CO2-Kosten teilen: So regeln Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich oft, wer die neuen CO2-Kosten trägt und wie sie in der Betriebskostenabrechnung erscheinen. Dieser Praxisleitfaden erklärt verständlich, welche rechtlichen Grundlagen gelten, welche Abrechnungsmodelle möglich sind und welche Pflichten Vermieter und Mieter haben. Sie erfahren, welche Fristen zu beachten sind, wie Sie Belege prüfen, wie Nachforderungen berechnet werden und welche Musterformulare hilfreich sind. Wir nennen die relevanten Paragraphen des BGB und der Heizkostenverordnung, zeigen, wann ein Gang zum Amtsgericht sinnvoll ist und geben konkrete Schritte, um Streitfälle zu dokumentieren oder eine formgerechte Einwendung einzureichen. So behalten Mieter ihre Rechte im Blick und vermeiden unnötige Kosten.
Rechte und Pflichten bei CO2-Kosten
Grundsätzlich gilt: Kostenüberwälzung auf Mieter ist nur möglich, wenn eine rechtliche Grundlage oder eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung vorliegt. Die maßgeblichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in der Heizkostenverordnung und der Betriebskostenverordnung.[1][2] Ob und wie die CO2-Abgabe umgelegt werden kann, hängt vom Mietvertrag, der konkreten Kostenart und den Abrechnungsmodalitäten ab.
Was kann in der Betriebskostenabrechnung stehen?
- CO2-Abgabe als separater Kostenpunkt (payment) in Euro, anteilig auf Mieter umlegbar, wenn vertraglich vereinbart.
- Verbrauchsabhängige Abrechnung (evidence): Ablesewerte und Messprotokolle müssen belegt sein.
- Pauschalabrechnung (form): Pauschalen müssen im Mietvertrag stehen und transparent erklärt sein.
So prüfen Sie eine CO2-Nachforderung
- Belege prüfen (evidence): Fordern Sie Kopien der Abrechnungsgrundlagen und Zählerstände an und vergleichen Sie diese mit Ihrer Betriebskostenabrechnung.
- Fristen beachten (deadline): Erheben Sie Einwendungen innerhalb der üblichen Prüf- und Zahlungsfristen; notieren Sie das Datum Ihres Einspruchs.
- Schriftlich Kontakt aufnehmen (contact/help): Fordern Sie eine Erklärung vom Vermieter und dokumentieren Sie jede Kommunikation per E-Mail oder Einschreiben.
Häufige Fragen
- Muss ich als Mieter die CO2-Kosten zahlen?
- Nur wenn der Mietvertrag oder eine Rechtsvorschrift die Umlage erlaubt. Prüfen Sie Ihren Vertrag und verlangen Sie Belege zur Berechnung.
- Wie wehre ich mich gegen eine fehlerhafte Abrechnung?
- Schreiben Sie eine formelle Einwendung an den Vermieter, legen Sie Belege vor und setzen Sie eine Frist zur Korrektur. Dokumentieren Sie alles.
- Welches Gericht klärt Streit ums Geld?
- Kleinere mietrechtliche Streitigkeiten werden meist vor dem Amtsgericht verhandelt; in höheren Instanzen entscheiden Landgericht und Bundesgerichtshof über Rechtsfragen.[3]
Anleitung
- Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung, Ablesebelege.
- Prüfen Sie die Berechnung: Vergleichen Sie die angegebenen Beträge und fragen Sie nach der Formel zur Aufteilung (payment).
- Formulieren Sie eine schriftliche Einwendung mit Belegen und Fristsetzung (form).
- Wenn keine Einigung möglich ist, prüfen Sie eine Klage beim Amtsgericht; holen Sie bei Bedarf juristische Beratung ein.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesetze im Internet
- Heizkostenverordnung (HeizKV) – Gesetze im Internet
- Bundesgerichtshof (BGH) – Informationen und Entscheidungen