CO2-Kostenaufteilung: Mieter-Checkliste in Deutschland
Was bedeutet CO2-Kostenaufteilung fuer Mieter?
CO2-Kosten entstehen durch Brennstoffpreise und werden oft auf die Mieter umgelegt. Die erlaubten Umlagearten und die Verteilung sind durch die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung geregelt; zusaetzliche Ansprueche ergeben sich aus dem BGB.[1][2][3] Als Mieter sollten Sie verstehen, ob Ihr Vermieter die CO2-Kosten korrekt als Teil der Betriebskosten abrechnet oder ob Ausgleichsmechanismen und Verbrauchsabrechnung anzuwenden sind.
Checkliste: CO2-Kosten prüfen
- Fristen pruefen: Abrechnungsfrist und Widerspruchsfrist sofort notieren und termingerecht handeln.
- Betriebskostenabrechnung kontrollieren: CO2-Posten und Summen auf Plausibilitaet und Vertrag abgleichen.
- Heizkostenverteilung verstehen: Verbrauchsbasiert oder pauschal? Verbrauchsdaten und Verteilerschluessel vergleichen.
- Belege anfordern: Jahresabrechnungen, Rechnungen des Energieversorgers und Ablesebelege schriftlich anfordern.
- Schriftlich widersprechen: Formulieren Sie einen Widerspruch mit Fristsetzung und fordern Sie Nachweise.
- Bei Klärungsbedarf: Schritte zu einer Klage oder Schlichtung beim Amtsgericht pruefen.
Praxisbeispiel: Sie erhalten eine Nachforderung fuer CO2-Kosten fuer das vergangene Jahr. Pruefen Sie zuerst, ob die Abrechnung innerhalb der zulaessigen Frist erstellt wurde, fordern Sie die zugrundeliegenden Rechnungen an und reichen Sie bei Unsicherheit schriftlich Widerspruch ein.
Welche Formulare und Muster sind relevant?
Wichtige amtliche Vorlagen und Hinweise finden Sie bei den Justiz- und Gesetzesportalen. Typische Formulare und Muster, die Mieter nutzen, sind:
- Muster-Widerspruchsschreiben (kein einheitliches bundesweites Formular): Nutzen Sie ein formloses Schreiben mit Datum, konkreter Position und Fristsetzung; Beispieltext: "Hiermit widerspreche ich der Abrechnung vom [Datum] zur Position CO2-Kosten und bitte um Zusendung der Belege innerhalb von 14 Tagen."
- Antrag auf Einsicht in Belege: Fordern Sie schriftlich die Originalrechnungen des Energieversorgers und Ableseprotokolle an; nennen Sie klar den Abrechnungszeitraum.
- Klageeinreichung beim Amtsgericht: Wenn Widerspruch erfolglos bleibt, koennen Sie eine Klage beim zustaendigen Amtsgericht einreichen; informieren Sie sich vorher zu Klageformblatt und Gebuehren beim zuständigen Gericht.
Häufige Fragen
- Wer zahlt die CO2-Kosten?
- CO2-Kosten koennen je nach vertraglicher Vereinbarung und gesetzlichen Vorgaben als Teil der Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden; maßgeblich sind BetrKV und Heizkostenverordnung sowie Vereinbarungen im Mietvertrag.[2][3]
- Welche Fristen gelten fuer Widerspruch gegen die Abrechnung?
- Pruefen Sie die Jahresabrechnung umgehend; oft gilt eine Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums fuer Nachforderungen durch den Vermieter; reagieren Sie unverzueglich schriftlich.[1]
- Kann ich ohne Anwalt Widerspruch einlegen?
- Ja. Dokumentieren Sie Belege, senden Sie einen schriftlichen Widerspruch mit Frist, und nutzen Sie die Informationen der Justizportale, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.[4]
Anleitung
- Sammeln Sie alle Unterlagen: Abrechnung, Mietvertrag, Fruehere Belege und Ableseprotokolle.
- Pruefen Sie Fristen: Notieren Sie das Ende des Abrechnungszeitraums und die 12-Monats-Frist fuer Nachforderungen.
- Fordern Sie Belege schriftlich an: Bitten Sie um Rechnungen des Versorgers und Ableseprotokolle innerhalb einer klaren Frist.
- Formulieren Sie einen Widerspruch: Geben Sie konkrete Positionen an, fordern Sie Belege und setzen Sie eine klare Frist.
- Wenn noetig, Klage beim Amtsgericht: Reichen Sie die Klageunterlagen fristgerecht ein und weisen Sie auf die bereits gefuehrten Schritte hin.
Schlussfaelle: Wichtige Hinweise
Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Antworten auf. Zahlen Sie nicht vorschnell, wenn die Abrechnung unklar ist; eine Teilzahlung mit ausdruecklichem Vorbehalt kann sinnvoll sein.
Hilfe und Unterstuetzung / Ressourcen
- Bundesministerium der Justiz und fuer Verbraucherschutz
- Gesetze im Internet: BGB
- Justizportal des Bundes und der Laender