CO2-Kosten für Mieter in Deutschland 2025
Als Mieter in Deutschland sehen Sie sich seit 2025 möglicherweise mit zusätzlichen CO2-Kosten in der Betriebskostenabrechnung konfrontiert. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann Vermieter CO2-Abgaben weiterreichen dürfen, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und wie Sie auf Nachforderungen reagieren können. Wir beschreiben praktische Schritte: Fristen prüfen, Belege und Abrechnungen anfordern, formell widersprechen und gegebenenfalls Klage einreichen. Außerdem nennen wir offizielle Formulare und Gerichte, die in Mietstreitigkeiten zuständig sind, und zeigen, welche Nachweise Ihre Erfolgsaussichten verbessern. Ziel ist, dass Sie als Mieter Ihre Rechte in der Nebenkostenabrechnung nachvollziehen, Fristen einhalten und fundiert entscheiden können, ob eine Nachforderung berechtigt ist oder Sie diese abwehren sollten. Lesen Sie weiter für konkrete Vorlagen und Beispiele.
Was sind CO2-Kosten?
CO2-Kosten sind in der Regel neue oder erhöhte Abgaben, die Vermieter anteilig an Mieter weitergeben können, wenn Heiz- oder Brennstoffkosten steigen oder staatliche CO2-Abgaben auf Heizstoffe umgelegt werden. Entscheidend ist, ob diese Kosten in der Betriebskostenverordnung genannt sind oder über die Heizkostenabrechnung verteilt werden dürfen.
- CO2-Abgabe, soweit sie der Vermieter in den Heiz- bzw. Betriebskosten ausweist.
- Verteilung nach Verbrauch oder Wohnfläche je nach vertraglicher Vereinbarung und Heizkostenverordnung.
- Abrechnungszeitraum und Fristen zur Nachforderung sind maßgeblich für die Durchsetzbarkeit.
Gesetzliche Grundlagen
Wichtige Rechtsquellen sind das BGB (Mietvertrag, Abrechnungspflichten) [1], die Heizkostenverordnung [2] und die Betriebskostenverordnung [3]. Diese Vorschriften regeln, welche Kosten umlagefähig sind, wie abgerechnet wird und welche Fristen gelten. Bei Streitigkeiten ist das Amtsgericht zuständig; höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof für Präzedenzfälle [4].
Nachforderung prüfen: worauf Mieter achten sollten
Bevor Sie zahlen oder widersprechen, prüfen Sie systematisch die Abrechnung und Belege:
- Prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und ob die Nachforderung innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgte.
- Fordern Sie die Belege, Rechnungen und Verbrauchsabrechnungen vom Vermieter an.
- Vergleichen Sie die angegebenen Positionen mit dem Mietvertrag und der BetrKV/HeizKV.
- Dokumentieren Sie alle Kontakte schriftlich und senden Sie Erklärungen per Einschreiben, wenn nötig.
FAQ
- Darf der Vermieter CO2-Kosten weiterreichen?
- Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter CO2-Kosten weiterreichen, wenn diese nach der Heizkostenverordnung oder betriebskostenrechtlich umlagefähig sind und der Mietvertrag beziehungsweise die Abrechnung dies zulässt.
- Welche Fristen gelten für Nachforderungen?
- Für Betriebskostenabrechnungen gilt regelmäßig, dass die Abrechnung zeitnah erfolgen muss; viele Abrechnungen müssen innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt werden. Bei Unsicherheit prüfen Sie Fristen im Mietvertrag und relevanten Gesetzen.
- Welche Formulare brauche ich, um Belege anzufordern oder Widerspruch einzulegen?
- Es gibt kein einheitliches bundesweites Musterformular, aber Sie können eine formelle Anfrage oder einen Widerspruch schriftlich per Einschreiben an den Vermieter senden; bei Klagen nutzen Sie die Zivilklageformulare des zuständigen Amtsgerichts.
Anleitung
- Belege anfordern: Fordern Sie schriftlich alle Rechnungen, Abrechnungen und Verteilerschlüssel vom Vermieter an.
- Fristen prüfen: Notieren Sie die Abrechnungsfristen und die Verjährungsfristen für Forderungen.
- Formell widersprechen: Senden Sie innerhalb der Frist einen begründeten Widerspruch per Einschreiben.
- Bei fehlender Einigung Klage prüfen: Bereiten Sie Unterlagen für das Amtsgericht vor und erwägen rechtliche Beratung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- §§ 535–580a BGB: Pflichten und Rechte im Mietverhältnis
- Heizkostenverordnung (HeizKV)
- Betriebskostenverordnung (BetrKV)