen oder Schadenanzeigen können von Versicherern verlangt werden; bei gerichtlichen Ansprüchen ist das Amtsgericht zuständig, z. B. für Räumungsklagen oder Forderungsprozesse[2]. Nutzen Sie Vorlagen der Versicherung und fertigen Sie gegebenenfalls eine eigene, unterschriebene Schadenanzeige an.
Was tun bei Streit mit der Versicherung oder dem Vermieter?
Bleiben Ansprüche abgelehnt oder bestehen Meinungsverschiedenheiten zum Umfang der Deckung, dokumentieren Sie alle Schriftwechsel und Fristen. In vielen Fällen hilft ein formloses Schreiben mit Fristsetzung, in anderen Fällen ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands oder die Klage vor dem zuständigen Amtsgericht notwendig. Die zivilrechtlichen Grundlagen finden Sie im BGB und die Verfahrensregeln in der ZPO[3].
FAQ
- Deckt die Außenversicherung Fahrraddiebstahl?
- Oft ja, aber nur wenn Diebstahl außerhalb eines verschlossenen Raums oder ohne grobe Fahrlässigkeit versichert ist; prüfen Sie die Police auf genaue Bedingungen.
- Muss ich den Vermieter informieren?
- Informieren Sie den Vermieter, wenn Schäden Zugriff auf gemeinschaftliche Anlagen betreffen oder wenn der Schaden die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache beeinflusst.
- Wie schnell muss ich einen Schaden melden?
- Melden Sie Schäden so schnell wie möglich, in der Regel unverzüglich innerhalb weniger Tage; genaue Fristen stehen in der Police und können den Anspruch beeinflussen.
Anleitung
- Police prüfen: Lesen Sie Deckung, Ausschlüsse, Deckungssummen und Selbstbeteiligung sorgfältig.
- Dokumentieren: Fotos, Datum, Ort, Zeugen und alle Belege sammeln.
- Schaden melden: Schriftlich bei der Versicherung melden und Eingangsbestätigung verlangen.
- Bei Ablehnung: Fristen beachten und gegebenenfalls Klage beim Amtsgericht prüfen.
