CO2-Kosten für Mieter in Deutschland senken

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Viele Mieter in Deutschland sehen sich seit der Einführung der CO₂-Bepreisung mit höheren Nebenkosten konfrontiert. Als Mieter sollten Sie wissen, welche CO₂-Kosten der Vermieter umlegen darf, wie diese in der Betriebskostenabrechnung erscheinen und welche Rechte im Mietrecht gelten. Dieser Text erklärt verständlich, welche gesetzlichen Grundlagen relevant sind, welche Nachweise Sie verlangen können und mit welchen Musterschreiben Sie eine Senkung oder Korrektur anfordern. Die Hinweise helfen Mietern, individuellen Verbrauch zu prüfen, Fehler in Abrechnungen zu erkennen und fristgerecht zu reagieren. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Nebenkosten sicherer einschätzen und, wenn nötig, formell dagegen vorgehen. Im Text finden Sie auch Hinweise zu Belegen, möglichen Minderungsansprüchen und zu Behörden, an die Sie sich wenden können.

Was bedeutet CO₂-Kostenaufteilung?

CO₂-Kosten sind auf Energielieferungen und Brennstoffe bezogene Abgaben, die Vermieter oft anteilig über die Nebenkosten abrechnen. Ob und wie diese Kosten umgelegt werden dürfen, bestimmt das Mietrecht und die Regelungen zu Betriebskosten und Heizkosten. Klare Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch und in der Heizkostenverordnung sowie der Betriebskostenverordnung[1][2][3].

In den meisten Fällen zählen CO₂-Kosten zu den umlagefähigen Betriebskosten.

Welche Kosten können Vermieter umlegen?

  • Belege und Zählerstände: Sammeln Sie Rechnungen, Ablesewerte und Belege für Verbrauch und Kosten.
  • Heizkostenanteile: CO2-Abgaben auf Brennstoffe tauchen oft in der Heizkostenabrechnung auf.
  • Abrechnungsfristen: Prüfen Sie, ob die Abrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist vorliegt.
  • Musterschreiben: Fordern Sie bei Unklarheiten eine korrigierte Abrechnung per Brief oder E‑Mail an.
Bewahren Sie alle Originalbelege und Ableseprotokolle geordnet auf.

Nicht jede Umweltabgabe ist automatisch umlagefähig: Entscheidend ist, ob die Kosten nach der Betriebskostenverordnung als umlagefähig gelten oder vertraglich anders geregelt sind. Wenn Kosten nicht klar ausgewiesen sind, verlangen Sie eine Aufschlüsselung und Prüfung durch den Vermieter.

Häufige Fragen

Wer muss die CO₂-Kosten bezahlen?
Grundsätzlich kann der Vermieter CO₂-Kosten anteilig über die Nebenkosten abrechnen, wenn dies nach Verordnung und Mietvertrag zulässig ist und die Kosten transparent ausgewiesen werden.[1]
Kann ich eine Abrechnung anfechten?
Ja. Mieter können die Abrechnung prüfen, Belege anfordern und innerhalb der gesetzlichen Fristen Widerspruch erheben oder eine Korrektur verlangen.
Welche Behörde oder welches Gericht ist zuständig?
Bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; in höheren Instanzen entscheiden Landgerichte und der Bundesgerichtshof über grundsätzliche Fragen.

Anleitung

  1. Unterlagen sammeln: Fordern Sie die vollständige Betriebskostenabrechnung und alle zugehörigen Rechnungen an.
  2. Musterschreiben nutzen: Formulieren Sie ein Schreiben an den Vermieter mit konkreter Bitte um Aufschlüsselung und Korrektur.
  3. Verbrauch prüfen: Vergleichen Sie Ablesewerte mit vorherigen Jahren und prüfen Sie auffällige Mehrkosten.
  4. Kontaktieren Sie Behörden: Suchen Sie bei Unklarheiten rechtliche Beratung oder Hilfe bei der zuständigen Verbraucher- bzw. Justizbehörde.
Detaillierte Dokumentation erhöht Ihre Chancen, eine fehlerhafte Abrechnung erfolgreich anzufechten.

Kernaussagen

  • CO₂-Kosten können Teil der Nebenkosten sein und müssen transparent ausgewiesen werden.
  • Fordern Sie Belege und nutzen Sie ein Musterschreiben, bevor Sie rechtliche Schritte prüfen.
  • Achten Sie auf Abrechnungsfristen, sonst verlieren Sie mögliche Ansprüche.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Gesetze im Internet: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  2. [2] Gesetze im Internet: Heizkostenverordnung (HeizKV)
  3. [3] Gesetze im Internet: Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.