Besichtigungstermine 2025: Mieterrechte in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland haben Sie klare Rechte, wenn Vermieter Besichtigungstermine ankündigen. Dieser Text erklärt, wann Sie Zutritt gewähren müssen, welche Vorankündigungsfristen gelten, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen und welche Formalitäten relevant sind. Wir zeigen praktische Schritte: wie Sie Termine höflich ablehnen oder einschränken, welche Nachweise Sie sammeln sollten und wann ein Gericht eingeschaltet werden kann. Außerdem nenne ich wichtige gesetzliche Grundlagen wie die §§ 535–580a BGB[1] und welche Amtsgerichte zuständig sind. Am Ende finden Sie Formularkürzel, Beispieltexte und Links zu offiziellen Behörden. Ziel ist es, dass Sie als Mieter sichere Entscheidungen treffen und unnötige Konflikte vermeiden. Praktische Beispiele und Vorgehensweisen erleichtern das Vorgehen.

Wann darf der Vermieter Besichtigungstermine anordnen?

Grundsätzlich hat der Vermieter ein Interesse an Zugang zur Wohnung etwa für Verkauf, Wiedervermietung oder zur Anzeige von Mängeln. Gleichzeitig schützt das Mietrecht Ihre Wohnprivatsphäre. Ein Zutrittsrecht besteht nur in engen Grenzen: der Vermieter muss einen konkreten Grund nennen und angemessene Fristen einhalten. Nähere Regeln ergeben sich aus den §§ 535–580a BGB und der Zivilprozessordnung bei gerichtlichen Verfahren[1][2].

Mieter haben Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre.

Vorankündigung und Fristen

  • Vermieter soll Termine rechtzeitig ankündigen; üblich sind 24–48 Stunden und angemessene Uhrzeiten, damit Sie planen können.
  • Zutritt darf nicht ohne Einwilligung erzwungen werden; nur bei Gefahr im Verzug (z. B. Rohrbruch) sind sofortige Maßnahmen erlaubt.
  • Schriftliche Einladung per Brief oder E‑Mail schafft Beweissicherheit; bewahren Sie Kopien und Empfangsbestätigungen auf.
Antworten Sie schriftlich auf Einladungen, um einen Nachweis zu haben.

Fotos, Dritte und Datenschutz

Der Vermieter darf in der Regel keine detaillierten Fotos Ihrer persönlichen Gegenstände oder Räume ohne Ihre Zustimmung verbreiten. Bei Besichtigungen durch Makler oder Interessenten sollten Fotos und Videoaufnahmen vorher angesprochen werden. Gerichtliche Entscheidungen des BGH betonen den Schutz der Privatsphäre und einen engen Auslegungsmaßstab bei Eingriffen in die Wohnungssphäre[3].

Fordern Sie bei Bedarf Entfernung oder Löschung unzulässiger Fotos.

FAQ

Muss ich als Mieter Zutritt gewähren?
Nein, nicht automatisch; Zutritt ist nur bei berechtigten Interessen des Vermieters und nach angemessener Ankündigung zu gewähren. Bei Gefahr im Verzug kann sofort gehandelt werden.
Wie viel Vorlauf muss der Vermieter geben?
Es gibt keine starre gesetzliche Stunde, aber übliche Praxis sind 24–48 Stunden. Entscheidend ist die Angemessenheit nach Zweck und Umstand.
Welche offiziellen Formulare sind relevant?
Wichtige Formulare sind z. B. der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids im Zahlungsstreit und die Klageeinreichung beim Amtsgericht (Räumungsklage); Formulare finden Sie bei den Justizbehörden.
Welches Gericht ist zuständig bei Mietstreitigkeiten?
Erste Instanz ist in der Regel das zuständige Amtsgericht; Berufung führt ggf. zum Landgericht und in besonderen Fällen bis zum Bundesgerichtshof.

Anleitung

  1. Lesen Sie die Einladung und antworten Sie schriftlich: bestätigen, ablehnen oder alternative Termine vorschlagen.
  2. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Fristen; bestehen Sie auf angemessenen Zeiten, wenn nötig.
  3. Sammeln Sie Beweise: E‑Mails, Fotos, Zeugen und Gesprächsnotizen als Nachweis.
  4. Wenn Probleme bleiben, wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht oder nutzen Sie die offiziellen Formulare für Klagen oder Mahnverfahren.
Bewahren Sie alle Nachrichten und Fotos geordnet auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Gesetze im Internet: BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
  2. [2] Gesetze im Internet: ZPO – Zivilprozessordnung
  3. [3] Bundesgerichtshof – Entscheidungen zum Mietrecht
  4. [4] justiz.de – Formulare und Informationen zum Mahnverfahren
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.