Diskriminierung bei Besichtigung: Mieterrecht Deutschland
Viele Mieter in Deutschland erleben Benachteiligung bei Wohnungsbesichtigungen, etwa wenn Vermieter bestimmte Gruppen bevorzugen oder Fragen zu Herkunft, Familienstand oder Sozialleistungen stellen. Dieser Ratgeber erklärt klar, wie Sie Indizien sammeln, welche gesetzlichen Grundlagen (z. B. AGG, BGB §§ 535–580a)[1] relevant sind und welche praktischen Schritte Sie gehen können, von dokumentierter Beweissicherung bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Wir zeigen Beispiele für Anschreiben, welche Fristen zu beachten sind und an welche Stellen Sie sich wenden können. Am Ende finden Sie eine Anleitung, häufige Fragen und Links zu offiziellen Quellen.
Was zählt als Diskriminierung bei Besichtigungen?
Als Diskriminierung gilt, wenn ein Interessent wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sozialer Situation benachteiligt wird. Auffällige Indizien sind etwa unterschiedliche Antworten bei gleichen Nachfragen, gezielte Absagen nach Angabe der Herkunft oder spontane Änderungen bei Besichtigungsterminen nur für bestimmte Personen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor unzulässiger Ungleichbehandlung in der Wohnungswirtschaft.[3]
Beweissicherung: Indizien sammeln
Sorgfältige Dokumentation stärkt Ihre Position. Sammeln Sie alle relevanten Informationen sofort, datieren Sie Einträge und speichern Sie elektronische Kommunikation mehrfach.
- photo: Fotos von Inserat, Wohnungszustand und Aushängen mit Datum und Uhrzeit sichern.
- record: Gesprächsnotizen mit Datum, Uhrzeit und genauen Formulierungen anfertigen.
- witness: Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren, die Besichtigung oder Aussagen bestätigen können.
- document: E-Mails, SMS, Chatnachrichten und Inserate als PDF sichern und Backups anlegen.
Formelle Schritte und Fristen
Gehen Sie gestaffelt vor: zuerst schriftlich an den Vermieter, dann Frist setzen und bei fehlender Reaktion weitere Schritte prüfen. Bei gerichtlicher Klärung ist das Amtsgericht zuständig; für Mietrechtssachen sind dort in der Regel die Zivilkammern oder Schöffengerichte beteiligt.[2]
- notice: Schreiben an den Vermieter per Einschreiben oder E-Mail senden und um Stellungnahme bitten.
- within 14 days: Eine klare Frist (z. B. 14 Tage) setzen, bis wann die Stellungnahme erfolgen soll.
- court: Wenn keine Lösung, Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen; beachten Sie die formalen Anforderungen der ZPO.
- contact: Beratungsstellen oder eine Rechtsberatung aufsuchen, vor allem bei komplexen Beweislagen.
Welche offiziellen Formulare sind relevant?
Für gerichtliche Schritte benötigen Sie in der Regel eine Klageschrift nach Zivilprozessordnung (ZPO). Einfache Schritte wie die Aufforderung zur Stellungnahme können formlos erfolgen, sinnvoll ist jedoch ein schriftliches Dokument mit Fristangabe. Beispiel: "Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen, sonstige rechtliche Schritte vorbehalten." Für eine Klage reichen Sie eine schriftliche Klageschrift beim Amtsgericht ein; die genauen Anforderungen finden Sie in der ZPO und auf den Seiten der Gerichte. Bei Verdacht auf Diskriminierung kann zusätzlich eine Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle geprüft werden.[1]
Häufige Fragen
- Kann ich eine Absage wegen Herkunft anfechten?
- Ja. Wenn Indizien vorliegen, informieren Sie den Vermieter schriftlich, sammeln Sie Beweise und ziehen Sie ggf. eine Beschwerde oder Klage in Betracht; das AGG kann hier Schutz bieten.
- Wie schnell muss ich reagieren?
- Dokumentieren Sie sofort (Fotos, Nachrichten). Setzen Sie dem Vermieter eine angemessene Frist, z. B. 14 Tage, für eine Stellungnahme.
- Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?
- Nutzen Sie Beratungsstellen, Rechtsberatung oder die Antidiskriminierungsstelle; bei rechtlicher Eskalation ist das Amtsgericht zuständig.
Anleitung
- within 24 hours: Fotos und alle Nachrichten sofort sichern und Datum/Uhrzeit notieren.
- notice: Innerhalb von 7–14 Tagen ein formloses Schreiben an den Vermieter senden und um Aufklärung bitten.
- contact: Bei fehlender Reaktion Beratungsstellen oder Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen besprechen.
- court: Falls nötig, innerhalb der gesetzlich relevanten Fristen Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen.
Hilfe und Unterstützung / Ressourcen
- Gesetze im Internet: BGB §§ 535–580a
- Gesetze im Internet: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Bundesgerichtshof: Entscheidungen zum Mietrecht