CO2-Kostenaufteilung für Mieter in Deutschland

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 3 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025

Als Mieter in Deutschland stehen Sie oft vor unklaren Posten in der Betriebskostenabrechnung — seit Einführung der CO2-Bepreisung tauchen zusätzliche Umlagen auf. Dieser Artikel erklärt klar und verständlich, wann Vermieter CO2-Kosten weitergeben dürfen, welche gesetzlichen Grundlagen gelten (z. B. Heizkostenverordnung, Betriebskostenverordnung und §§ 535–536 BGB)[1][2][3] und welche Belege Sie verlangen können. Sie erhalten ein praxisnahes Musterschreiben zum Anfordern einer Klärung, Hinweise zur Fristwahrung und Tipps zur Dokumentation von Belegen. Ziel ist, Ihnen Sicherheit bei der Prüfung von Abrechnungen und bei Streitfragen mit dem Vermieter zu geben, damit Sie Ihre Rechte als Mieter in Deutschland wirksam wahrnehmen können. Ich zeige konkrete Schritte zum Einreichen eines Widerspruchs, zur Vorbereitung von Belegen und zur Kontaktaufnahme mit dem Amtsgericht, falls eine rechtliche Klärung nötig wird.

Was ist die CO2-Kostenaufteilung?

Die CO2-Bepreisung führt dazu, dass Kosten für CO2-Emissionen in einigen Abrechnungen auftauchen. Ob diese Kosten umgelegt werden dürfen, hängt davon ab, ob der Mietvertrag oder eine Betriebskostenvereinbarung dies vorsieht und ob die Positionen transparent ausgewiesen sind. In Einzelfällen regeln die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung die zulässige Verteilung und Abrechnung der Heiz- und Betriebskosten.[2][3]

Rechtliche Grundlagen kurz erklärt

Grundsätzlich regeln die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Pflichten von Vermieter und Mieter, insbesondere zur Abrechnung und zu Mängeln (§§ 535–580a BGB). Für die konkrete Umlage von Heiz- und CO2-Kosten sind die Heizkostenverordnung und die Betriebskostenverordnung maßgeblich. Prüfen Sie Ihre Mietvertragsklauseln genau und fordern Sie bei Unklarheiten eine transparente Aufschlüsselung der Positionen an.[1][2][3]

Wann dürfen Vermieter CO2-Kosten weitergeben?

Vermieter können CO2-Kosten nur dann weitergeben, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder wenn die Kosten als Betriebskosten nach der BetrKV gelten. Wichtig ist, dass die Abrechnung nachvollziehbar ist: Herkunft der Kosten, Zeitraum, Verteilerschlüssel und eventuelle Pauschalen müssen ersichtlich sein. Fehlt die Transparenz, können Mieter Nachfragen stellen oder innerhalb der geltenden Fristen widersprechen.

Praktische Schritte zur Klärung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Belege und Abrechnungen (documents, evidence).
  2. Fordern Sie mit einem Musterschreiben eine detaillierte Aufschlüsselung an (form, notice).
  3. Beachten Sie Fristen: reagieren Sie innerhalb der Prüf- und Widerspruchsfristen (deadline, within).
  4. Bei ungelösten Streitigkeiten prüfen Sie die Möglichkeit einer Klärung beim Amtsgericht (court, hearing).
  5. Dokumentieren Sie Zahlungen und eventuelle Rückforderungen sorgfältig (payment, rent).
Bewahren Sie alle Abrechnungen und Belege geordnet auf.

Musterschreiben: Formulieren Sie in einem klaren Brief, welche Positionen Sie nicht nachvollziehen können, fordern Sie konkrete Belege (Rechnungen, Ableseergebnisse, Verteilerschlüssel) und setzen Sie eine angemessene Frist zur Nachreichung. Ein praktisches Beispiel: "Bitte senden Sie mir bis zum TT.MM.JJJJ die detaillierte Aufschlüsselung der CO2-Kosten inklusive Rechnungsbelegen und Verteilerschlüssel; andernfalls behalte ich mir rechtliche Schritte vor."

FAQ

Wer darf CO2-Kosten in der Betriebskostenabrechnung umlegen?
In der Regel dürfen Vermieter CO2-Kosten nur dann umlegen, wenn dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenvereinbarung vorgesehen ist und die Kosten klar ausgewiesen sind. Die Heizkostenverordnung[2] und die Betriebskostenverordnung[3] geben Rahmenbedingungen vor.
Wie schnell muss ich auf eine unklare Abrechnung reagieren?
Antworten Sie zeitnah und fordern Sie schriftlich die Klärung an. Es gelten gesetzliche Fristen zur Abrechnung und zur Geltendmachung von Forderungen; prüfen Sie die Abrechnung so bald wie möglich und dokumentieren Sie Ihre Einwendungen.
Gibt es ein offizielles Musterformular für Einwände?
Es gibt kein einheitliches verpflichtendes Formular vom Bund, aber Sie können ein Musterschreiben verwenden, in dem Sie die verlangten Belege und eine Frist benennen. Bei Rechtsunsicherheiten kann das Amtsgericht Auskunft über das weitere Verfahren geben.[4]

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Abrechnungen, Einzelrechnungen, Zählerstände (documents).
  2. Erstellen oder nutzen Sie ein Musterschreiben und fordern Sie detaillierte Belege an (form).
  3. Setzen Sie eine klare Frist (z. B. 14 Tage) zur Nachlieferung der Unterlagen und notieren Sie das Datum des Versands (deadline).
  4. Wenn keine Klärung erfolgt, bereiten Sie eine Schilderung des Sachverhalts und die Beweismittel vor für eine mögliche Klage vor dem Amtsgericht (court).
  5. Bewahren Sie alle Nachweise über gezahlte Beträge und Rückforderungen auf und führen Sie ein kurzes Protokoll der Kommunikation (payment).

Hilfe und Unterstützung / Ressourcen


  1. [1] BGB §§ 535–536 — Gesetze im Internet
  2. [2] Heizkostenverordnung (HeizKV) — Gesetze im Internet
  3. [3] Betriebskostenverordnung (BetrKV) — Gesetze im Internet
  4. [4] Amtsgericht und Gerichtsverfahren — Justiz
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.