Besichtigungstermine: Mieterrechte in Deutschland

Privatsphäre & Zutrittsrechte des Vermieters 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland fragen sich, wie Besichtigungstermine korrekt ablaufen, wenn sie nicht zuhause sind. Dieser Ratgeber erklärt in klarer Sprache, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben, wie Vermieter Termine ankündigen müssen und welche Fristen gelten. Sie erfahren praxisnah, wie eine schriftliche Vollmacht helfen kann, welche Dokumentation (Fotos, Protokoll) sinnvoll ist und wie Sie Ihre Privatsphäre schützen. Beispiele zeigen, wie Sie Termine delegieren oder Einweisungen an Nachbarn regeln, ohne rechtliche Nachteile zu riskieren. Ziel ist, dass Besichtigungen fair, transparent und rechtskonform ablaufen, damit Sie als Mieter Sicherheit und Kontrolle behalten.

Wann darf der Vermieter Besichtigen?

Grundsätzlich hat der Vermieter kein uneingeschränktes Zutrittsrecht zur vermieteten Wohnung. Nach den Regeln des Mietrechts sind Besichtigungen nur mit vorheriger Ankündigung und unter Wahrung der Privatsphäre zulässig; die rechtlichen Grundlagen finden sich im BGB (z. B. Pflichten des Vermieters zur Erhaltung der Mietsache).[1] In der Praxis bedeutet das: angemessene Frist, Terminabsprache und Vermeidung von Störungen der Wohnruhe.

In den meisten Fällen braucht der Vermieter eine angemessene Ankündigung.

Vorbereitung: Rechte und Pflichten

  • Vereinbaren Sie Termine rechtzeitig und nennen Sie bevorzugte Zeitfenster, damit Fristen eingehalten werden.
  • Sie dürfen den Zutritt verweigern, wenn die Ankündigung unzumutbar ist oder keine Frist eingehalten wurde.
  • Erstellen Sie eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie eine Vertretung schicken; Muster und Hinweise finden Sie bei offiziellen Stellen.[2]
  • Dokumentieren Sie Besichtigungen mit Datum, Uhrzeit und Anwesenden, idealerweise per Foto oder kurzer Notiz.
Gute Dokumentation schützt Ihre Rechte bei späteren Streitfragen.

Praktische Schritte bei Abwesenheit

Wenn Sie nicht zuhause sind, können Sie dem Vermieter eine schriftliche Vollmacht geben, eine Person Ihres Vertrauens benennen oder klare Zugangsbeschränkungen vorgeben (z. B. nur bestimmte Räume, Anwesenheit Dritter). Nennen Sie einen engen Zeitrahmen und verlangen Sie eine Rückmeldung unmittelbar nach der Besichtigung. Wenn der Eigentümer ohne Einwilligung eintritt, kann das Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche auslösen.

Geben Sie niemals generelle Schlüsselgewalt ohne schriftliche Vollmacht.

Formulare und Muster

Ein häufig genutztes Dokument ist das "Kündigungsschreiben Muster des BMJ" als Beispiel für formale Schreiben; für Zugangsvollmachten gibt es ebenfalls Vorlagen bei offiziellen Stellen. Verwenden Sie öffentliche Muster nur als Basis und passen Sie diese an Ihren Fall an. Beispiel: Eine Vollmacht kann so formuliert sein, dass sie nur für einen bestimmten Termin gilt und eine Liste der erlaubten Räume enthält.[2]

FAQ

Hat der Vermieter jederzeit das Recht, die Wohnung zu betreten?
Nein. Der Vermieter muss Termine ankündigen und darf die Wohnruhe nicht unangemessen stören. Bei dringenden Reparaturen gelten Ausnahmen.
Kann ich eine Vertretung schicken, wenn ich abwesend bin?
Ja. Eine schriftliche Vollmacht sollte Termin, Vertretername und erlaubte Räume nennen.
Was mache ich, wenn der Vermieter ohne Erlaubnis eintritt?
Dokumentieren Sie das Ereignis, informieren Sie den Vermieter schriftlich und prüfen Sie rechtliche Schritte, gegebenenfalls über das Amtsgericht.

Anleitung

  1. Fordern Sie eine schriftliche Terminanfrage mit Datum und Zeitfenster an.
  2. Erstellen Sie bei Abwesenheit eine schriftliche Vollmacht für eine Vertrauensperson.
  3. Dokumentieren Sie vor Ort Zustand und Anwesende per Foto oder Notiz.
  4. Beschränken Sie die Räume, die betreten werden dürfen, und halten Sie das protokolliert fest.
  5. Kontaktieren Sie bei Zweifeln eine zuständige Stelle oder das Amtsgericht zur Beratung.

Wichtiges in Kürze

  • Sie dürfen den Zutritt einschränken und Privatsphäre verlangen.
  • Nutzen Sie schriftliche Vollmachten für Stellvertretungen.
  • Bewahren Sie Protokolle als Beweismittel auf.

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Bundesministerium der Justiz (BMJ) Formulare und Muster
  3. [3] Bundesgerichtshof (BGH) Entscheidungen Mietrecht
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.