Diskriminierende Anzeige korrigieren – Mieter in Deutschland
Als Mieter in Deutschland können Sie gegen diskriminierende Wohnungsanzeigen vorgehen, wenn Formulierungen etwa Herkunft, Familienstand, Religion, Alter oder Behinderung benachteiligen. Dieses Praxisblatt erklärt einfache Schritte: wie Sie eine Korrektur verlangen, welche Beweise wichtig sind, an welche Behörden oder Gerichte Sie sich wenden und welche Fristen gelten. Ziel ist, Sie zu stärken, egal ob Sie die Anzeige selbst melden, den Vermieter schriftlich auffordern oder eine Rechtsverletzung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz prüfen lassen. Die Hinweise sind verständlich, mit konkreten Beispielen für Schreiben und klaren Handlungsschritten, damit Sie Ihre Rechte in Deutschland gezielt und sicherer durchsetzen können.
Was tun bei diskriminierender Anzeige?
Diskriminierende Formulierungen in Wohnungsanzeigen sind oft klar erkennbar: Hinweise wie „nur an deutsche Bewerber“, „keine Kinder“ oder „keine Migranten“ können eine Benachteiligung darstellen. Als ersten Schritt sollten Sie die Anzeige archivieren: Bildschirmfotos, Datum, Inseratsplattform und alle Nachrichten sichern. Für mietrechtliche Ansprüche sind die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch relevant und bieten Schutzpflichten des Vermieters[1].
- Sichern Sie sofort Screenshots der Anzeige, Datum und URL.
- Schreiben Sie eine kurze, sachliche Aufforderung an die Plattform oder den Vermieter und fordern Sie die Korrektur oder Löschung.
- Notieren Sie alle Kontakte: Namen, Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt.
- Bewahren Sie weitere Beweise auf, z. B. Nachrichtenverläufe oder Vergleichsangebote.
Neben dem Mietrecht kann das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Anwendung finden, wenn die Anzeige bestimmte geschützte Merkmale ausschließt[2]. In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Beschwerde bei der Plattform oder dem Vermieter ausreichend; wenn nicht, stehen gerichtliche Schritte offen.
Wenn Sie sich für rechtliche Schritte entscheiden, ist der richtige Ort zur Klage meist das zuständige Amtsgericht (Mietgerichtszweig) am Wohnsitz oder Ort des Mietobjekts. Das Prozessrecht regelt Abläufe und Fristen in der Zivilprozessordnung[3]. Vor einer Klage sollten Sie Belege, Zeugen und eine klare Anspruchsgrundlage zusammenstellen.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Nicht reagieren: Warten verschlechtert oft Ihre Beweisposition.
- Unvollständige Dokumentation: Notieren Sie sofort Details und speichern Sie Dateien mehrfach.
- Keine Fristen beachten: Antworten oder rechtliche Schritte können Fristen unterliegen.
FAQ
- Kann ich eine Korrektur der Anzeige verlangen?
- Ja. Fordern Sie schriftlich die Korrektur oder Löschung der diskriminierenden Formulierung und dokumentieren Sie die Anfrage.
- Muss ich zuerst eine Beschwerde bei der Plattform einreichen?
- Es ist sinnvoll, die Plattform oder den Inserenten zunächst außergerichtlich zu kontaktieren; bei ausbleibender Reaktion können rechtliche Schritte folgen.
- Wo reiche ich eine Klage ein?
- Ansprüche aus dem Mietrecht oder aus Diskriminierungsklagen werden in der Regel beim zuständigen Amtsgericht am Ort des Mietobjekts eingereicht.
Anleitung
- Sichern Sie sofort Screenshots, URLs, Datum und alle Nachrichten als Beweise.
- Schreiben Sie eine formelle Aufforderung an den Inserenten/Plattform mit Frist von 7–14 Tagen.
- Dokumentieren Sie jede Antwort und telefonische Kontakte mit Datum und Uhrzeit.
- Prüfen Sie, ob das AGG einschlägig ist und ob eine Schlichtung möglich ist.
- Wenn nötig, bereiten Sie eine Klage beim Amtsgericht vor oder suchen Sie rechtlichen Beistand.
Wichtige Hinweise
Schlussbemerkung
Diskriminierende Anzeigen müssen nicht hingenommen werden. Mit klarer Dokumentation, einer sachlichen Aufforderung und Kenntnis Ihrer Rechte in Deutschland können Sie oft eine schnelle Korrektur erreichen. Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, informiert das Amtsgericht über das weitere Verfahren; vorbereitetes Material und Beweise erleichtern jede rechtliche Durchsetzung.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof (BGH) – Informationen