CO2-Kostenaufteilung: Was Mieter in Deutschland tun

Nebenkosten & Betriebskostenabrechnung 2 Min. Lesezeit · veröffentlicht 07. September 2025
Als Mieter in Deutschland fragen Sie sich oft, ob und wie CO2-Kosten in der Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnung verteilt werden dürfen. Dieser Ratgeber erklärt klar, welche gesetzlichen Regeln gelten, wie Vermieter CO2-Abgaben umlegen können, wann Nachzahlungen zulässig sind und welche Nachweise Sie verlangen sollten. Sie erhalten praxisnahe Schritte: Prüfen der Abrechnung, Einfordern von Abrechnungsbelegen, Fristen beachten und gegebenenfalls Widerspruch oder Klage beim Amtsgericht prüfen. Außerdem nenne ich passende Formulare und Behörden, die in Streitfällen helfen. Ziel ist es, Ihnen als Mieter verständliche Werkzeuge an die Hand zu geben, damit Sie unnötige Kosten vermeiden und Ihre Rechte sicher durchsetzen können. Ich erkläre auch, wie sich Heiz- und CO2-Kosten nach der Heizkostenverordnung unterscheiden und welche Rolle der BGH in wichtigen Entscheidungen spielt.

Was Mieter zu CO2-Kosten wissen müssen

CO2-Kosten werden oft über die Betriebskosten oder über separate Abgaben abgerechnet. Die rechtliche Grundlage für die Pflichten von Vermieter und Rechte von Mietern findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)[1] sowie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV)[2] und der Heizkostenverordnung (HeizKV)[3]. Entscheidend sind der Umlageschlüssel im Mietvertrag, die Abrechnungsweise und nachvollziehbare Belege. Gerichtliche Präzedenzfälle des BGH beeinflussen Auslegung und Rechtsprechung in Einzelfällen[5].

In den meisten Fällen sind CO2-Aufwendungen Teil der Betriebskostenabrechnung.

Praxis: Nachzahlung prüfen

So prüfen Sie Schritt für Schritt, ob eine Nachzahlung gerechtfertigt ist und wie Sie reagieren können.

  • Fristen (deadline) prüfen: Abrechnungsfrist und Widerspruchsfrist beachten.
  • Abrechnung prüfen (evidence): Belege anfordern und Posten kontrollieren.
  • Anteile berechnen (payment): CO2-Anteil entsprechend Verbrauch und Umlageschlüssel prüfen.
  • Bei Streit: Klage prüfen und Amtsgericht oder Mediation wählen (court).
Antworten Sie fristgerecht auf schriftliche Abrechnungen, sonst können Rechte verloren gehen.

Formulare und Fristen

Es gibt keine einheitliche Musterform für Widerspruch gegen eine Betriebskostenabrechnung, ein formvollendeter Widerspruch sollte jedoch schriftlich per Einschreiben erfolgen und die fehlerhaften Posten konkret benennen. Für gerichtliche Schritte ist die Klage nach der Zivilprozessordnung (ZPO)[4] relevant: Klageeinreichung beim Amtsgericht, Klageschrift mit Forderung und Begründung. Beispiel: Sie schicken ein Einschreiben mit "Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung vom [Datum] wegen fehlender CO2-Belege" und fordern binnen 14 Tagen Nachweise.

Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und Belege sicher auf.

Häufige Fragen

Wer muss CO2-Kosten zahlen?
Grundsätzlich kann der Vermieter CO2-Kosten umlegen, wenn der Mietvertrag oder die BetrKV dies erlaubt; die Verteilung richtet sich nach Vertrag und Verbrauch.
Kann der Vermieter Nachzahlungen verlangen?
Ja, wenn die Abrechnung korrekt ist, die Fristen eingehalten wurden und die Umlage vertraglich erlaubt ist; sonst können Mieter widersprechen oder klagen.
Wo reicht man eine Klage ein?
Mietrechtliche Streitfälle werden in der Regel beim zuständigen Amtsgericht verhandelt; für höhere Instanzen sind Landgericht und Bundesgerichtshof zuständig.

Anleitung

  1. Belege anfordern: Fordern Sie binnen angemessener Frist die Abrechnungsbelege vom Vermieter an.
  2. Posten prüfen: Vergleichen Sie CO2-Kosten mit Verbrauchswerten und Umlageschlüssel.
  3. Nachrechnen: Berechnen Sie Ihren Anteil und prüfen Sie auf Rechenfehler.
  4. Reagieren: Widerspruch schriftlich einlegen, Fristen beachten und ggf. Klage beim Amtsgericht einreichen.

Hilfe und Unterstützung


  1. [1] Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a
  2. [2] Betriebskostenverordnung (BetrKV)
  3. [3] Heizkostenverordnung (HeizKV)
  4. [4] Zivilprozessordnung (ZPO)
  5. [5] Bundesgerichtshof (BGH) – Entscheidungen
Bob Jones
Bob Jones

Redakteur & Forscher, Tenant Rights Deutschland

Bob verfasst und prüft Inhalte zum Mietrecht für verschiedene Regionen – mit dem Ziel, rechtliche Schutzrechte für Mieter verständlich zu machen und sich für Wohnraumgerechtigkeit einzusetzen.