CO2-Kosten teilen: Rechte für Mieter in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich häufig, ob und wie CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser zwischen Vermieter und Mietern verteilt werden dürfen. Dieser Leitfaden erklärt verständlich die wichtigsten Regeln zur Umlage, relevante Paragraphen des Mietrechts und welche Pflicht zur Abrechnung besteht. Ich beschreibe, wie die Heizkostenverordnung, die Betriebskostenverordnung und das BGB die Verteilung beeinflussen, welche Belege Sie verlangen können und welche Fristen gelten. Außerdem finden Sie eine praktische Checkliste, Musterformulare und Hinweise, wie Sie bei Unklarheiten gerichtlich vorgehen oder das Amtsgericht kontaktieren. Ziel ist, Ihnen als Mieter in Deutschland konkrete Schritte zu zeigen, damit Sie zusätzliche Kosten prüfen und Ihre Rechte durchsetzen können.

Was sind CO2-Kosten?

CO2-Kosten entstehen durch Abgaben oder Umlagen, die auf den Energieverbrauch entfallen. In Mietverhältnissen können solche Kosten Teil der Heiz- und Betriebskostenabrechnung sein, wenn sie vertraglich oder gesetzlich zulässig sind[2][3].

In den meisten Regionen haben Mieter Anspruch auf grundlegende Gebrauchstauglichkeit.

Checkliste: CO2-Kosten prüfen

  • Prüfen Sie die Abrechnungsperiode und die monatlichen Zählerstände.
  • Fordern Sie die Belege und Rechnungen vom Vermieter an.
  • Vergleichen Sie tatsächlichen Verbrauch mit Ihrer Wohnungshistorie.
  • Notieren Sie Fristen für Widerspruch und Korrekturen.
Belege und Zählerstände helfen, Ihre Ansprüche zu belegen.

Wer ist zuständig?

Für Streitigkeiten über Betriebskosten und CO2-Abrechnungen entscheidet häufig das Amtsgericht.[4] Bei gesetzlichen Fragen gelten das BGB[1], die Heizkostenverordnung[2] und die Betriebskostenverordnung[3].

Das Amtsgericht ist meist erste Instanz für Mietstreitigkeiten.

FAQ

Kann der Vermieter CO2-Kosten einfach auf mich umlegen?
Nur wenn die Kosten vertraglich als umlagefähig vereinbart sind und die Abrechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wie lange habe ich Zeit, die Abrechnung zu prüfen?
Sie sollten die Abrechnung innerhalb der üblichen Fristen prüfen und gegebenenfalls innerhalb von zwei bis drei Monaten Widerspruch einlegen.
Welche Unterlagen kann ich verlangen?
Sie können Rechnungen, Verträge mit Energieversorgern und Zählerstände verlangen, um die Berechnung nachzuvollziehen.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle bisherigen Abrechnungen und Zählerstände.
  2. Fordern Sie fehlende Belege schriftlich vom Vermieter an.
  3. Vergleichen Sie Verbrauchszahlen und rechnen Sie nach.
  4. Wenn Unstimmigkeiten bleiben, senden Sie einen begründeten Widerspruch.
  5. Bei andauernden Streitigkeiten prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht.[4]

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 535–580a
  2. [2] Heizkostenverordnung (HeizKV)
  3. [3] Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  4. [4] Informationen zu Amtsgerichten
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.