Diskriminierende Anzeige melden: Mieterrechte in Deutschland
Wann liegt eine diskriminierende Wohnungsanzeige vor?
Eine Anzeige gilt als diskriminierend, wenn Bewerber aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder Familienstand systematisch ausgeschlossen oder benachteiligt werden. Solche Formulierungen können einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz darstellen und mietrechtliche Folgen haben [2].
Sofortmaßnahmen für Mieter in Großstädten
- Belege sammeln: Screenshot, Datum, Plattform und Inserent speichern.
- Screenshots sichern: Metadaten und Kontaktversuche protokollieren.
- Vermieter oder Inserenten ansprechen und um Erklärung bitten.
- Anzeige beim Plattformbetreiber melden und das Beschwerdeformular der Plattform nutzen.
- Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle einreichen [1].
- Bei weitergehender Diskriminierung rechtliche Schritte prüfen; das Amtsgericht ist in der Regel zuständig [4].
Offizielle Formulare und wie Sie sie nutzen
Beschwerdeformulare und rechtliche Muster sind zentral. Nutzen Sie das Beschwerdeformular der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für Vorfälle von Ausgrenzung; geben Sie Inserat, Datum, Text und Belege an [1]. Beispiel: Sie speichern die Anzeige als PDF, fügen Datum und Uhrzeit hinzu und beschreiben kurz, warum die Formulierung diskriminierend ist; das Formular erlaubt das Hochladen von Belegen.
Für mietrechtliche Fragen verweisen die Vorschriften des BGB auf Pflichten von Vermieter und Mieter (§§ 535–580a), und das Zivilprozessrecht (ZPO) regelt das Verfahren bei Klagen [3][5].
Gerichtliche Schritte: Amtsgericht und Ablauf
Wenn eine außergerichtliche Beschwerde keine Abhilfe schafft, kann eine zivilrechtliche Klage beim Amtsgericht erwogen werden. Das Amtsgericht behandelt meist Mietstreitigkeiten; die Einreichung, Fristen und Beweisaufnahme richten sich nach den Vorschriften des Zivilprozesses [4][5].
FAQ
- Wann ist eine Anzeige rechtswidrig diskriminierend?
- Wenn Kriterien wie Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung als Ablehnungsgrund genannt werden, liegt oft Diskriminierung vor.
- Wen kontaktiere ich zuerst?
- Sammeln Sie Beweise, melden Sie die Anzeige beim Portal und reichen Sie eine Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle ein.
- Muss ich vor Gericht gehen?
- Nicht zwingend; viele Fälle lassen sich außergerichtlich klären, doch bei andauernder Diskriminierung kann eine Klage sinnvoll sein.
Anleitung
- Sammeln Sie Beweise: Screenshots, Datum, Kontaktdaten.
- Reichen Sie eine Beschwerde bei der Plattform und bei der Antidiskriminierungsstelle ein.
- Prüfen Sie rechtliche Schritte beim Amtsgericht und lassen Sie sich beraten.
- Beachten Sie Fristen und sichern Sie Belege innerhalb weniger Tage.
Hilfe und Unterstützung
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Beschwerdeformular
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§535–580a
- Informationen zu Gerichten und Verfahren
