Diskriminierende Wohnungsanzeige melden in Deutschland
Mieter in Deutschland stoßen gelegentlich auf Wohnungsanzeigen, die Personen wegen Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung oder Familienstand ausschließen oder bevorzugen. Solche Formulierungen können gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen und sollten nicht unkommentiert bleiben. Dieser Text erklärt in klarer Sprache, wann eine Anzeige diskriminierend ist, welche Beweise nützlich sind und bei welchen Behörden Sie eine Beschwerde einreichen können. Er beschreibt konkrete Schritte, welche Formulare oder Anzeigen möglich sind und wie Sie Fristen einhalten, damit Ihre Rechte im Mietrecht gewahrt bleiben. Wenn Sie unsicher sind, helfen offizielle Stellen und das Amtsgericht weiter.
Was gilt als diskriminierende Wohnungsanzeige?
Eine Anzeige ist diskriminierend, wenn sie direkt oder indirekt bestimmte Gruppen ausschließt oder bevorzugt, etwa durch Formulierungen wie "nur deutsche Mieter" oder "keine Kinder erwünscht". Solche Kriterien können gemäß AGG unzulässig sein, wenn sie bestimmte geschützte Merkmale betreffen[1]. Fotografien oder Kategorien, die Gruppen systematisch ausschließen, zählen ebenfalls dazu.
Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten
Das wichtigste Gesetz gegen Diskriminierung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG); parallel regelt das BGB die Pflichten von Vermietern und Mietern (§§ 535–580a BGB) bei Mietverhältnissen[1][2]. Bei individuellen Rechtsverletzungen können Sie eine Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes richten oder zivilrechtliche Schritte beim Amtsgericht prüfen lassen. In schweren Fällen kann auch eine Strafanzeige bei der Polizei sinnvoll sein.
Welche Formulare und Muster nutzen Mieter?
Es gibt kein einheitliches bundesweites Formular für jede Beschwerde, aber die Antidiskriminierungsstelle bietet Beratungsangebote und Musterempfehlungen für Beschwerden. Bei zivilrechtlichen Schritten verwendet das Gericht standardisierte Klageschriften oder Formulare des Amtsgerichts; bei Strafanzeigen können Sie eine schriftliche Anzeige bei der Polizei einreichen. Nennen Sie in allen Schreiben Datum, genaue Anzeigeformulierung, Screenshots und Zeugen.
Beweissammlung: Was Sie speichern sollten
- Screenshot oder Foto der Anzeige mit Datum und Plattform.
- Kontaktprotokoll mit Zeitstempel und Namen von Ansprechpartnern.
- Zeugenaussagen oder schriftliche Bestätigungen von Dritten.
Wann zum Amtsgericht oder zu höheren Instanzen?
Wenn Sie auf Unterlassung, Schadenersatz oder eine gerichtliche Klärung zielen, ist das Amtsgericht für Mietstreitigkeiten die erste Instanz. Gegen Entscheidungen kann in bestimmten Fällen das Landgericht oder später der Bundesgerichtshof angerufen werden[3]. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt Fristen und Verfahrensabläufe.
Anleitung
- Beobachten Sie Fristen: Notieren Sie Datum und Uhrzeit beim ersten Fund der Anzeige.
- Sammeln Sie Beweise: Screenshots, Profilseiten und Zeugenangaben sichern.
- Kontaktieren Sie die Antidiskriminierungsstelle oder nutzen Sie deren Beratungsangebote.
- Reichen Sie bei Bedarf eine schriftliche Beschwerde oder Strafanzeige ein; fügen Sie alle Beweise bei.
- Bei zivilen Forderungen: Klage beim Amtsgericht einreichen und Gerichtsfristen beachten.
FAQ
- Wann ist eine Wohnungsanzeige eindeutig rechtswidrig?
- Wenn sie klare Ausschlüsse oder Präferenzen auf Basis geschützter Merkmale nennt, etwa Herkunft, Religion, Behinderung oder Geschlecht; solche Fälle fallen oft unter das AGG und können angezeigt werden.[1]
- Kann der Vermieter offen nach bestimmten Mietern suchen?
- Vermieter dürfen bestimmte Anforderungen an Bonität oder Haustiere stellen, jedoch nicht Anforderungen, die geschützte Gruppen systematisch diskriminieren; sonst drohen rechtliche Schritte nach BGB und AGG.[2]
- Wohin wende ich mich zuerst?
- Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bietet Beratung; bei strafrechtlich relevanten Inhalten ist die Polizei zuständig, und zivilrechtliche Ansprüche werden vor dem Amtsgericht verhandelt.[3]
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - gesetze-im-internet.de
- Bundesgerichtshof (BGH)
